1 In einer Beilage zur Körperschaftsteuererklärung 2010 vom 6. Mai 2011 machte die Revisionswerberin u.a. eine Forschungsprämie in Höhe von 2.728.244,32 € geltend. Am 13. Mai 2011 (mit Wirksamkeit vom 11. Mai 2011) wurde dieser Betrag am Abgabenkonto der Revisionswerberin gutgeschrieben. 2 Am 14. November 2016 begann bei der Revisionswerberin eine Außenprüfung, die u.a. die Forschungsprämie 2010 betraf. In der Niederschrift über die Schlussbesprechung anlässlich der Auße... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §208 Abs1 litaEStG 1988 §108c Abs1EStG 1988 §108c Abs3EStG 1988 §17 Abs3EStG 1988 §4 Abs4EStG 1988 §4 Abs4 Z4EStG 1988 §4 Abs4 Z4aEStG 1988 §4 Abs4 Z4b
Rechtssatz: Für die Frage des Entstehens des Abgabenanspruchs iSd § 208 Abs. 1 lit. a BAO ist zu berücksichtigen, dass die Forschungsprämie (lediglich) geltend gem... mehr lesen...
Die beschwerdeführende OG (vormals OEG), eine Unternehmensberatungs- und Buchhaltungsbzw. Steuerberatungsgesellschaft, wurde im Jahr 2001 gegründet. Gesellschafter sind GH und MH. Für die Jahre 2001 und 2002 ermittelte die Beschwerdeführerin ihre Einkünfte (aus selbständiger Arbeit) nach § 4 Abs. 1 EStG 1988, für die Jahre 2003 bis 2006 im Wege der Pauschalierung nach § 17 Abs. 1 EStG 1988 (Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 12 % der Einnahmen). Für die streitgegenständlichen Jahre... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte ab dem Jahr 1999 Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer. Aus den Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1999 bis 2001 beigefügten Aufstellungen der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben geht hervor, dass er von der Möglichkeit der Pauschalierung der Betriebsausgaben nach § 17 Abs. 1 EStG 1988 in Höhe von 6% der Betriebseinnahmen Gebrauch gemacht hat. Das Finanzamt nahm jeweils erklärungsgemäße Veranlagun... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §17 Abs1 idF 1998/I/009;EStG 1988 §17 Abs3;EStG 1988 §4 Abs10; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2006/15/0040 E 21. September 2006
Rechtssatz: Die in § 17 Abs. 3 EStG 1988 verwendete Formulierung, "Geht der Steuerpflichtige ... über", legt die Auslegung nahe, dass damit ein Wechsel in der Gewinnermittlungsart angesprochen ist. V... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §295 Abs3;EStG 1988 §17 Abs1;EStG 1988 §17 Abs3;EStG 1988 §4 Abs10; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2006/15/0040 E 21. September 2006 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0143 E 27. Februar 2003 RS 1 Stammrechtssatz Das Gesetz hindert den Steuerpflichtigen nicht, für ein bestimmtes Ver... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Aus den den Einkommensteuererklärungen 1995 bis 1997 beigelegten Aufstellungen der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ist ersichtlich, dass er von der Möglichkeit der Pauschalierung nach § 17 Abs 1 EStG 1988 (Betriebsausgaben in Höhe von 12% der Umsätze, ab 1997 aufgrund der Novelle BGBl 201/1996: 6% der Umsätze) Gebrauch gemacht hat. Mit dem Einkommensteuerbescheid 1995 (Ausfertigungsdatum 7. Juli 1997), und mit ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §295 Abs3;EStG 1988 §17 Abs1;EStG 1988 §17 Abs3;
Rechtssatz: Das Gesetz hindert den Steuerpflichtigen nicht, für ein bestimmtes Veranlagungsjahr von der zunächst gewählten Pauschalierung nach § 17 Abs 1 EStG 1988 abzugehen und die tatsächlichen Betriebsausgaben in Ansatz zu bringen. Der Steuerpflichtige ist nicht ... mehr lesen...
Mit einem am 15. Jänner 1997 abgeschlossenen Kaufvertrag erwarb die Beschwerdeführerin von der Marktgemeinde Finkenstein zwei Liegenschaften um einen Kaufpreis von S 2,8 Mio zuzüglich einer Investitionsverpflichtung im Ausmaß von S 2,148.800,-- plus 20 % Umsatzsteuer. Die Punkte VI. und IX. des Vertrages lauten: "VI. Übergabszeitpunkt Die Übergabe und Übernahme des Kaufobjektes in den tatsächlichen Besitz und Genuss des Käufers erfolgt vereinbarungsgemäß mit Ablauf des ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §17 Abs3 Z1;GrEStG 1955 §8 Abs2;
Rechtssatz: Bedarf es einer grundverkehrsbehördlichen Genehmigung nach dem Gesetz nicht, kommt § 8 GrEStG von vornherein nicht zur Anwendung (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrssteuern, Band II, 3. Teil Grunderwerbsteuergesetz 1987, Ergänzung T 19 T Abs. 2 und E vom 11. März 1971, 1768/70). European Case Law I... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §32BewG 1955 §46EStG 1972 §17 Abs1EStG 1972 §17 Abs2EStG 1972 §17 Abs3
Rechtssatz: Bei der forstwirtschaftlichen Einheitsbewertung muß ein Bestand mit keinem oder nur geringem Gegenwartsertrag entsprechend niedriger bewertet werden, als ein solcher mit hohem Ertrag. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §32BewG 1955 §46EStG 1972 §17 Abs1EStG 1972 §17 Abs2EStG 1972 §17 Abs3
Rechtssatz: Der forstwirtschaftliche Einheitswert beruht nicht auf bloßen Wertzuwächsen im stehenden Holz, sondern auf der Fiktion von aus geschlägertem Holz realisierten Erträgen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:19... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §32BewG 1955 §46EStG 1972 §17 Abs1EStG 1972 §17 Abs2EStG 1972 §17 Abs3
Rechtssatz: Unter Reinertrag ist ein (entsprechend adaptierter) Überschuß der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben zu verstehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987140080.X05 Im RI... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §32BewG 1955 §46EStG 1972 §17 Abs1EStG 1972 §17 Abs2EStG 1972 §17 Abs3EStG 1972 §24 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Durchschnittssatzbesteuerung forstwirtschaftlich genutzter Grundflächen erfaßt im Falle einer Betriebsveräußerung nicht den auf das stehende Holz entfallenden Veräußerungsgewinn. European Case Law Iden... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §32BewG 1955 §46EStG 1972 §17 Abs1EStG 1972 §17 Abs2EStG 1972 §17 Abs3
Rechtssatz: Eine Durchschnittssatzverordnung, die eine zu niedere Durchschnittssatzbesteuerung vorsieht, wäre gesetzwidrig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987140080.X04 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §17 Abs1;EStG 1972 §17 Abs2;EStG 1972 §17 Abs3;
Rechtssatz: Der Ansatz von Betriebsausgaben mit geschätzten Beträgen ist keiner Durchschnittssatzbesteuerung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Betriebe iS des § 17 Abs 1 bis Abs 3 EStG 1972 gleichzuhalten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986... mehr lesen...