A. Die erstmitbeteiligte Verlagsgesellschaft schloss mit dem Zweitmitbeteiligten am 25. Jänner 1996 nachstehende Vereinbarung: "Werkvertrag abgeschlossen zwischen ... (Erstmitbeteiligte) und Herrn (Zweitmitbeteiligten). I. 1. Herr (Zweitmitbeteiligter) ist für die von der B. Gesellschaft und dem ... (Erstmitbeteiligter) gemeinsam herausgegebene Fachzeitschrift ... als Schriftleiter tätig. Seine Tätigkeit umfasst die Beurteilung von eingereichten Manuskripten im Fachbereich B... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs2 idF 1998/I/138;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §47 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/08/0135 Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/08/0203 E 7. September 2005 2002/08/0204 E 7. September 2005 Besprechung in:ZAS 06/2006, S 259 - S 264; ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs2 idF 1998/I/138;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §47 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/08/0135 Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/08/0203 E 7. September 2005 2002/08/0204 E 7. September 2005 Besprechung in:ZAS 06/2006, S 259 - S 264; ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurden der Beschwerdeführerin aus ihrem im Streitzeitraum zu 55 % beteiligten Geschäftsführer Mag. W. gewährten Vergütungen für den Zeitraum der Jahre 1994 bis 1997 im Instanzenzug Geldbeträge an Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen unter Berufung auf § 41 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz (im Folgenden kurz: FLAG), an Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (Handelskammerumlage) unter Berufung auf § 57 Abs. 4 und 5 (§ 57 Abs. 7 und 8... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurden der Beschwerdeführerin aus ihrem im Streitzeitraum zu 55 % beteiligten Geschäftsführer Mag. W. gewährten Vergütungen für den Zeitraum der Jahre 1994 bis 1997 im Instanzenzug Geldbeträge an Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen unter Berufung auf § 41 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz (im Folgenden kurz: FLAG), an Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (Handelskammerumlage) unter Berufung auf § 57 Abs. 4 und 5 (§ 57 Abs. 7 und 8... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Ein auf die Einnahmenseite des Geschäftsführers bezogenes Wagnis läßt sich nur mit einem Zusammenhang des Erfolges seiner Geschäftsführungstätigkeit erkennen, nicht aber mit der - einer vermehrten oder verminderten "Üb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Ein auf die Einnahmenseite des Geschäftsführers bezogenes Wagnis läßt sich nur mit einem Zusammenhang des Erfolges seiner Geschäftsführungstätigkeit erkennen, nicht aber mit der - einer vermehrten oder verminderten "Üb... mehr lesen...
Nach umfangreichen, in den Jahren 1985 bis 1989 durchgeführten Ermittlungen und zahlreichen Kontakten zwischen dem Wirtschaftskörper "Österreichische Bundesforste", welcher nunmehr in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft geführt wird (Österreichisches Bundesforstegesetz 1996, BGBl Nr 793/96; in der Folge auch Beschwerdeführerin), und dem Bundesministerium für Finanzen sowie der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland wurde in einem Bericht über das Ergebnis ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §15;EStG 1972 §25 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/13/0009 98/13/0008 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0180 E 16. Dezember 1998 RS 1 Stammrechtssatz Die Begriffe "Bezüge" und "Vorteile" in § 25 Abs 1 Z 1 EStG 1972 sind derart umfassend, dass darunter auch aus sozialen Erwä... mehr lesen...
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für S. wählte den Beschwerdeführer mit Wirkung ab 1. Oktober 1987 zum Präsidenten. Am 20. Oktober 1987 schloss der Beschwerdeführer mit dem Vorstand der genannten Kammer einen freien Dienstvertrag und einen Pensionsvertrag ab. Der freie Dienstvertrag lautet wie folgt: "Der Vorstand der Arbeiterkammer hat im Sinne der Geschäftsordnung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für S. zur Kenntnis genommen, dass Sie (der Beschwerd... mehr lesen...
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für S. wählte den Beschwerdeführer mit Wirkung ab 1. Oktober 1987 zum Präsidenten. Am 20. Oktober 1987 schloss der Beschwerdeführer mit dem Vorstand der genannten Kammer einen freien Dienstvertrag und einen Pensionsvertrag ab. Der freie Dienstvertrag lautet wie folgt: "Der Vorstand der Arbeiterkammer hat im Sinne der Geschäftsordnung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für S. zur Kenntnis genommen, dass Sie (der Beschwerd... mehr lesen...
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für S. wählte den Beschwerdeführer mit Wirkung ab 1. Oktober 1987 zum Präsidenten. Am 20. Oktober 1987 schloss der Beschwerdeführer mit dem Vorstand der genannten Kammer einen freien Dienstvertrag und einen Pensionsvertrag ab. Der freie Dienstvertrag lautet wie folgt: "Der Vorstand der Arbeiterkammer hat im Sinne der Geschäftsordnung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für S. zur Kenntnis genommen, dass Sie (der Beschwerd... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Der Legaldefinition des § 47 Abs 2 EStG 1988 sind zwei Kriterien zu entnehmen, die für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses sprechen, nämlich Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber und Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers. Hinsichtlich der Weisungsgebundenheit sind da... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §29 Z4;
Rechtssatz: Als Funktionär iSd § 29 Z 4 EStG 1988 kann nur die Tätigkeit eines Organs angesehen werden, soweit der Organwalter nicht auf Grund eines Dienstverhältnisses tätig wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1995150074.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: ABGB §1151;AngG §6;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Mit dem arbeitsrechtlichen Begriff des freien Dienstvertrages wird ein Vertrag bezeichnet, bei dem dem zur Arbeitsleistung Verpflichteten die persönliche Abhängigkeit gänzlich fehlt oder nur schwach ausgeprägte Me... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §25 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Die Tätigkeit eines Präsidenten einer Arbeiterkammer ist nicht unter § 25 Abs 1 Z 4 EStG 1988, der eine abschließende Aufzählung enthält (Hinweis E 18.10.1998, 97/15/0077), genannt. Die Bezüge des Präsidenten einer Arbeiterkammer sind daher nicht als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gem § 25 legcit zu beurteilen. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Der Legaldefinition des § 47 Abs 2 EStG 1988 sind zwei Kriterien zu entnehmen, die für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses sprechen, nämlich Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber und Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers. Hinsichtlich der Weisungsgebundenheit sind da... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §29 Z4;
Rechtssatz: Als Funktionär iSd § 29 Z 4 EStG 1988 kann nur die Tätigkeit eines Organs angesehen werden, soweit der Organwalter nicht auf Grund eines Dienstverhältnisses tätig wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1995150074.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: ABGB §1151;AngG §6;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Mit dem arbeitsrechtlichen Begriff des freien Dienstvertrages wird ein Vertrag bezeichnet, bei dem dem zur Arbeitsleistung Verpflichteten die persönliche Abhängigkeit gänzlich fehlt oder nur schwach ausgeprägte Me... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §25 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Die Tätigkeit eines Präsidenten einer Arbeiterkammer ist nicht unter § 25 Abs 1 Z 4 EStG 1988, der eine abschließende Aufzählung enthält (Hinweis E 18.10.1998, 97/15/0077), genannt. Die Bezüge des Präsidenten einer Arbeiterkammer sind daher nicht als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gem § 25 legcit zu beurteilen. ... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden GmbH, die als Immobilienverwalter, Immobilienmakler und Bauträger tätig ist, wurde für den Zeitraum 1. Jänner 1994 bis 31. Dezember 1996 eine Lohnsteuerprüfung durchgeführt. Dabei gelangte der Prüfer zur Auffassung, die an die beiden, jeweils zu 25% an der Beschwerdeführerin beteiligten Geschäftsführer WG und GB bezahlten Tätigkeitsvergütungen stellten Arbeitslohn iSd § 41 Abs. 2 FLAG dar. Den Prüfungsfeststellungen folgend schrieb das Finanzamt der Beschwe... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden GmbH, die als Immobilienverwalter, Immobilienmakler und Bauträger tätig ist, wurde für den Zeitraum 1. Jänner 1994 bis 31. Dezember 1996 eine Lohnsteuerprüfung durchgeführt. Dabei gelangte der Prüfer zur Auffassung, die an die beiden, jeweils zu 25% an der Beschwerdeführerin beteiligten Geschäftsführer WG und GB bezahlten Tätigkeitsvergütungen stellten Arbeitslohn iSd § 41 Abs. 2 FLAG dar. Den Prüfungsfeststellungen folgend schrieb das Finanzamt der Beschwe... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Das Unternehmerrisiko liegt vor, wenn der Leistungserbringer die Möglichkeit hat, im Rahmen seiner Tätigkeit so... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Nach Lehre und Rechtsprechung sind bei der Abgrenzung zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit w... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;GmbHG §15;GmbHG §18;
Rechtssatz: Sollten den Geschäftsführern Ansprüche, die sich bei einem Arbeitsverhält... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Der Eingliederung in den betrieblichen Organismus steht nicht entgegen, wenn bei Tätigkeiten im Außendienst kei... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Das Unternehmerrisiko liegt vor, wenn der Leistungserbringer die Möglichkeit hat, im Rahmen seiner Tätigkeit so... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Nach Lehre und Rechtsprechung sind bei der Abgrenzung zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit w... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;GmbHG §15;GmbHG §18;
Rechtssatz: Sollten den Geschäftsführern Ansprüche, die sich bei einem Arbeitsverhält... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Der Eingliederung in den betrieblichen Organismus steht nicht entgegen, wenn bei Tätigkeiten im Außendienst kei... mehr lesen...