RS Vwgh 1988/12/15 87/16/0142

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Veröffentlicht am 15.12.1988
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §1 Abs3 Z1;
GrEStG 1987 §2 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1989, 254;

Rechtssatz

Auch bei einer Vorgesellschaft kann eine Vereinigung aller Anteile in einer Hand nach § 1 Abs 3 Z 1 GrEStG 1987 eintreten, wenn die Vorgesellschaft Grundstücke als Sacheinlage auf den Namen der künftigen Kapitalgesellschaft erwirbt. Der Erwerb und die Abtretung der Anteile werden mit der Eintragung der Kapitalgesellschaft ins Handelsregister wirksam.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987160142.X04

Im RIS seit

15.12.1988

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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