Entscheidungen zu § 25 Abs. 1 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 271-300 von 727

RS Vwgh 2003/4/29 99/14/0240

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;
Rechtssatz: Bei der laufenden Abgabe von verbilligten Waren (hier Treibstoffe) an die Arbeitnehmer kann von geringfügigen, somit nicht steuerbaren Annehmlichkeiten keine Rede sein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:1999140240.X05 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.04.2003

RS Vwgh 2003/4/29 99/14/0240

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;
Rechtssatz: Von einem Vorteil aus dem Dienstverhältnis durch die verbilligte Überlassung von Wohnraum kann dann nicht gesprochen werden, wenn die Vereinbarung eines unter den amtlichen Sachbezugswerten liegenden Nutzungsentgeltes auf der von der Arbeitnehmereigenschaft unabhängigen Einhaltung zwing... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.04.2003

RS Vwgh 2003/4/29 99/14/0240

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;
Rechtssatz: Ein "Vorteil aus einem Dienstverhältnis" kann selbst dann vorliegen, wenn nicht der Arbeitgeber selbst, sondern eine dritte Person dem Arbeitnehmer Geld oder geldwerte Vorteile in Zusammenhang mit der Dienstleistung zuwendet. Nach § 15 Abs. 1 EStG 1988 ist allein erforderlich, dass dem ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.04.2003

RS Vwgh 2003/4/29 99/14/0240

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;
Rechtssatz: Dass das Recht, die Leistung (hier Treibstoff) zu beziehen, auch in den Dienstverträgen festgehalten sein müsste, ist für die Beurteilung als Sachbezug ebenso wenig erforderlich, wie, dass die Dienstnehmer für den Bezug der Leistung zusätzliche Dienstleistungen erbringen müssten. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.04.2003

RS Vwgh 2003/4/29 99/14/0240

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;
Rechtssatz: Der übliche Mittelpreis des Verbrauchsortes ist jener Betrag, den der Steuerpflichtige hätte aufwenden müssen, um sich die geldwerten Güter am Verbrauchsort im freien Verkehr zu beschaffen. Dieser Betrag ist jeweils in Bezug auf die betroffene Besteuerungsperiode zu ermitteln, wie dies ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.04.2003

RS Vwgh 2003/4/29 99/14/0240

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;
Rechtssatz: Bei der Anwendung des § 15 EStG 1988 ist ausschlaggebend, dass den Arbeitnehmern geldwerte Vorteile durch die verbilligte Abgabe von Waren (hier Treibstoffe) entstanden sind (Hinweis E 19.9.1995, 91/14/0240, VwSlg 7030 F/1995). European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.04.2003

RS Vwgh 2003/4/29 99/14/0240

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §15 Abs2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/14/0240 E 19. September 1995 VwSlg 7030 F/1995 RS 5(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Nur nicht mehr meßbare Aufmerksamkeiten (zB ein Blumenstrauß zum Geburtstag des Arbeitnehmers) stellen keine geldwerten Vorteile dar. Der Begriff "Annehmlichkeit" stellt in ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.04.2003

TE Vwgh Erkenntnis 2002/11/26 99/15/0154

Der Beschwerdeführer war von 1963 bis zu seiner Entlassung im Mai 1994 in vier Gemeinden des Marchfeldes Gemeindesekretär und als solcher auch mit Kassenverwaltungs- und Buchhaltungsaufgaben betraut. Er war befugt, hinsichtlich der Girokonten der betroffenen Gemeinden Zahlungsanweisungen zu tätigen, von diesen Konten Beträge mittels Barbehebung oder Scheckauszahlung abzuheben und über die Gelder bestimmungsgemäß zu verfügen sowie aus den in den Gemeindekassen erliegenden Bargeldbeträg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.11.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/11/26 99/15/0154

Der Beschwerdeführer war von 1963 bis zu seiner Entlassung im Mai 1994 in vier Gemeinden des Marchfeldes Gemeindesekretär und als solcher auch mit Kassenverwaltungs- und Buchhaltungsaufgaben betraut. Er war befugt, hinsichtlich der Girokonten der betroffenen Gemeinden Zahlungsanweisungen zu tätigen, von diesen Konten Beträge mittels Barbehebung oder Scheckauszahlung abzuheben und über die Gelder bestimmungsgemäß zu verfügen sowie aus den in den Gemeindekassen erliegenden Bargeldbeträg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.11.2002

RS Vwgh 2002/11/26 99/15/0154

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §25 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Zu den Vorteilen aus seinem Dienstverhältnis im Sinne des § 25 Abs. 1 Z. 1 EStG 1988 gehören nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch solche, die sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber aneignet (Hinweis E 25. Februar 1997, 95/14/0112). Vorteile, die sich der Arbeitnehmer gegen den ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.11.2002

RS Vwgh 2002/11/26 99/15/0154

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §25 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Zu den Vorteilen aus seinem Dienstverhältnis im Sinne des § 25 Abs. 1 Z. 1 EStG 1988 gehören nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch solche, die sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber aneignet (Hinweis E 25. Februar 1997, 95/14/0112). Vorteile, die sich der Arbeitnehmer gegen den ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.11.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/10/24 2001/15/0062

An der beschwerdeführenden GmbH waren bis zum 10. Februar 1993 die beiden Gesellschafter-Geschäftsführer B.L. und J.H. zu je 50 % beteiligt. Am 10. Februar 1993 trat B.L. 25 % seiner Beteiligung an eine dritte Person ab. Streitpunkt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bildet die im Gefolge einer Lohnsteuerprüfung für den Zeitraum 1993 bis 1995 erfolgte Lohnversteuerung der Geschäftsführerbezüge des B.L. für das Jahr 1995 sowie die Einbeziehung der Geschäftsführervergütungen 2/9... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.10.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/10/24 2001/15/0062

An der beschwerdeführenden GmbH waren bis zum 10. Februar 1993 die beiden Gesellschafter-Geschäftsführer B.L. und J.H. zu je 50 % beteiligt. Am 10. Februar 1993 trat B.L. 25 % seiner Beteiligung an eine dritte Person ab. Streitpunkt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bildet die im Gefolge einer Lohnsteuerprüfung für den Zeitraum 1993 bis 1995 erfolgte Lohnversteuerung der Geschäftsführerbezüge des B.L. für das Jahr 1995 sowie die Einbeziehung der Geschäftsführervergütungen 2/9... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.10.2002

RS Vwgh 2002/10/24 2001/15/0062

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 2003/13/0018 E VS 10. November 2004 RS 1; 2003/13/0018 E VS 10. November 2004 RS 4; 2003/13/0018 E VS 10. November 2004 RS 6; (RIS: abwh) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.10.2002

RS Vwgh 2002/10/24 2001/15/0062

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 2003/13/0018 E VS 10. November 2004 RS 1; 2003/13/0018 E VS 10. November 2004 RS 4; 2003/13/0018 E VS 10. November 2004 RS 6; (RIS: abwh) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.10.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/9/12 98/15/0118

Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren Bezirkshauptmann. Der Arbeitgeber bezog in den Jahren 1993 bis 1996 den Sachbezugswert der vom Beschwerdeführer benutzten Dienstwohnung in die Lohnsteuerbemessungsgrundlage ein. Mit beim Finanzamt T. am 16. Mai 1997 eingereichten Anträgen auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer für die Jahre 1993 bis 1996 wurde geltend gemacht, die bisher verrechneten Sachbezüge für die Dienstwohnung aus der Steuerbemessungsgrundlage (de... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.09.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/9/12 98/15/0118

Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren Bezirkshauptmann. Der Arbeitgeber bezog in den Jahren 1993 bis 1996 den Sachbezugswert der vom Beschwerdeführer benutzten Dienstwohnung in die Lohnsteuerbemessungsgrundlage ein. Mit beim Finanzamt T. am 16. Mai 1997 eingereichten Anträgen auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer für die Jahre 1993 bis 1996 wurde geltend gemacht, die bisher verrechneten Sachbezüge für die Dienstwohnung aus der Steuerbemessungsgrundlage (de... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.09.2002

RS Vwgh 2002/9/12 98/15/0118

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §25 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Wohnung durch den Arbeitgeber ist regelmäßig ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis und damit steuerpflichtig (Hinweis E 16. Dezember 1998, 97/13/0180). Dienen Dienstwohnungen für die Arbeitnehmer zur Abdeckung der Wohnbedürfnisse am - vom bisherigen Wohnort ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.09.2002

RS Vwgh 2002/9/12 98/15/0118

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §25 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ein auch in der Zuweisung einer Dienstwohnung Ausdruck findendes Interesse des Arbeitgebers an der Benützung der Dienstwohnung steht der Qualifizierung einer Dienstwohnung als geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis nicht entgegen (Hinweis E 25. März 1999, 97/15/0089; E 2. August 2000, 97/13/0100). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.09.2002

RS Vwgh 2002/9/12 98/15/0118

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §25 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Wohnung durch den Arbeitgeber ist regelmäßig ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis und damit steuerpflichtig (Hinweis E 16. Dezember 1998, 97/13/0180). Dienen Dienstwohnungen für die Arbeitnehmer zur Abdeckung der Wohnbedürfnisse am - vom bisherigen Wohnort ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.09.2002

RS Vwgh 2002/9/12 98/15/0118

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §25 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ein auch in der Zuweisung einer Dienstwohnung Ausdruck findendes Interesse des Arbeitgebers an der Benützung der Dienstwohnung steht der Qualifizierung einer Dienstwohnung als geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis nicht entgegen (Hinweis E 25. März 1999, 97/15/0089; E 2. August 2000, 97/13/0100). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.09.2002

TE Vwgh Beschluss 2002/8/27 96/14/0143

Die Beschwerdeführerin, eine GmbH, an der zu je 25 % IPH, HPH, CH und LP beteiligt sind, ist einzige Komplementärin der H KG. Geschäftsführer der Beschwerdeführerin sind IPH und HPH. An der H KG sind zu je 25 % IPH, HPH, CH und LP als Kommanditisten beteiligt. Die an der H KG nicht beteiligte Beschwerdeführerin erhält eine Risikoprämie als Gewinnvoraus. Daneben sind der Beschwerdeführerin "alle Betriebsausgaben zu ersetzen, die mit der Geschäftsführung der Gesellschaft im Zu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 27.08.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/8/27 96/14/0144

An der Beschwerdeführerin, einer GmbH & Co KG, sind zu je 25 % IPH, HPH, CH und LP als Kommanditisten beteiligt. Einzige Komplementärin der Beschwerdeführerin ist die H GmbH, an der ebenfalls zu je 25 % IPH, HPH, CH und LP beteiligt sind. Geschäftsführer der H GmbH sind IPH und HPH. Die an der Beschwerdeführerin nicht beteiligte H GmbH erhält eine Risikoprämie als Gewinnvoraus. Daneben sind von der Beschwerdeführerin der H GmbH "alle Betriebsausgaben zu ersetzen, die mit der ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.08.2002

TE Vwgh Beschluss 2002/8/27 96/14/0143

Die Beschwerdeführerin, eine GmbH, an der zu je 25 % IPH, HPH, CH und LP beteiligt sind, ist einzige Komplementärin der H KG. Geschäftsführer der Beschwerdeführerin sind IPH und HPH. An der H KG sind zu je 25 % IPH, HPH, CH und LP als Kommanditisten beteiligt. Die an der H KG nicht beteiligte Beschwerdeführerin erhält eine Risikoprämie als Gewinnvoraus. Daneben sind der Beschwerdeführerin "alle Betriebsausgaben zu ersetzen, die mit der Geschäftsführung der Gesellschaft im Zu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 27.08.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/8/27 96/14/0144

An der Beschwerdeführerin, einer GmbH & Co KG, sind zu je 25 % IPH, HPH, CH und LP als Kommanditisten beteiligt. Einzige Komplementärin der Beschwerdeführerin ist die H GmbH, an der ebenfalls zu je 25 % IPH, HPH, CH und LP beteiligt sind. Geschäftsführer der H GmbH sind IPH und HPH. Die an der Beschwerdeführerin nicht beteiligte H GmbH erhält eine Risikoprämie als Gewinnvoraus. Daneben sind von der Beschwerdeführerin der H GmbH "alle Betriebsausgaben zu ersetzen, die mit der ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.08.2002

RS Vwgh 2002/8/27 96/14/0144

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1151;ABGB §883;BAO §22 Abs1;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;
Rechtssatz: Der Abschluss von Dienstverhältnissen unterliegt keinen Formvorschriften. Dass zwischen einer GmbH und ihren zu 25 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern in der Regel Dienstverhältnisse best... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.08.2002

RS Vwgh 2002/8/27 96/14/0144

Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22 Abs1;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;HGB §164;
Rechtssatz: Die Geschäftsführung einer KG obliegt dem Komplementär. Ist der Komplementär eine GmbH, muss sie sich natürlicher Personen als Geschäftsführer bedienen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass diese natürlichen Personen auch Komma... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.08.2002

RS Vwgh 2002/8/27 96/14/0144

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1151;ABGB §883;BAO §22 Abs1;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;
Rechtssatz: Der Abschluss von Dienstverhältnissen unterliegt keinen Formvorschriften. Dass zwischen einer GmbH und ihren zu 25 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern in der Regel Dienstverhältnisse best... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.08.2002

RS Vwgh 2002/8/27 96/14/0144

Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22 Abs1;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;HGB §164;
Rechtssatz: Die Geschäftsführung einer KG obliegt dem Komplementär. Ist der Komplementär eine GmbH, muss sie sich natürlicher Personen als Geschäftsführer bedienen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass diese natürlichen Personen auch Komma... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.08.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/6/5 2001/08/0107

A. Die erstmitbeteiligte Verlagsgesellschaft schloss mit dem Zweitmitbeteiligten am 25. Jänner 1996 nachstehende Vereinbarung: "Werkvertrag      abgeschlossen zwischen ... (Erstmitbeteiligte) und Herrn (Zweitmitbeteiligten). I.      1. Herr (Zweitmitbeteiligter) ist für die von der B. Gesellschaft und dem ... (Erstmitbeteiligter) gemeinsam herausgegebene Fachzeitschrift ... als Schriftleiter tätig. Seine Tätigkeit umfasst die Beurteilung von eingereichten Manuskripten im Fachbereich B... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.06.2002

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