Begründung: Der Kläger lebt in Südtirol und ist italienischer Staatsbürger. Er hat bis Februar 2008 im Spielcasino der Beklagten gespielt. Seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse wurden von der Beklagten zu keiner Zeit überprüft oder hinterfragt. Mit seiner am 21. 2. 2008 eingebrachten Klage begehrt er die Bezahlung von 360.000 EUR sA. Er habe in der Zeit vom 13. 3. 2005 bis 14. 2. 2008 zwei bis dreimal pro Woche die Casinos der Beklagten in Innsbruck und Seefeld besucht und hau... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Der Kläger begehrte EUR 235.000,-- sA und brachte vor, in der Zeit vom 05.05.2002 bis 30.04.2005 aus pathologischer Spielsucht in den Betrieben der Beklagten einen Verlust in dieser Höhe erlitten zu haben. Die Beklagte habe es unterlassen, ihm die Teilnahme am Spiel zu untersagen oder einzuschränken, obwohl ihr seine häufigen Casinobesuche von durchschnittlich 15 mal pro Monat in den letzten zwei Jahren, seine hohen Verluste von bis zu EUR 3.000... mehr lesen...
Norm: GSpG 1989 §25
Rechtssatz: Grenzen der erforderlichen Maßnahmen durch den Spielbankenunternehmer. Entscheidungstexte 1 Ob 175/02w Entscheidungstext OGH 30.09.2002 1 Ob 175/02w Veröff: SZ 2002/125 1 Ob 52/04k Entscheidungstext OGH 18.03.2004 1 Ob 52/04k Vgl auch; Beisatz: Bereits eine außergewöhnliche Besuchshäufigkeit lös... mehr lesen...
Norm: ABGB §859GSpG §25
Rechtssatz: Durch eine Selbstsperre eines Casinobesuchers wird ein Dauerschuldverhältnis begründet, das vom Besucher, wenn nicht Gesetz oder Vertrag entgegenstehen, jederzeit ohne Angabe von Gründen aufgekündigt werden kann. Entscheidungstexte 3 Ob 2440/96m Entscheidungstext OGH 15.04.1998 3 Ob 2440/96m Veröff: SZ 71/68 ... mehr lesen...