RS Vwgh 1987/12/1 86/16/0122

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Veröffentlicht am 01.12.1987
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Verkehrssteuern
32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §1 Abs3 Z1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/16/0157 E 30. Mai 1985 VwSlg 6005 F/1985 RS 6

Stammrechtssatz

Wenn bereits bei Gründung der Gesellschaft ein Anteil von einem Treuhänder des anderen Gesellschafters gehalten wurde und nunmehr durch Übertragung dieses Treuhandanteiles an die Treugeber eine Anteilsvereinigung herbeigeführt wird, findet eine Anteilsvereinigung iSd § 1 Abs 3 Z 1 GrEStG 1955 erst durch die rechtliche Anteilsübertragung statt (Hinweis E 14.6.1984, 82/16/0069).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160122.X03

Im RIS seit

18.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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