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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §1 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1989, 228;Rechtssatz
Der Tatbestand des § 1 Abs 2 GrEStG ist ein selbständiger und ein gegenüber den Tatbeständen des § 1 Abs 1 GrEStG subsidiärer. Für seine Anwendung liegen die Voraussetzungen also dann nicht vor, wenn die Einräumung der wirtschaftlichen Verwertung lediglich provisorisch vorgenommen und als Ziel der vertraglichen Vereinbarung die Übertragung des gemäß § 2 Abs 2 Z 1 GrEStG einem Grundstück gleichstehenden Baurechtes ins Auge gefaßt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988160030.X03Im RIS seit
11.07.2001