Der Mitbeteiligte und seine damalige Ehefrau schlossen am 15. Dezember 2006 einen als "Scheidungsvergleich" bezeichneten Vertrag in Form eines Notariatsaktes, dessen maßgebliche Punkte (auszugsweise) lauten: "Sechstens: Die Vertragsparteien sind auf Grund des Übergabsvertrages vom ersten Dezember zweitausend, 01.12.2000, je zur Hälfte grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft im Grundbuch des Bezirksgerichtes S Einlagezahl X mit Grundstücken im Gesamtausmaß von derzeit 30 ha 7... mehr lesen...
Grundlage der vorliegenden Grunderwerbsteuervorschreibung ist der Kaufvertrag vom 29. Oktober 1998, den die beiden Beschwerdeführer als Käufer mit den Ehegatten J. als Verkäufer bezüglich der Liegenschaft EZ 670, Grundbuch Neudorf, Bezirksgericht Villach, abgeschlossen haben. In diesem Kaufvertrag wird festgehalten, dass ob dieser Liegenschaft diverse Pfandrechte zu Gunsten verschiedener Gläubiger einverleibt seien. Die Gesamtaushaftung der Pfandrechte belaufe sich auf ca. 1,970.... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/16/0095
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes handelt § 8 Abs. 2 GrEStG lediglich von der aufschiebenden Bedingung; es ist also nur maßgebend, ob die Wirksamkeit vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängig ist. De... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte u.a. im Streitjahr Einkünfte aus Gewerbebetrieb und ermittelte seinen Gewinn iSd § 5 EStG 1988 nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr (§ 2 Abs. 5 EStG 1988) zum 28. Februar. Am 7. Februar 1992 schloss der Beschwerdeführer über eine in seinem Betriebsvermögen befindliche Liegenschaft in Wien einen Kaufvertrag, nach dessen Punkt III. der gesamte Kaufpreis von 2,200.000 S in einem Teilbetrag von 600.000 S laut vorliegender Zusage einer Bank beim vertragserr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §24 Abs1 litd;BAO §4;BewG 1955 §4;EStG 1988 §12;EStG 1988 §24;EStG 1988 §5;GrEStG 1987 §8 Abs2;
Rechtssatz: Mit seinen Ausführungen über das Entstehen der Steuerschuld im Falle "schwebend unwirksamer Geschäfte" erst mit Erteilung der Genehmigung übersieht der Abgabepflichtige,... mehr lesen...
Mit dem am 16. Jänner 2001 vor einem öffentlichen Notar - aber nicht in Form eines Notariatsaktes - errichteten Kaufvertrag erwarb die Beschwerdeführerin von den Hälfteeigentümern Werner und Wilhelmine B die Liegenschaft EZ 321 GB B um einen Kaufpreis von ATS 400.000,--, wobei Punkt IX des Vertrages wie folgt lautet: "Die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages ist aufschiebend bedingt durch die Erteilung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung." Der Vertrag wurde bereits ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §4;ErbStG §12;GrEStG 1987 §8 Abs2;
Rechtssatz: Auch betreffend aufschiebend bedingte Schenkungen - für die es anders als für den aufschiebend bedingten Erwerb von Todes wegen (§ 12 Abs. 1 Z. 1 lit. a ErbStG) keine Sonderregel gibt - vertritt der Verwaltungsgerichtshof die Meinung, dass die Zuwendung regelmäßig vor dem Eintritt der Bedingung nicht als au... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §897;BewG 1955 §4;GrEStG 1987 §8 Abs2;
Rechtssatz: Nach herrschender Meinung und ständiger Rechtsprechung ist ein Vertrag, der einer grundverkehrsbehördlichen Genehmigung bedarf, aufschiebend bedingt (vgl. zB Steiner, Grundverkehrsbehördliche Genehmigung und Bedingungslehre JBl. 1974, 506 sowie 1996 413; dersel... mehr lesen...
Aus den Beschwerdeschriften und den ihnen angeschlossenen Ausfertigungen der beiden angefochtenen Bescheide ergibt sich folgender unstrittige Sachverhalt: Mit Übergabsvertrag vom 20. Dezember 2000 übertrug Herr Dr. R, geboren am 28. April 1935, seinen Töchtern N und S eine Vielzahl von Liegenschaften und Liegenschaftsanteilen. In Punkt Drittens des Vertrages behält sich der Übergeber das unentgeltliche Fruchtgenussrecht an den vertragsgegenständlichen Objekten vor. Weiters b... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §696;BewG 1955 §4;GrEStG 1987 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/16/0126
Rechtssatz: Aufschiebend bedingte Rechte sind auch bei der Ermittlung der Grunderwerbsteuer-Bemessungsgrundlage nicht zu berücksichtigen (Hinweis E 1. Dezember 19... mehr lesen...
Mit einem am 15. Jänner 1997 abgeschlossenen Kaufvertrag erwarb die Beschwerdeführerin von der Marktgemeinde Finkenstein zwei Liegenschaften um einen Kaufpreis von S 2,8 Mio zuzüglich einer Investitionsverpflichtung im Ausmaß von S 2,148.800,-- plus 20 % Umsatzsteuer. Die Punkte VI. und IX. des Vertrages lauten: "VI. Übergabszeitpunkt Die Übergabe und Übernahme des Kaufobjektes in den tatsächlichen Besitz und Genuss des Käufers erfolgt vereinbarungsgemäß mit Ablauf des ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §17 Abs3 Z1;GrEStG 1955 §8 Abs2;
Rechtssatz: Bedarf es einer grundverkehrsbehördlichen Genehmigung nach dem Gesetz nicht, kommt § 8 GrEStG von vornherein nicht zur Anwendung (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrssteuern, Band II, 3. Teil Grunderwerbsteuergesetz 1987, Ergänzung T 19 T Abs. 2 und E vom 11. März 1971, 1768/70). European Case Law I... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH (Leasingnehmerin) schloß am 10./14. März 1995 mit der L. GmbH (Leasinggeberin) eine als "Leasingvertrag" bezeichnete Vereinbarung ab. Die darüber errichtete Urkunde hat folgenden auszugsweisen Inhalt: "I. Leasingobjekt Die Leasinggeberin verleast und die Leasingnehmerin least das wie folgt näher bezeichnete Leasingobjekt: Die Liegenschaft EZ 560, Grundbuch 82102 F, Bezirksgericht K, mit einer Fläche von 2.185 m2, an welcher die Leasinggeberin Eigent... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;ABGB §696;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §17 Abs2;GrEStG 1987 §8 Abs2;
Rechtssatz: Eine einem Rechtsgeschäft beigefügte auflösende Bedingung hindert die Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld nicht (Hinweis E 16.11.1989, 89/16/0165; E 25.10.1990, 89/16/0146). Die Abrede, daß das Objekt "durch Be... mehr lesen...
Am 11. Juni 1986 fand beim Bezirksgericht K auf Betreiben des Beschwerdeführers die Zwangsversteigerung eines inländischen Grundstückes statt. Wie sich aus dem Versteigerungsprotokoll ergibt, wurde das Grundstück dem Beschwerdeführer um das Meistbot von 1,4 Mio S zugeschlagen. Der Beschwerdeführer ist deutscher Staatsbürger. Der Grundstückserwerb bedurfte daher nach dem Tiroler Grundverkehrsgesetz, LGBl Nr 69/1983 (TGVG), der Zustimmung durch die Grundverkehrsbehörde. Das Bezirksgeric... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §16 Abs1;GrEStG 1955 §16 Abs2;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §8 Abs1;GrEStG 1987 §8 Abs2;VwRallg; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1994/9, S 727-729; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0062 E 26. Jänner 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nach dem Willen des Gesetzgebers ist die Verwirklichung eines Erwer... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §16 Abs1;GrEStG 1955 §16 Abs2;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §8 Abs1;GrEStG 1987 §8 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0062 E 26. Jänner 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nach dem Willen des Gesetzgebers ist die Verwirklichung eines Erwerbsvorganges auch schon als gegeben anzunehmen, wenn die Wirksamke... mehr lesen...
Die beschwerdeführenden Parteien haben am 18. Jänner 1989 einen Tauschvertrag mit (auszugsweise) folgendem Inhalt abgeschlossen: Tauschvertrag I. 1) Die Hauptschulgemeinde ist grundbücherliche Alleineigentümerin des in EZ. ... Grundbuch der Katastralgemeinde ... vorgetragenen Grundstückes Nr. ... 2) Herr H und Frau G sind je zur Hälfte grundbücherliche Eigentümer der in EZ. ... Grundbuch der Katastralgemeinde ... vorgetrag... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §8 Abs1;GrEStG 1987 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0121
92/16/0122 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/21 91/16/0125 5 Stammrechtssatz Die Bewertung der Gegenleistung hat grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld zu erfolgen. Entsteht ... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin hat am 17. März 1988 mit dem Zweitbeschwerdeführer und der Drittbeschwerdeführerin einen Tauschvertrag abgeschlossen, der (auszugsweise) folgenden Inhalt hat: I. Die Eheleute D sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ ... mit dem Grundstück ... Weingarten. Frau K ist ... Eigentümerin der Liegenschaft EZ ... mit den Grundstücken ... Garten. II. Zur besseren Baureifmachung haben die Vertragsteile den Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen ... b... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §8 Abs1;GrEStG 1987 §8 Abs2;
Rechtssatz: Die Bewertung der Gegenleistung hat grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld zu erfolgen. Entsteht die Steuerschuld nach § 8 Abs 2 GrEStG 1987 erst mit dem Eintritt einer Genehmigung, so sind jedoch für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer die Verhältnisse (Steuersatz, Besteuerungsgrun... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §8 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0090 E 7. September 1989 RS 1 Stammrechtssatz Eine einem Rechtsgeschäft beigefügte auslösende Bedingung (Resolutivbedingung) hindert nicht die Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §696;ABGB §897;GrEStG 1987 §8 Abs2;VwRallg; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 450;
Rechtssatz: Sind echte Erfüllungsansprüche schon für die Zeit vor Bedingungseintritt vereinbart, dann spricht alles für das Vorliegen einer auflösenden Bedingung. Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §696;ABGB §897;BAO §210 Abs1;GrEStG 1987 §8 Abs2;VwRallg; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 450;
Rechtssatz: Bei der Auslegung von Bedingungen stehen nicht die gebrauchten Worte, sondern die bezeichneten Eigenheiten der Bedingung als e... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;ABGB §696;ABGB §897;GrEStG 1987 §11 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §8 Abs2;VwRallg; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 450;
Rechtssatz: Das vereinbarte Rücktrittsrecht (Auflösungsrecht) hat nicht zur Folge, daß die Wirksamkeit des Erwerbsvorganges von einer aufschiebenden Bedingung iSd ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §8 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990/19, 320;
Rechtssatz: Eine einem Rechtsgeschäft beigefügte auslösende Bedingung (Resolutivbedingung) hindert nicht die Entstehung der Grunderwerbsteuerschuld. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989160090.X01 Im RIS seit 07.09.1989 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §11 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §8 Abs1;GrEStG 1987 §8 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990/19, 320;
Rechtssatz: Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes (Auflösungsrechtes) ist nicht geeignet, die Entstehung eines Übereignungsanspruches auszuschließen. Die Vereinbarung eines derartigen Rechtes hat nicht zur Folge, daß die Wirksamkeit des Erwerbsvorganges v... mehr lesen...