Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs3 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 254;
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 1 Abs 3 Z 1 GrEStG 1987 ist erfüllt, wenn im Zeitpunkt der Anteilsvereinbarung zum Vermögen der Gesellschaft ein inländisches Grundstück gehört. Diese Zugehörigkeit ist nicht mit dem Begriff des Eigentums gleichzusetzen. Einer Gesellschaft "gehört" ein Grundstück vielme... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs3 Z1;GrEStG 1987 §2 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 254;
Rechtssatz: Auch bei einer Vorgesellschaft kann eine Vereinigung aller Anteile in einer Hand nach § 1 Abs 3 Z 1 GrEStG 1987 eintreten, wenn die Vorgesellschaft Grundstücke als Sacheinlage auf den Namen der künftigen Kapitalgesellschaft erwirbt. Der Erwerb und die Abtretung der Antei... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs3 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 254;
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 1 Abs 3 Z 1 GrEStG 1987 ist erfüllt, wenn im Zeitpunkt der Anteilsvereinbarung zum Vermögen der Gesellschaft ein inländisches Grundstück gehört. Diese Zugehörigkeit ist nicht mit dem Begriff des Eigentums gleichzusetzen. Einer Gesellschaft "gehört" ein Grundstück vielme... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §861;GrEStG 1955 §1 Abs3 Z1;
Rechtssatz: Auch dann, wenn bereits bei Gründung der Gesellschaft (hier GmbH) ein Anteil von einem Treuhänder des anderen Gesellschafters gehalten wurde und nunmehr durch Übertragung dieses Treuhandanteiles an den Treugeber eine Anteilsvereinigung herbeigeführt wird, findet erst durch die rechtliche ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs3 Z1;GrEStG 1955 §1;
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 1 Abs 3 Z 1 GrEStG 1955 ist erfüllt, wenn IM ZEITPUNKT DER ANTEILSVEREINIGUNG zum Vermögen der Gesellschaft ein inländisches Grundstück gehört. Wird das Grundstück erst später angeschafft, liegt kein nach § 1 Abs 3 Z 1 GrEStG 1955 steuerpflichtiger Sachverhalt vor (Hinweis E 8.1.1970, 303/69). Die "Zugehörigke... mehr lesen...
Index: Verkehrssteuern32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs3 Z1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/16/0157 E 30. Mai 1985 VwSlg 6005 F/1985 RS 1 Stammrechtssatz Mit der Bestimmung des § 1 Abs 3 Z 1 GrEStG 1955 soll verhindert werden, daß auch ein völliger Wechsel aller Mitglieder der Gesellschaft niemals zur Einhebung einer Grunderwerbsteuer vom Grundbesitz führen könnte (Hinweis E 14.6.1984, 82/16/0069).... mehr lesen...
Index: Verkehrssteuern32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs3 Z1
Rechtssatz: Die vom VwGH in seinem E vom 16.3.1964, 2085/63, VwSlg 3047 F/1964, vertretene Ansicht, die Vereinigung aller Anteile in einer Hand könne auch durch Vereinigung in der Hand des Erwerbers und eines von ihm bestellten Treuhänders erfüllt werden (sogenannte mittelbare oder "wirtschaftliche" Anteilsvereinigung), kann zufolge der seithe... mehr lesen...
Index: Verkehrssteuern32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs3 Z1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/16/0157 E 30. Mai 1985 VwSlg 6005 F/1985 RS 6 Stammrechtssatz Wenn bereits bei Gründung der Gesellschaft ein Anteil von einem Treuhänder des anderen Gesellschafters gehalten wurde und nunmehr durch Übertragung dieses Treuhandanteiles an die Treugeber eine Anteilsvereinigung herbeigeführt wird, findet eine An... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §1 Abs3 Z3;
Rechtssatz: Der einzige Verwaltungsrat eines Etablissements nach liechtensteinischem Recht ist berechtigt, über das Eigentum einer sich im Vermögen des Etablissements befindlichen Liegenschaft zu verfügen. Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß der Inhaber der Gründerrechte als Begünstigter des Etablissements ebenfalls berechtigt ... mehr lesen...