1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis gab das Bundesfinanzgericht der Beschwerde der Revisionswerberin teilweise Folge und setzte die Grunderwerbsteuer im Instanzenzug „ausgehend von der Bemessungsgrundlage von € 1.046.490 mit 3,5 v.H., sohin im Betrag von € 36.627,15“ endgültig fest. 2 In der Begründung: führte das Bundesfinanzgericht zusammengefasst aus, die Revisionswerberin habe am 16. März 2015 mit dem Wohn- und Pflegeheimverband N als Baurechtsbesteller einen Vorvertra... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis gab das Bundesfinanzgericht der Beschwerde der Revisionswerberin teilweise Folge und setzte die Grunderwerbsteuer im Instanzenzug „ausgehend von der Bemessungsgrundlage von € 1.046.490 mit 3,5 v.H., sohin im Betrag von € 36.627,15“ endgültig fest. 2 In der Begründung: führte das Bundesfinanzgericht zusammengefasst aus, die Revisionswerberin habe am 16. März 2015 mit dem Wohn- und Pflegeheimverband N als Baurechtsbesteller einen Vorvertra... mehr lesen...
1 Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Erkenntnis bestätigte das Bundesfinanzgericht die Vorschreibung von Grunderwerbsteuer gegenüber der Revisionswerberin für die Einräumung eines Baurechts an einem bebauten Grundstück ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von 1,253.347,97 € mit 43.867,18 € (3,5%). 2 In der Begründung: führte das Bundesfinanzgericht zusammengefasst aus, mit Baurechtsvertrag vom 19. Oktober 2016 habe die Marktgemeinde K als Baurechtsbestel... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053 ABGB §885 ABGB §936 GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1 GrEStG 1987 §2 Abs2 Z1 ABGB § 1053 heute ABGB § 1053 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 885 heute ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §2 Abs2 Z1 GrEStG 1987 §4 Abs1 idF 2015/I/163 GrEStG 1987 § 2 heute GrEStG 1987 § 2 gültig ab 17.07.1987 GrEStG 1987 § 4 heute GrEStG 1987 § 4 gültig von 01.01... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32 Steuerrecht32/06 Verkehrsteuern34 Monopole62 Arbeitsmarktverwaltung66 Sozialversicherung
Norm: GrEStG 1987 §2 Abs1 GrEStG 1987 §2 Abs2 GrEStG 1987 §2 Abs2 Z1 GrEStG 1987 §4 idF 2015/I/118SteuerreformG 2015/2016VwRallg GrEStG 1987 § 2 heute GrEStG 1987 § 2 gültig ab 17.07.1987 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32 Steuerrecht32/06 Verkehrsteuern34 Monopole62 Arbeitsmarktverwaltung66 Sozialversicherung
Norm: GrEStG 1987 §2 Abs1 GrEStG 1987 §2 Abs2 GrEStG 1987 §2 Abs2 Z1 GrEStG 1987 §4 idF 2015/I/118SteuerreformG 2015/2016VwRallg GrEStG 1987 § 2 heute GrEStG 1987 § 2 gültig ab 17.07.1987 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §2 Abs1 GrEStG 1987 §2 Abs2 GrEStG 1987 §2 Abs2 Z1 GrEStG 1987 §4 Abs1 GrEStG 1987 § 2 heute GrEStG 1987 § 2 gültig ab 17.07.1987 GrEStG 1987 § 2 heute GrEStG ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §2 Abs1 GrEStG 1987 §2 Abs2 GrEStG 1987 §2 Abs2 Z1 GrEStG 1987 §4 Abs1 GrEStG 1987 § 2 heute GrEStG 1987 § 2 gültig ab 17.07.1987 GrEStG 1987 § 2 heute GrEStG ... mehr lesen...
Index: 20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BauRG 1912 §6 Abs1BauRG 1912 §9 BewG 1955 §10 GrEStG 1987 §2 Abs2 Z1 GrEStG 1987 §4 Abs1 BewG 1955 § 10 heute BewG 1955 § 10 gültig ab 30.07.1955 GrEStG 1987 § 2 heute ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1 GrEStG 1987 §2 Abs2 Z1 GrEStG 1987 § 1 heute GrEStG 1987 § 1 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 GrEStG 1987 § 1 gültig von 01.01.2016 bis 14.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2015 ... mehr lesen...
Index: 20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht32 Steuerrecht32/06 Verkehrsteuern34 Monopole62 Arbeitsmarktverwaltung66 Sozialversicherung
Norm: BauRG 1912 §6 Abs1 GrEStG 1987 §2 Abs2 Z1 GrEStG 1987 §4 Abs1SteuerreformG 2015/2016 GrEStG 1987 § 2 heute GrEStG 1987 § 2 gültig ab 17.07.1987 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §2 Abs2 Z1 GrEStG 1987 §4 Abs1 idF 2015/I/163 GrEStG 1987 § 2 heute GrEStG 1987 § 2 gültig ab 17.07.1987 GrEStG 1987 § 4 heute GrEStG 1987 § 4 gültig von 01.01... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis setzte das Bundesfinanzgericht im Instanzenzug gegenüber der revisionswerbenden Gesellschaft m.b.H. (Revisionswerberin) Grunderwerbsteuer in Höhe von 102.768,75 EUR fest, wobei es von einer Bemessungsgrundlage von 2.936.250 EUR ausging, und sprach aus, dass eine Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. 2 Mit Baurechtsauflösungsvertrag vom 13. Oktober 2011 zwischen der S. AG als Baurechtsnehmerin und der Revisionswerberin als Bau... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1GrEStG 1987 §2 Abs2 Z1
Rechtssatz: Den Grundstücken stehen gemäß § 2 Abs. 2 Z 1 GrEStG 1987 Baurechte gleich. Die vorzeitige rechtsgeschäftliche Aufhebung des Baurechtes erfüllt den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Z 2 iVm § 2 Abs. 2 Z 1 GrEStG 1987 (vgl. VwGH 19.3.2003, 2002/16/0083). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:20... mehr lesen...
Die persönlich haftenden Gesellschafter der beschwerdeführenden Partei, einer OHG, schlossen mit dieser am 11. Februar 2003 folgenden, auszugsweise wiedergegebenen Baurechtsvertrag: "II. BAURECHTSBESTELLUNG Die Baurechtsbesteller bestellen zu Gunsten der Bauberechtigten an der Liegenschaft in ... mit dem Grundstück Nr. ... im Ausmaß von 506 m2 ein Baurecht im Sinne des Baurechtsgesetzes für die Zeit vom Einlangen des Ansuchens um die Eintragung des Baurechts beim Bezirksg... mehr lesen...
Die persönlich haftenden Gesellschafter der beschwerdeführenden Partei, einer OHG, schlossen mit dieser am 11. Februar 2003 folgenden, auszugsweise wiedergegebenen Baurechtsvertrag: "II. BAURECHTSBESTELLUNG Die Baurechtsbesteller bestellen zu Gunsten der Bauberechtigten an der Liegenschaft in ... mit dem Grundstück Nr. ... im Ausmaß von 506 m2 ein Baurecht im Sinne des Baurechtsgesetzes für die Zeit vom Einlangen des Ansuchens um die Eintragung des Baurechts beim Bezirksg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21;GrEStG 1987 §2 Abs2 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §6 Abs1 litb;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall war der Bauzins von EUR 1 im Jahr, der nicht unter den Bedingungen des freien Wettbewerbs zustande kam, bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise (§ 21 BAO) keine Gegenleistung. Von einer nur geringen Gegenleistung, die als Bemessung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21;GrEStG 1987 §2 Abs2 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §6 Abs1 litb;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall war der Bauzins von EUR 1 im Jahr, der nicht unter den Bedingungen des freien Wettbewerbs zustande kam, bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise (§ 21 BAO) keine Gegenleistung. Von einer nur geringen Gegenleistung, die als Bemessung... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Verein (in der Folge kurz: Verein) hat am 24. Juli bzw. 21. August 1990 mit der L. KG eine als Leasingvertrag bezeichnete Vereinbarung abgeschlossen, in der als Leasinggegenstand "das Grundstück Nr. ... samt dem (den) auf Grund des Bestandsvertrages zwischen der Stadtgemeinde K. und der L. KG ... darauf als Superädifikat ... errichteten Gebäude (Tennisstadion)" angeführt wurde. Weiter heißt es in der Vereinbarung auszugsweise: "Das Leasingverhältnis beginnt... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Verein (in der Folge kurz: Verein) hat am 24. Juli bzw. 21. August 1990 mit der L. KG eine als Leasingvertrag bezeichnete Vereinbarung abgeschlossen, in der als Leasinggegenstand "das Grundstück Nr. ... samt dem (den) auf Grund des Bestandsvertrages zwischen der Stadtgemeinde K. und der L. KG ... darauf als Superädifikat ... errichteten Gebäude (Tennisstadion)" angeführt wurde. Weiter heißt es in der Vereinbarung auszugsweise: "Das Leasingverhältnis beginnt... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §2 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Gemäß § 2 Abs. 2 Z 2 GrEStG stehen den Grundstücken Gebäude auf fremden Boden gleich; zu solchen Gebäuden zählen auch Superädifikate (Hinweis E 18. August 1994, 92/16/0199). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2003160109.X01 Im RIS seit 03.09.2004 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §2 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Gemäß § 2 Abs. 2 Z 2 GrEStG stehen den Grundstücken Gebäude auf fremden Boden gleich; zu solchen Gebäuden zählen auch Superädifikate (Hinweis E 18. August 1994, 92/16/0199). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2003160109.X01 Im RIS seit 03.09.2004 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin und zwei Vertragspartner lösten (mit Rücksicht auf eine bei einem dieser beiden Vertragspartner eingetretene Insolvenz) mit Vereinbarung vom 24. Juli 1996 ein den beiden Vertragspartnern im Jahr 1991 auf 30 Jahre eingeräumtes Baurecht einvernehmlich mit Wirkung vom 31. Mai 1996 vorzeitig auf. Als Gegenleistung für das auf dem betroffenen Grundstück befindliche, zuvor generalrenovierte Gebäude wurde neben der Zahlung eines Geldbetrages die Übernahme eines Kredito... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BauRG 1912 §9;B-VG Art7 Abs1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z2;GrEStG 1987 §2 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Da die vereinbarte Übertragung des Gebäudes nach Aufhebung des zeitlich begrenzten Benützungstitels am Grundstück im Falle von Superädifikaten auf den Grundeigentümer einen grunderwer... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §435;BauRG 1912 §9;GrEStG 1987 §1;GrEStG 1987 §2 Abs2;
Rechtssatz: Für die Steuerbarkeit einer vorzeitigen, rechtsgeschäftlichen Aufhebung des Baurechtes treten in der Österreichischen Literatur Fellner (Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, 3. Teil, Grunderwerbsteuergesetz 1987, Rz 51 Abs.... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin verkaufte mit Kaufvertrag vom 23. April 1997 zwei näher bezeichnete Grundstücke im Gesamtausmaß von 191.856 m2 um den Kaufpreis von S 55,846.800,-- an die Flughafen Wien Aktiengesellschaft (im Folgenden: VIE). Für diesen Erwerbsvorgang wurde vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien Grunderwerbsteuer vorgeschrieben. Am selben Tag haben die Partner dieses Kaufvertrages einen Baurechtsvertrag abgeschlossen, in dem unter Bezugnahme auf den genannten K... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs2;GrEStG 1955 §2 Abs2;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §1 Abs2;GrEStG 1987 §2 Abs2;
Rechtssatz: Überzeugend hat Fellner (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II 3 Grunderwerbsteuergesetz, Rz 263 zu § 1 GrEStG bzw. Rz 47 zu § 2 GrEStG) die Auffassung im Erkenntnis vom 5. Juli 1960, 2179/56, VwSlg 2269 F/1960, widerlegt, der Baurechtsvertrag ermögli... mehr lesen...
Am 19. September 1996 errichteten die vier Beschwerdeführer und die Höller-EisengroßhandelsgmbH & Co KG unter dem Titel "Gemeinsame Urkunde" eine Vereinbarung, die auszugsweise folgenden Wortlaut hat: "Abschnitt A: TEILUNGSVERTRAG Einleitung: Die Höller-Eisen Großhandelsgesellschaft m.b.H. & Co KG ist Alleineigentümerin des auf den Grundstücken 10/3, 10/4, vorgetragen bei Einlagezahl 80, Grundbuch 42136 Mossham, errichteten Bauwerks auf fremdem Grund mit der Gru... mehr lesen...
Am 19. September 1996 errichteten die vier Beschwerdeführer und die Höller-EisengroßhandelsgmbH & Co KG unter dem Titel "Gemeinsame Urkunde" eine Vereinbarung, die auszugsweise folgenden Wortlaut hat: "Abschnitt A: TEILUNGSVERTRAG Einleitung: Die Höller-Eisen Großhandelsgesellschaft m.b.H. & Co KG ist Alleineigentümerin des auf den Grundstücken 10/3, 10/4, vorgetragen bei Einlagezahl 80, Grundbuch 42136 Mossham, errichteten Bauwerks auf fremdem Grund mit der Gru... mehr lesen...