Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Erzielung von Einkünften nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 ist es bedeutungslos, unter welchen Einkünftetatbestand die vom Gesellschafter geleistete Tätigkeit fiele, wenn sie nicht der Gesellschaft erbracht würde (Hinweis E VS 10. November 2004,... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Erzielung von Einkünften nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 ist es bedeutungslos, unter welchen Einkünftetatbestand die vom Gesellschafter geleistete Tätigkeit fiele, wenn sie nicht der Gesellschaft erbracht würde (Hinweis E VS 10. November 2004,... mehr lesen...
In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung 1997 machte der Beschwerdeführer Aufwendungen aus einer "Bürgschaftsverpflichtung für Bruder MMag. Peter K." in Höhe von 560.000 S als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG 1988 geltend. In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung 1997 machte der Beschwerdeführer Aufwendungen aus einer "Bürgschaftsverpflichtung für Bruder MMag. Peter K." in Höhe von 560.000 S als außergewöhnliche Belastung im Sinne des Paragraph 34, EStG 198... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0085 E 26. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Eine sittliche Verpflichtung zur Übernahme einer Bürgschaft für nahe Angehörige kann nur unter folgenden kumulativen Voraussetzungen als gegeben angenommen werden: 1) Es ist erforderlich, daß der Abgabepflichtige glaubt, durch die Übernahme von Bürgschaften eine existenzb... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist allein strittig, ob den an der beschwerdeführenden GmbH wesentlich beteiligten Geschäftsführer Helmut D vor dem Hintergrund einer Vereinbarung einer Geschäftsführerentschädigung von 0,6 Mio Schilling plus Erfolgsbeteiligung von 30 % des EGT (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit), woraus sich ergäbe, dass bei einem negativen EGT von 2 Mio Schilling (145.345,67 EUR) die Geschäftsführungsvergütung auf Null sinken und bei einem höheren negativen EGT ein Ver... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist allein strittig, ob den an der beschwerdeführenden GmbH wesentlich beteiligten Geschäftsführer Helmut D vor dem Hintergrund einer Vereinbarung einer Geschäftsführerentschädigung von 0,6 Mio Schilling plus Erfolgsbeteiligung von 30 % des EGT (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit), woraus sich ergäbe, dass bei einem negativen EGT von 2 Mio Schilling (145.345,67 EUR) die Geschäftsführungsvergütung auf Null sinken und bei einem höheren negativen EGT ein Ver... mehr lesen...
Den Gegenstand des Beschwerdefalles bildet die Vorschreibung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlag aus den Vergütungen, die den zu je 50 % an der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Geschäftsführern im Zeitraum der Jahre 1995 bis 1999 gewährt wurden. Strittig ist allein die Frage, ob die von den Gesellschafter-Geschäftsführern für ihre Tätigkeit bezogenen Vergütungen rechtlich als Einkünfte im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 19... mehr lesen...
Den Gegenstand des Beschwerdefalles bildet die Vorschreibung von Kommunalsteuer (samt Säumniszuschlag) aus den Vergütungen, die der Alleingesellschafter-Geschäftsführerin der beschwerdeführenden Gesellschaft im Zeitraum der Jahre 1994 bis 1998 gewährt wurden. Strittig ist allein die Frage, ob die von der Gesellschafter-Geschäftsführerin für ihre Tätigkeit bezogenen Vergütungen rechtlich als Einkünfte im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 zu qualifizieren sind. Den Gegenstand... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist Rechtsnachfolgerin einer mit ihr als übernehmender Gesellschaft verschmolzenen C Vermögenstreuhand GmbH. Im Gefolge einer im Unternehmen der C Vermögenstreuhand GmbH durchgeführten Lohnsteuerprüfung über den Zeitraum 1. Jänner 1994 bis 31. Dezember 1998 stellte der Prüfer in seinem Bericht samt Beilage fest, dass die in den Jahren 1994 bis 1997 gewährten Bezüge (einschließlich des Sachbezuges in Gestalt eines Firmen-PKW) des mehrheitlich an ih... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist Rechtsnachfolgerin einer mit ihr als übernehmender Gesellschaft verschmolzenen I GesmbH. Im Gefolge einer im Unternehmen der I GesmbH durchgeführten Lohnsteuerprüfung über den Zeitraum 1. Jänner 1994 bis 3. Oktober 1998 hielt der Prüfer in seinem Bericht samt Beilage u. a. fest, dass ab dem 1. Jänner 1994 die Bezüge des mehrheitlich an ihr beteiligten Geschäftsführers dem Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag zu unterziehen seien. Der Prüfer errech... mehr lesen...
Den Gegenstand des Beschwerdefalles bildet die Vorschreibung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlag aus den Vergütungen, die den zu je 50 % an der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Geschäftsführern im Zeitraum der Jahre 1995 bis 1999 gewährt wurden. Strittig ist allein die Frage, ob die von den Gesellschafter-Geschäftsführern für ihre Tätigkeit bezogenen Vergütungen rechtlich als Einkünfte im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 19... mehr lesen...
Den Gegenstand des Beschwerdefalles bildet die Vorschreibung von Kommunalsteuer (samt Säumniszuschlag) aus den Vergütungen, die der Alleingesellschafter-Geschäftsführerin der beschwerdeführenden Gesellschaft im Zeitraum der Jahre 1994 bis 1998 gewährt wurden. Strittig ist allein die Frage, ob die von der Gesellschafter-Geschäftsführerin für ihre Tätigkeit bezogenen Vergütungen rechtlich als Einkünfte im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 zu qualifizieren sind. Den Gegenstand... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist Rechtsnachfolgerin einer mit ihr als übernehmender Gesellschaft verschmolzenen C Vermögenstreuhand GmbH. Im Gefolge einer im Unternehmen der C Vermögenstreuhand GmbH durchgeführten Lohnsteuerprüfung über den Zeitraum 1. Jänner 1994 bis 31. Dezember 1998 stellte der Prüfer in seinem Bericht samt Beilage fest, dass die in den Jahren 1994 bis 1997 gewährten Bezüge (einschließlich des Sachbezuges in Gestalt eines Firmen-PKW) des mehrheitlich an ih... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist Rechtsnachfolgerin einer mit ihr als übernehmender Gesellschaft verschmolzenen I GesmbH. Im Gefolge einer im Unternehmen der I GesmbH durchgeführten Lohnsteuerprüfung über den Zeitraum 1. Jänner 1994 bis 3. Oktober 1998 hielt der Prüfer in seinem Bericht samt Beilage u. a. fest, dass ab dem 1. Jänner 1994 die Bezüge des mehrheitlich an ihr beteiligten Geschäftsführers dem Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag zu unterziehen seien. Der Prüfer errech... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z2;KommStG 1993 §2;KommStG 1993 §5 Abs1;
Rechtssatz: Aus den Gründen des Erkenntnisses eines verstärkten Senates vom 10. November 2004, 2003/13/0018, sind die im Beschwerdefall an die Alleingesellschafter-Geschäftsführerin der abgabepflichtigen GmbH gewährten Vergütungen als Einkünfte nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 zu beurteilen, weil an der E... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Aus den Gründen des Erkenntnisses eines verstärkten Senates vom 10. November 2004, 2003/13/0018, sind die im Beschwerdefall an die zu je 50 % an der abgabepflichtigen GmbH beteiligten Geschäftsführer gewährten Vergütungen als Einkünfte nach § ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z2;KommStG 1993 §2;KommStG 1993 §5 Abs1;
Rechtssatz: Aus den Gründen des Erkenntnisses eines verstärkten Senates vom 10. November 2004, 2003/13/0018, sind die im Beschwerdefall an die Alleingesellschafter-Geschäftsführerin der abgabepflichtigen GmbH gewährten Vergütungen als Einkünfte nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 zu beurteilen, weil an der E... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Aus den Gründen des Erkenntnisses eines verstärkten Senates vom 10. November 2004, 2003/13/0018, sind die im Beschwerdefall an die zu je 50 % an der abgabepflichtigen GmbH beteiligten Geschäftsführer gewährten Vergütungen als Einkünfte nach § ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid bestätigte die belangte Behörde die erstinstanzliche Vorschreibung von Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und von Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag. Die Vorschreibung betraf die im Streitzeitraum an den wesentlich (zu 100 %) an der beschwerdeführenden GmbH beteiligten Geschäftsführer K-H.L. bezahlten Geschäftsführervergütungen. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides wird im Wesentlichen die... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde eine von der beschwerdeführenden Gesellschaft erhobene Vorstellung gegen die im Instanzenzug durch die mitbeteiligte Partei erfolgte Vorschreibung von Kommunalsteuer für den Zeitraum 1994 bis 2000 für die Geschäftsführerbezüge des zu 80 % an der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Geschäftsführers ab. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides vertrat die belangte Behörde im Wesentlichen die Auffassung, im vorlieg... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde eine von der beschwerdeführenden Gesellschaft erhobene Vorstellung gegen die im Instanzenzug durch die mitbeteiligte Partei erfolgte Vorschreibung von Kommunalsteuer für den Streitzeitraum für die Geschäftsführerbezüge des zu 81 % an der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Geschäftsführers ab. In der Begründung: vertrat die belangte Behörde im Wesentlichen die Auffassung, der Geschäftsführer übe seine Tätigkeit au... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid bestätigte die belangte Behörde die erstinstanzliche Vorschreibung von Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und von Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag. Die Vorschreibung betraf die in den Jahren 1996 bis 1999 an die beiden wesentlich (zu 50 %) an der beschwerdeführenden GmbH beteiligten Geschäftsführer J.P. und R.P. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides wird im Wesentlichen die Auffassung vertreten, die beiden Gesellsc... mehr lesen...
Den Gegenstand des Beschwerdefalles bildet die Vorschreibung von Kommunalsteuer aus den Vergütungen, die den mit 50 % jeweils wesentlich an der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Geschäftsführern gewährt wurden. Strittig ist die Frage, ob die von den Gesellschafter-Geschäftsführern für ihre Tätigkeit bezogenen Vergütungen rechtlich als Einkünfte im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 zu qualifizieren sind. Den Gegenstand des Beschwerdefalles bildet die Vorschreibung... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde eine von der beschwerdeführenden Gesellschaft erhobene Vorstellung gegen die im Instanzenzug durch die mitbeteiligte Partei erfolgte Vorschreibung von Kommunalsteuer für den Streitzeitraum für die Geschäftsführerbezüge des zu 50 % an der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Geschäftsführers ab. In der Begründung: vertrat die belangte Behörde im Wesentlichen die Auffassung, der Geschäftsführer habe die Geschäfte der... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid bestätigte die belangte Behörde die erstinstanzliche Vorschreibung von Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und von Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag. Die Vorschreibung betraf die im Streitzeitraum an den wesentlich (zu 100 %) an der beschwerdeführenden GmbH beteiligten Geschäftsführer K-H.L. bezahlten Geschäftsführervergütungen. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides wird im Wesentlichen die... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde eine von der beschwerdeführenden Gesellschaft erhobene Vorstellung gegen die im Instanzenzug durch die mitbeteiligte Partei erfolgte Vorschreibung von Kommunalsteuer für den Zeitraum 1994 bis 2000 für die Geschäftsführerbezüge des zu 80 % an der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Geschäftsführers ab. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides vertrat die belangte Behörde im Wesentlichen die Auffassung, im vorlieg... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde eine von der beschwerdeführenden Gesellschaft erhobene Vorstellung gegen die im Instanzenzug durch die mitbeteiligte Partei erfolgte Vorschreibung von Kommunalsteuer für den Streitzeitraum für die Geschäftsführerbezüge des zu 81 % an der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Geschäftsführers ab. In der Begründung: vertrat die belangte Behörde im Wesentlichen die Auffassung, der Geschäftsführer übe seine Tätigkeit au... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid bestätigte die belangte Behörde die erstinstanzliche Vorschreibung von Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und von Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag. Die Vorschreibung betraf die in den Jahren 1996 bis 1999 an die beiden wesentlich (zu 50 %) an der beschwerdeführenden GmbH beteiligten Geschäftsführer J.P. und R.P. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides wird im Wesentlichen die Auffassung vertreten, die beiden Gesellsc... mehr lesen...
Den Gegenstand des Beschwerdefalles bildet die Vorschreibung von Kommunalsteuer aus den Vergütungen, die den mit 50 % jeweils wesentlich an der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Geschäftsführern gewährt wurden. Strittig ist die Frage, ob die von den Gesellschafter-Geschäftsführern für ihre Tätigkeit bezogenen Vergütungen rechtlich als Einkünfte im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 zu qualifizieren sind. Den Gegenstand des Beschwerdefalles bildet die Vorschreibung... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde eine von der beschwerdeführenden Gesellschaft erhobene Vorstellung gegen die im Instanzenzug durch die mitbeteiligte Partei erfolgte Vorschreibung von Kommunalsteuer für den Streitzeitraum für die Geschäftsführerbezüge des zu 50 % an der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Geschäftsführers ab. In der Begründung: vertrat die belangte Behörde im Wesentlichen die Auffassung, der Geschäftsführer habe die Geschäfte der... mehr lesen...