Index: 32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §2 Abs2 Z2;UmgrStG 1991 §26 Abs4;UmgrStG 1991 §31 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/16/0305
98/16/0306
98/16/0307
Rechtssatz: Bei der Grunderwerbsteuer als einer Verkehrsteuer ist an die äußere zivilrechtliche (hier gesellschaftsrechtliche), durch ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §2 Abs2 Z2;UmgrStG 1991 §26 Abs4;UmgrStG 1991 §31 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/16/0305
98/16/0306
98/16/0307
Rechtssatz: Bei der Grunderwerbsteuer als einer Verkehrsteuer ist an die äußere zivilrechtliche (hier gesellschaftsrechtliche), durch ... mehr lesen...
Aus dem Inhalt der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin und die P. GmbH & Co KG beantragten am 6. Oktober 1995 beim Bezirksgericht Linz-Land in der neueröffneten EZ 1961 des Grundbuchs X die Einverleibung des Baurechts an der EZ 1411 bis 31. Mai 2020 für die Beschwerdeführerin. Auf der Grundlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern wurde ... mehr lesen...
Aus dem Inhalt der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin und die P. GmbH & Co KG beantragten am 6. Oktober 1995 beim Bezirksgericht Linz-Land in der neueröffneten EZ 1961 des Grundbuchs X die Einverleibung des Baurechts an der EZ 1411 bis 31. Mai 2020 für die Beschwerdeführerin. Auf der Grundlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern wurde ... mehr lesen...
Index: 20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BauRG 1912 §1 Abs1;BauRG 1912 §3 idF 1990/258;BauRG 1912 §5 Abs1;BewG 1955 §15 Abs1;GrEStG 1987 §1 Abs2;GrEStG 1987 §2 Abs2 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Einräumung eines Baurechts - hier auf 25 Jahre - i... mehr lesen...
Index: 20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BauRG 1912 §1 Abs1;BauRG 1912 §3 idF 1990/258;BauRG 1912 §5 Abs1;BewG 1955 §15 Abs1;GrEStG 1987 §1 Abs2;GrEStG 1987 §2 Abs2 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Einräumung eines Baurechts - hier auf 25 Jahre - i... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH schloß im Jahre 1987 mit einer Stadtgemeinde einen Baurechtsvertrag für einen Zeitraum von 80 Jahren ab. Für die Bilanz zum 31. März 1988 ermittelte die Beschwerdeführerin die Anschaffungskosten des Baurechts mit S 16,813.932,-- (Grunderwerbsteuer S 209.397,-- zuzüglich abgezinster Verbindlichkeit an die Stadtgemeinde aus dem Baurechtsvertrag S 16,604.535,--). Hierauf wurden stille Rücklagen aus einem Verkauf einer Liegenschaft übertragen (S 624.048,--)... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH schloß im Jahre 1987 mit einer Stadtgemeinde einen Baurechtsvertrag für einen Zeitraum von 80 Jahren ab. Für die Bilanz zum 31. März 1988 ermittelte die Beschwerdeführerin die Anschaffungskosten des Baurechts mit S 16,813.932,-- (Grunderwerbsteuer S 209.397,-- zuzüglich abgezinster Verbindlichkeit an die Stadtgemeinde aus dem Baurechtsvertrag S 16,604.535,--). Hierauf wurden stille Rücklagen aus einem Verkauf einer Liegenschaft übertragen (S 624.048,--)... mehr lesen...
Index: 20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: BauRG 1912 §1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z3;GrEStG 1987 §2 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Das Wirtschaftsgut "Baurecht" KANN ein aktivierungsfähiges Wirtschaftsgut darstellen. Mangels - abgesehen von der entrichteten Grunderwerbsteuer - geltend gemachter sogleich für die Erlangung des Rechtes getätigter Aufwend... mehr lesen...
Index: 20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: BauRG 1912 §1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z3;GrEStG 1987 §2 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Das Wirtschaftsgut "Baurecht" KANN ein aktivierungsfähiges Wirtschaftsgut darstellen. Mangels - abgesehen von der entrichteten Grunderwerbsteuer - geltend gemachter sogleich für die Erlangung des Rechtes getätigter Aufwend... mehr lesen...
Mit Bescheiden vom 18. April 1988 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz (im folgenden: Finanzamt) für den Erwerbsvorgang, der in dem bei der Behörde unter den Zahlen 88/009.561-1 und 88/009.562-9 erfaßten Pachtvertrag vom 2. November 1983 enthalten ist, gemäß § 14 Abs. 1 Z. 2 lit. b GrEStG 1955 Grunderwerbsteuer fest. Mit diesem Vertrag verpachteten die Beschwerdeführer aus der ihnen gehörenden Liegenschaft EZ 18 das Grundstück 967/2 an Ing. R zum Zwecke der Err... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §279;ABGB §435;GrEStG 1955 §1 Abs2;GrEStG 1955 §2 Abs2 Z2;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0200 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/16/0064 E VS 12. Dezember 1985 VwSlg 6059 F/1985; RS 2 Stammrechtssatz Der grunderwerbs... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §297;ABGB §435;GrEStG 1955 §16 Abs2;GrEStG 1955 §2 Abs2 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0200
Rechtssatz: Im konkreten Fall ist der Rechtserwerb (Erwerb des Eigentums an einem Gebäude auf fremdem Boden) durch eine verneinende Bedingung aufschiebend beding... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Miteigentümer der beiden als getrennte wirtschaftliche Einheiten bewerteten Liegenschaften EZ nnnn KG Innere Stadt (Wien 1, X-Straße yy) und EZ mmmm KG Innere Stadt (Wien 1, Y-Straße xx). Am 27. April 1984 schlossen die Beschwerdeführer mit Dr. S, (in der Folge als Mieter bezeichnet) folgendes "Übereinkommen", dessen für den Beschwerdefall wesentliche Bestimmungen wörtlich lauten: "I. Gegenstand der Vereinbarung ist der gesamte Dachboden der Objekte EZ. mmmm ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs2 Z2;GrEStG 1955 §2 Abs2 Z2;GrEStG 1955 §51 Abs1;GrEStG 1955 §51 Abs3;GrEStG 1955 §53 Abs1;GrEStG 1955 §53 Abs3;VwGG §13 Abs1 Z1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/15/0113 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/16/0064 E VS 12. Dezember 1985 VwSlg 6059 F/19... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1;GrEStG 1955 §1 Abs2;GrEStG 1955 §2 Abs2 Z1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 228;
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 1 Abs 2 GrEStG ist ein selbständiger und ein gegenüber den Tatbeständen des § 1 Abs 1 GrEStG subsidiärer. Für seine Anwendung liegen die Voraussetzungen also dann nicht vor, wenn die Einräumung der wirtschaftlichen Verwertung led... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §15 Abs1;GrEStG 1955 §1 Abs2;GrEStG 1955 §10 Abs1;GrEStG 1955 §2 Abs2 Z1; Beachte Besprechung in:FJ 1987/9, S 138;
Rechtssatz: Die Einräumung eines Baurechtes ist ein grunderwerbsteuerbarer Rechtsvorgang, wobei die Grunderwerbsteuer von der Gegenleistung zu berechnen ist. Bei der vereinbarten Gegenleistung handelt es sich um wiederkehren... mehr lesen...