Entscheidungen zu § 2 Abs. 3 GSpG

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-8 von 8

RS UVS Oberösterreich 2005/06/01 VwSen-300675/2/Ste

Beachte Verwaltungsgerichtshofbeschwerde anhängig Rechtssatz: Die belangte Behörde hat die Beschlagnahme auf der Rechtsgrundlage des § 53 Abs.1 Z.1 lit.a GSpG ausgesprochen. Das sachkundige Organ der belangten Behörde, führte jeweils ein Probespiel an den betriebsbereit aufgestellten Spielapparaten der Marke Kajot Present Winnerboy, Seriennummer 5325 und 5326, Spielversion Magic Fun 3.0, durch und stufte ihn als verbotenen Pokerautomaten ein. Aus den Bildschirmanzeigen ergibt sich, d... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 01.06.2005

RS UVS Oberösterreich 2005/06/01 VwSen-300674/2/Ste

Beachte Verwaltungsgerichtshofbeschwerde anhängig Rechtssatz: Für den Betrieb eines Glückspielapparates genügt die spielbereite Aufstellung an einem Ort, an dem Gelegenheit zur Betätigung des Spielapparates für potenzielle Interessenten besteht, wenn nach den Umständen mit einer Gegenleistung für den Spieleinsatz gerechnet werden kann. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 21. April 1997, Zl. 96/17/0488, unter Bezugnahme auf frühere Judikatur ausgesprochen, dass ein... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 01.06.2005

RS UVS Kärnten 2002/01/22 KUVS-881-883/5/2001

Rechtssatz: Im
Spruch: eines Straferkenntnisses bedarf es der Anführung aller wesentlichen Tatbestandsmerkmale, die zur Individualisierung und Konkretisierung des inkriminierten Verhaltens und damit zur Subsumtion der Tat und die dadurch verletzte Vorschrift erforderlich sind. Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses wird den im § 44a VStG normierten Anforderungen dann nicht gerecht, wenn eine ausreichende Konkretisierung der Tat durch die Angabe von Tatzeit und Tatort sowie des wese... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 22.01.2002

RS UVS Kärnten 2001/07/27 KUVS-1372/4/2000

Rechtssatz: Lediglich eine dem Beschuldigten gegenüber ausgesprochene Beschlagnahme kann - sofern Eigentümer eine andere Person als der Beschuldigte des Verwaltungsverfahrens ist - in dessen Rechtssphäre keine Auswirkungen haben.  Wurde der verfahrensgegenständliche Beschlagnahmebescheid nicht an die Berufungswerberin als Eigentümerin des betroffenen Geldspielapparates zugestellt und war der Bescheid auch nicht an sie gerichtet, steht dieser ein Berufungsrecht nicht zu. Erst wenn das Straf... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 27.07.2001

RS UVS Kärnten 1993/03/24 KUVS-K2-861/4/92

Rechtssatz: Wurde ihm Rahmen des Verfahrens auch durch den bestellten Amtssachverständigen an dem beschlagnahmten Spielautomaten festgestellt, daß das Gerät einen Gewinn selbständig nicht ausfolgen kann und konnte auch kein unwiderleglicher Anhaltspunkt dafür gefunden werden, daß der Apparat die Entscheidung über Gewinn oder Verlust selbständig herbeiführt, so ist im Hinblick auf den Wortlaut des § 52 Abs 1 Z 5 Glücksspielgesetz (strafbar ist nur das Betreiben oder Zugänglichmachen von Glü... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 24.03.1993

RS UVS Kärnten 1993/03/16 KUVS-K2-799/7/92

Rechtssatz: Ergibt das Beweisverfahren, daß der beschlagnahmte Glücksspielautomat den Gewinn nicht selbständig ausfolgt und der Apparat auch die Entscheidung über Gewinn und Verlust nicht selbständig herbeiführt, ist das Verwaltungsstrafverfahren mangels Tatbildmäßigkeit des Verhaltens des Beschuldigten einzustellen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 16.03.1993

RS UVS Oberösterreich 1992/12/09 VwSen-230069/11/Gf/Hm

Beachte Verweis auf VfSlg 3562/1959; VwSlg 12375 A/1987; VwGH v. 23.9.1970, Zl. 678/68; VwGH v. 2.6.1977, Zl. 1832/76; VwGH v. 30.6.1977, Zl. 1049/76; VwGH v. 25.1.1979, Zl. 1687/77; VwGH v. 19.6.1979, Zl. 1429/77; VwGH v. 27.9.1988, Zl. 88/08/0054,0055; VwGH v. 4.10.1989, Zl. 89/01/0318; Rechtssatz: Die Frage, ob der Berufungswerber die Tat in eigener Verantwortung oder als das zur Vertretung nach außen berufene Organ einer Gesellschaft oder als verantwortlicher Beauftragter zu vera... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 09.12.1992

RS UVS Oberösterreich 1992/12/01 VwSen-230091/7/Gf/Hm

Beachte Verweis auf VfSlg 3562/1959; VwSlg 12375 A/1987; VwGH v. 23.9.1970, Zl. 678/68; VwGH v. 2.6.1977, Zl. 1832/76; VwGH v. 30.6.1977, Zl. 1049/76; VwGH v. 25.1.1979, Zl. 1687/77; VwGH v. 19.6.1979, Zl. 1429/77; VwGH v. 27.9.1988, Zl. 88/08/0054,0055; VwGH v. 4.10.1989, Zl. 89/01/0318; Rechtssatz: Aus den Gründen des Art. 83 Abs. 2 B-VG und des Art. 94 B-VG ist nach § 168 StGB und § 52 GSpG nicht ein und dasselbe Verhalten sowohl gerichtlich als auch verwaltungsbehördlich strafbar... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 01.12.1992

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