Entscheidungen zu § 52 GSpG

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8 Dokumente

Entscheidungen 1-8 von 8

RS Uvs 2011/9/19 VwSen-301063/4/AB

Index: 40.01.09 Verwaltungsstrafgesetz 199125.01.02 Strafprozessordnung 197534.01.14 Glücksspielgesetz
Norm: GSpG §52 VStG §30 Abs2 StPO §84 Abs1 GSpG § 52 heute GSpG § 52 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2019 GSpG § 52 gültig von 23.07.2019 bis 31.12.2020 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Uvs | 19.09.2011

RS UVS Oberösterreich 2010/12/09 VwSen-300971/2/Gf/Mu

Rechtssatz: Konzessionierte oder bewilligte Landesausspielungen mittels Glücksspielautomaten unterliegen nach § 4 Abs 2 iVm § 5 GSpG dann schon von vornherein nicht dem Glücksspielmonopol des Bundes, wenn der Höchsteinsatz von 10 Euro bzw 1 Euro pro Spiel bzw der Höchstgewinn von 10.000 Euro bzw 1.000 Euro pro Spiel nicht überschritten wird. Zuletzt aktualisiert am 28.03.2011 mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 09.12.2010

RS UVS Oberösterreich 2010/12/09 VwSen-300971/2/Gf/Mu

Rechtssatz: In Oberösterreich besteht gegenwärtig keine an § 5 GSpG anknüpfende Regelung der Landesausspielungen. Daher stellt sich hier seit dem Inkrafttreten der GSpG-Novelle BGBl Nr I 73/2010 bis zur Inkraftsetzung eines Landesausspielungen regelnden Gesetzes die Rechtslage so dar, dass Ausspielungen mittels konzessionsloser Glücksspielautomaten jedenfalls einen Eingriff in das Glücksspielmonopol des Bundes bilden. Zuletzt aktualisiert am 29.03.2011 mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 09.12.2010

RS UVS Oberösterreich 2010/12/09 VwSen-300971/2/Gf/Mu

Rechtssatz: Durch die Novelle BGBl Nr I 73/2010 erfolgte eine Neukonzeption des Glücksspielwesens derart, dass neben den dem Monopol des Bundes unterliegenden Ausspielungen in Form von Lotterien und Spielbanken nunmehr auch das "kleine Glücksspiel" mittels Automaten explizit einer Konzessionspflicht unterstellt und damit für zulässig erklärt wurde, wobei die darauf bezüglichen Vorschriften vom Landesgesetzgeber zu erlassen sind (kein Verhältnis von Grundsatz- und Ausführungsgesetz iSd Art ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 09.12.2010

RS UVS Oberösterreich 2010/12/09 VwSen-300971/2/Gf/Mu

Rechtssatz: Hinsichtlich der Zuständigkeit ergibt sich aus § 50 Abs 1 GSpG, dass (ua) für die Durchführung von Strafverfahren ? wozu auch Beschlagnahmen zum Zweck der Sicherung des Verfalls oder der Einziehung zählen ? im örtlichen Wirkungsbereich einer BPD diese zuständig ist. Den Abgabenbehörden kommt demgegenüber (ua) in derartigen Verfahren gemäß § 51 Abs 5 GSpG lediglich Parteistellung zu. Diese Amtsparteistellung hat jenes Finanzamt wahrzunehmen, das die Kontroll- und Beweissicherung... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 09.12.2010

TE Uvs Erkenntnis 2009/1/26 5/13077/6-2009th

Begründung: Mit Straferkenntnis vom 7.7.2008, Zahl 01/06/39726/2008/005 wurde dem Beschuldigten in Spruchpunkt a) "als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz 1991 zur Vertretung nach außen berufene Organ der E. Gastronomie GmbH" zur Last gelegt, dass diese Gesellschaft als Eigentümerin des Spielapparates zu verantworten habe, "dass in den Räumlichkeiten in Salzburg, I.-Straße 11, Lokal "F." und somit an einem öffentlich zugänglichen Ort a... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Erkenntnis | 26.01.2009

RS UVS Kärnten 2001/10/24 KUVS-985/8/2001

Rechtssatz: Gemäß § 53 Abs 1 Glücksspielgesetz ist die Beschlagnahme nur dann zulässig, wenn der Verfall bzw. die Einziehung der Gegenstände vorgesehen ist; im vorliegenden Fall ist hinsichtlich der beschlagnahmten Glücksspielautomaten sowohl der Verfall (§ 52 Abs 2 Glücksspielgesetz) als auch die Einziehung (§ 54 Glücksspielgesetz) vorgesehen. Für die Zulässigkeit einer Beschlagnahme ist weiters erforderlich, dass der Verdacht besteht, dass mit Glücksspielapparaten oder Glücksspielautomat... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 24.10.2001

RS UVS Kärnten 2001/10/01 KUVS-1370/5/2000

Rechtssatz: Nach ständiger Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes muss die
Begründung: eines Bescheides erkennen lassen, welchen Sachverhalt die Behörde der Entscheidung zugrunde gelegt hat, aus welchen Erwägungen sie zur Ansicht gelangt ist, dass gerade dieser Sachverhalt vorliegt und aus welchen Gründen die Behörde die Subsumtion des Sachverhaltes unter einen bestimmten Tatbestand für zutreffend erachtet. Des weiteren muss aus der
Begründung: hervorgehen, auf welche Beweismittel die ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 01.10.2001

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