RS Vwgh 2000/12/19 99/14/0166

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Veröffentlicht am 19.12.2000
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

ABGB §1151;
EStG 1988 §22 Z2;
EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;
EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;
EStG 1988 §47 Abs2;
FamLAG 1967 §41 Abs1;
FamLAG 1967 §41 Abs2;
FamLAG 1967 §41 Abs3;

Rechtssatz

Der Eingliederung in den betrieblichen Organismus steht nicht entgegen, wenn bei Tätigkeiten im Außendienst keine enge Bindung an Arbeitszeiten und Arbeitspausen gegeben gewesen sein sollte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999140166.X03

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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