RS Vwgh 1989/1/26 88/16/0030

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Veröffentlicht am 26.01.1989
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §1 Abs1;
GrEStG 1955 §1 Abs2;
GrEStG 1955 §2 Abs2 Z1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 228;

Rechtssatz

Der Tatbestand des § 1 Abs 2 GrEStG ist ein selbständiger und ein gegenüber den Tatbeständen des § 1 Abs 1 GrEStG subsidiärer. Für seine Anwendung liegen die Voraussetzungen also dann nicht vor, wenn die Einräumung der wirtschaftlichen Verwertung lediglich provisorisch vorgenommen und als Ziel der vertraglichen Vereinbarung die Übertragung des gemäß § 2 Abs 2 Z 1 GrEStG einem Grundstück gleichstehenden Baurechtes ins Auge gefaßt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160030.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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