Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Ausgesetztes Verfahren: 2002/14/0056 B 17. November 2004 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62004CJ0290 3. Oktober 2006 Besprechung in:SWI 1/2007, S 17-30;
Rechtssatz: Einkünfte aus der Teilnahme eines Fotomodells an PR-Veranstaltungen sowie an Fotoshootings führen nicht zu Einkü... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Ausgesetztes Verfahren: 2002/14/0056 B 17. November 2004 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62004CJ0290 3. Oktober 2006 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0211 E 20. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH liegt eine künstlerische Tätigkeit nur dann vor, w... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z1 lita;EStG 1988 §23 Z1; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Ausgesetztes Verfahren: 2002/14/0056 B 17. November 2004 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62004CJ0290 3. Oktober 2006 Besprechung in:SWI 1/2007, S 17-30;
Rechtssatz: Einkünfte aus der Teilnahme eines Fotomodells an PR-Veranstaltungen sowie an Fotoshootings führen nicht zu Einkü... mehr lesen...
Den Gegenstand des Beschwerdefalles bildet die Vorschreibung von Kommunalsteuer aus Vergütungen, die den zu je 50 % an der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Geschäftsführern im Zeitraum der Jahre 1999 bis 2003 gewährt wurden. Strittig ist allein die Frage, ob die von den Gesellschafter-Geschäftsführern für ihre Tätigkeit bezogenen Vergütungen rechtlich als Einkünfte im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 zu qualifizieren und die Gesellschafter-Geschäftsführer ... mehr lesen...
Den Gegenstand des Beschwerdefalles bildet die Vorschreibung von Kommunalsteuer aus Vergütungen, die den zu je 50 % an der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Geschäftsführern im Zeitraum der Jahre 1999 bis 2003 gewährt wurden. Strittig ist allein die Frage, ob die von den Gesellschafter-Geschäftsführern für ihre Tätigkeit bezogenen Vergütungen rechtlich als Einkünfte im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 zu qualifizieren und die Gesellschafter-Geschäftsführer ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 23. Februar 2005, 2001/14/0015, (im Folgenden: Vorerkenntnis) verwiesen, mit welchem der damals angefochtene Bescheid wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben worden war. In den Entscheidungsgründen hatte der Verwaltungsgerichtshof zum Ausdruck gebracht, dass der angefochtene Bescheid den Anforderungen an eine Bescheidbegründung nicht entspreche. Hinsichtlich des der Entscheidung zu Grunde gelegten Sa... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 23. Februar 2005, 2001/14/0015, (im Folgenden: Vorerkenntnis) verwiesen, mit welchem der damals angefochtene Bescheid wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben worden war. In den Entscheidungsgründen hatte der Verwaltungsgerichtshof zum Ausdruck gebracht, dass der angefochtene Bescheid den Anforderungen an eine Bescheidbegründung nicht entspreche. Hinsichtlich des der Entscheidung zu Grunde gelegten Sa... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde eine von der beschwerdeführenden GmbH erhobene Berufung gegen die erstinstanzliche Vorschreibung von Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und von Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag betreffend die Geschäftsführerbezüge des an der beschwerdeführenden Gesellschaft im Streitzeitraum der Jahre 1996 bis 1999 zu 100% bzw. 65% beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers ab. In der Begründung: wird ausgeführt, a... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde eine von der beschwerdeführenden GmbH erhobene Berufung gegen die erstinstanzliche Vorschreibung von Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und von Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag betreffend die Geschäftsführerbezüge des an der beschwerdeführenden Gesellschaft im Streitzeitraum der Jahre 1996 bis 1999 zu 100% bzw. 65% beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers ab. In der Begründung: wird ausgeführt, a... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Die steuerliche Betrachtung der Geschäftsführerbezüge erfordert eine Trennung zwischen Gesellschafts- und Geschäftsführersphäre (vgl. etwa die hg. Erkenntnisse vom 20. März 2002, 2001/15/0155, und vom 22. Mai 2002, 2002/15/0035 sowie zur Frage... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Die steuerliche Betrachtung der Geschäftsführerbezüge erfordert eine Trennung zwischen Gesellschafts- und Geschäftsführersphäre (vgl. etwa die hg. Erkenntnisse vom 20. März 2002, 2001/15/0155, und vom 22. Mai 2002, 2002/15/0035 sowie zur Frage... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid bestätigte die belangte Behörde die erstinstanzliche Vorschreibung von Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und von Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides wird ausgeführt, im Zuge einer den Streitzeitraum umfassenden Lohnsteuerprüfung habe die Prüferin die Ansicht vertreten, die von der beschwerdeführenden Gesellschaft an den wesentlich beteiligten Geschäftsführer ausbezahlten G... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid bestätigte die belangte Behörde die erstinstanzliche Vorschreibung von Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und von Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides wird ausgeführt, im Zuge einer den Streitzeitraum umfassenden Lohnsteuerprüfung seien die an die wesentlich beteiligte Geschäftsführerin ausbezahlten Bezüge den Bemessungsgrundlagen für den Dienstgeberbeitrag und den Zuschlag z... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid bestätigte die belangte Behörde die erstinstanzliche Vorschreibung von Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und von Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides wird ausgeführt, im Zuge einer den Streitzeitraum umfassenden Lohnsteuerprüfung habe die Prüferin die Ansicht vertreten, die von der beschwerdeführenden Gesellschaft an den wesentlich beteiligten Geschäftsführer ausbezahlten G... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid bestätigte die belangte Behörde die erstinstanzliche Vorschreibung von Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und von Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides wird ausgeführt, im Zuge einer den Streitzeitraum umfassenden Lohnsteuerprüfung seien die an die wesentlich beteiligte Geschäftsführerin ausbezahlten Bezüge den Bemessungsgrundlagen für den Dienstgeberbeitrag und den Zuschlag z... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/15/0063 E 22. Dezember 2005 RS 1 Stammrechtssatz Für die Frage, ob Einkünfte nach § 22 Z. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 erzielt werden, kommt entscheidende Bedeutung dem Umstand... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/15/0110 E 23. September 2005 RS 1 Stammrechtssatz Die nach der Rechtsprechung (Hinweis E VS 10. November 2004, 2003/13/0018) entscheidende Eingliederung in den geschäftlich... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/15/0063 E 22. Dezember 2005 RS 1 Stammrechtssatz Für die Frage, ob Einkünfte nach § 22 Z. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 erzielt werden, kommt entscheidende Bedeutung dem Umstand... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/15/0110 E 23. September 2005 RS 1 Stammrechtssatz Die nach der Rechtsprechung (Hinweis E VS 10. November 2004, 2003/13/0018) entscheidende Eingliederung in den geschäftlich... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/15/0063 E 22. Dezember 2005 RS 1 Stammrechtssatz Für die Frage, ob Einkünfte nach § 22 Z. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 erzielt werden, kommt entscheidende Bedeutung dem Umstand... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/15/0110 E 23. September 2005 RS 1 Stammrechtssatz Die nach der Rechtsprechung (Hinweis E VS 10. November 2004, 2003/13/0018) entscheidende Eingliederung in den geschäftlich... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/15/0063 E 22. Dezember 2005 RS 1 Stammrechtssatz Für die Frage, ob Einkünfte nach § 22 Z. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 erzielt werden, kommt entscheidende Bedeutung dem Umstand... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/15/0110 E 23. September 2005 RS 1 Stammrechtssatz Die nach der Rechtsprechung (Hinweis E VS 10. November 2004, 2003/13/0018) entscheidende Eingliederung in den geschäftlich... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin war im Streitzeitraum mit 60 %, der Zweitbeschwerdeführer mit 40 % an der X. GmbH mit Sitz in F. (Deutschland) beteiligt. Die X. GmbH war zu 100 % an der Y. GmbH mit Sitz in B. (Österreich) beteiligt. Die Erstbeschwerdeführerin war im Streitzeitraum mit 60 %, der Zweitbeschwerdeführer mit 40 % an der römisch zehn. GmbH mit Sitz in F. (Deutschland) beteiligt. Die römisch zehn. GmbH war zu 100 % an der Y. GmbH mit Sitz in B. (Österreich) beteiligt. Im Jahr 2... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin war im Streitzeitraum mit 60 %, der Zweitbeschwerdeführer mit 40 % an der X. GmbH mit Sitz in F. (Deutschland) beteiligt. Die X. GmbH war zu 100 % an der Y. GmbH mit Sitz in B. (Österreich) beteiligt. Die Erstbeschwerdeführerin war im Streitzeitraum mit 60 %, der Zweitbeschwerdeführer mit 40 % an der römisch zehn. GmbH mit Sitz in F. (Deutschland) beteiligt. Die römisch zehn. GmbH war zu 100 % an der Y. GmbH mit Sitz in B. (Österreich) beteiligt. Im Jahr 2... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk BRD 1955 Art8;DBAbk BRD 1955 Art9;DBAbk BRD 1955 Schlußprotokoll Z20;DBAbk BRD 1955 Schlußprotokoll Z21;DBAbk BRD 1955 Schlußprotokoll Z22;EStG 1988 §22 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/15/0162
Rechtssatz: Aus dem Wortlaut des DBA-Deutschland 1954 selbst ist für ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk BRD 1955 Art8;EStG 1988 §22 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/15/0162
Rechtssatz: Ausführungen, dass im Beschwerdefall die in Rede stehenden Einkünfte der Abgabepflichtigen unter die Bestimmung des Art. 8 DBA-Deutschland 1954 fallen. (Hier: Die eine Abgabepflichti... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk BRD 1955 Art8;DBAbk BRD 1955 Art9;DBAbk BRD 1955 Schlußprotokoll Z20;DBAbk BRD 1955 Schlußprotokoll Z21;DBAbk BRD 1955 Schlußprotokoll Z22;EStG 1988 §22 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/15/0162
Rechtssatz: Aus dem Wortlaut des DBA-Deutschland 1954 selbst ist für ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk BRD 1955 Art8;EStG 1988 §22 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/15/0162
Rechtssatz: Ausführungen, dass im Beschwerdefall die in Rede stehenden Einkünfte der Abgabepflichtigen unter die Bestimmung des Art. 8 DBA-Deutschland 1954 fallen. (Hier: Die eine Abgabepflichti... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde eine von der beschwerdeführenden Gesellschaft erhobene Vorstellung gegen die im Instanzenzug durch den Stadtsenat der Landeshauptstadt Linz erfolgte Vorschreibung von Kommunalsteuer für den Zeitraum 1. Jänner 1994 bis 31. Dezember 1996 betreffend die Geschäftsführerbezüge des an der beschwerdeführenden Gesellschaft zu 100 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers ab. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides vertrat d... mehr lesen...