RS Vwgh 2020/6/25 Ro 2020/15/0009

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Veröffentlicht am 25.06.2020
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §208 Abs1 lita
EStG 1988 §108c Abs1
EStG 1988 §108c Abs3
EStG 1988 §17 Abs3
EStG 1988 §4 Abs4
EStG 1988 §4 Abs4 Z4
EStG 1988 §4 Abs4 Z4a
EStG 1988 §4 Abs4 Z4b

Rechtssatz

Für die Frage des Entstehens des Abgabenanspruchs iSd § 208 Abs. 1 lit. a BAO ist zu berücksichtigen, dass die Forschungsprämie (lediglich) geltend gemacht werden kann. Es steht daher in der Disposition des Abgabepflichtigen, ob er diesen Anspruch geltend macht oder nicht (oder - nach der hier anwendbaren Rechtslage - alternativ einen Forschungsfreibetrag nach § 4 Abs. 4 Z 4, 4a oder 4b EStG 1988). Erst diese Geltendmachung des (negativen) Abgabenanspruches (durch Selbstbemessung) führt zum Entstehen dieses negativen Abgabenanspruches.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RO2020150009.J03

Im RIS seit

01.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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