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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §15 Abs1;Rechtssatz
Dass das Recht, die Leistung (hier Treibstoff) zu beziehen, auch in den Dienstverträgen festgehalten sein müsste, ist für die Beurteilung als Sachbezug ebenso wenig erforderlich, wie, dass die Dienstnehmer für den Bezug der Leistung zusätzliche Dienstleistungen erbringen müssten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999140240.X02Im RIS seit
13.06.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013