Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9;
Rechtssatz: Die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 VStG wirkt erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Behörde die Bestellung der betreffenden Person in diese Funktion nachgewiesen wird (Hinweis E 26.11.1984, 84/10/0115, VwSlg 11596 A/1984, E VS 16.1.1987, 86/18/0073, VwSlg 12375 A/1987). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: L80405 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AltstadterhaltungsG Salzburg 1980 §24 Abs1;AltstadterhaltungsG Salzburg 1980 §3;AltstadterhaltungsG Salzburg 1980 §4;VStG §5 Abs1;VStG §9;
Rechtssatz: Wohl trifft die Pflicht zur Erhaltung im Schutzgebiet gelegener Bauten gemäß § 3, § 4 und § 24 Abs 1 Slbg AltstadterhaltungsG den Liegenschaftseigentümer. Daraus ist aber nicht a... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 17. August 1987 schuldig erkannt, als gemäß § 9 VStG 1950 Verantwortlicher der „G GesmbH“ in der Zeit vom 9. März 1987 bis 7. Mai 1987 im Standort M, H-Straße 6, das Gastgewerbe (Verabreichung von Speisen und Ausschank von Getränken) in der Betriebsart eines „Tanzcafes“ gewerbsmäßig ausgeübt zu haben, ohne im Besitz der hiefür erforderlichen Konzession gewesen zu sein. Der Beschwerdeführer habe dadurch ... mehr lesen...
Index: Gewerberecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0914/61 E 10. Juli 1962 VwSlg 5844 A/1962 RS 1 Stammrechtssatz Ist die Vertretungsbefugnis einer juristischen Person einem Kollektivorgan übertragen, so finden die Strafbestimmungen auch auf ein einzelnes Mitglied des Kollektivorganes Anwendung. Dieses hat keinen Rechtsanspruch auf gleichzeitig und gemeinsame Bestrafung al... mehr lesen...
Index: Gewerberecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a litaVStG §44a litbVStG §44a Z1 implizitVStG §44a Z2 implizitVStG §9 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/04/0196 E 19. Jänner 1988 RS 5 Stammrechtssatz Hat im Tatzeitraum die GmbH noch gar nicht bestanden, so war es verfehlt, den Bf in seiner vermeintlichen Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer dieser noch gar nicht bestehenden Gesellschaft ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §370 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1987/09/15 87/04/0041 1 Stammrechtssatz Die Bezeichnung des Bf im
Spruch: des angefochtenen Bescheides als GESCHÄFTSFÜHRER der Gesellschaft und SOHIN ALS DAS ZUR VERTRETUNG NACH AUSSEN BERUFENE ORGAN entspricht nicht dem Tatbestandserfordernis des § 44... mehr lesen...
Index: Gewerberecht40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §370 Abs2VStG §9 idF 1983/176 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/04/0185 E 4. November 1983 RS 1 Stammrechtssatz Ist ein Geschäftsführer nach der GewO nicht bestellt, so ist das zur Vertretung nach außen berufene Organ der juristischen Person (im Falle einer GmbH & Co KG der Geschäftsführer der KOMPLEMENTÄR-GesmbH) nach § 9 VStG... mehr lesen...
Index: Gewerberecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4VStG §44a litaVStG §44a Z1 implizitVStG §9 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/10/0024 E 16. März 1987 RS 2 Stammrechtssatz Die Neufassung des Schuldspruches im zweiten Rechtsgang durch die Berufungsbehörde insoweit, als an die Stelle der Formulierung ALS VERANTWORTLICHER GEMÄSS § 9 VStG die Wendung ALS HANDELSRECHTLICHER GESCHÄFTSFÜHRER GEMÄSS § 9 VS... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/09/0037 E 19. Februar 1986 VwSlg 12031 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer weit verzweigten Organisation mit vielen Filialbetrieben kann die Aufsicht des satzungsgemäß zur Vertretung nach außen berufenen Organes zweckmäßigerweise nur in einer OBERAUFSICHT bestehen. Wenn das satzungsgemäß zur Vertretung nach außen berufene Organ ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §9;
Rechtssatz: Die Beauftragung geeigneter Personen mit der Überwachung und Kontrolle der ordnungsgemäßen Beladung des Fahrzeuges setzt eine Bestellung gemäß § 9 VStG nicht voraus. Schlagworte Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei Kraftfahrwe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §9;
Rechtssatz: Eine Verfolgungsverjährung tritt nicht schon deshalb ein, weil dem Beschuldigten erst mit dem
Spruch: des Berufungsbescheides seine Eigenschaft als zur Vertretung nach außen Berufener iSd § 9 VStG vorgeworfen wurde (Hinweis E VS 16.1.1987, 86/18/0073). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VW... mehr lesen...
Index: L70709 Theater Veranstaltung WienL70719 Spielapparate Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VeranstaltungsG Wr 1971 §29 Abs1;VStG §24;VStG §51 Abs4;VStG §9;
Rechtssatz: Wird eine Bestrafung (hier: Übertretung des Wr VeranstaltungsG) mit der Maßgabe aufrecht erhalten, dass der Beschuldigte nicht persönlich sondern gemäß § 9 VStG als Organ einer GmbH bestraft wird, so liegt kein Verstoß gegen das ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §25 Abs1;VStG;
Rechtssatz: Ein in der Form einer Anklage oder in der Form eines Antrages auf Bestrafung zu erhebender Tatvorwurf ist dem VStG - abgesehen von Privatanklagesachen - fremd. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989180113.X02 Im RIS seit 29.09.1989 Zuletzt aktua... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs3;VStG;
Rechtssatz: Dem Verwaltungsstrafverfahren ist eine Vorschrift fremd, wonach dem Beschuldigten vor Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens schlechthin und generell der Akteninhalt vorzuhalten sei; dem Parteiengehör wird vielmehr dadurch Rechnung getragen, dass dem Beschuldigten zu den einzelnen Ermittlungsergebnissen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §9;
Rechtssatz: Enthält die Formulierung des Schuldspruches keinen Anhaltspunkt dafür, dass die belangte Behörde von einem Anwendungsfall des § 9 VStG ausgegangen ist so besteht kein Zweifel, dass die belangte Behörde dem Beschuldigten vorgeworfen hat, die in Rede stehenden Übertretungen in eigener Verantwortung begangen zu haben (Hinwei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litc;VStG;
Rechtssatz: Ein abstraktes Recht des Beschuldigten oder seines Rechtsanwaltes, an der Vernehmung der Zeugen teilzunehmen und diese zu befragen, besteht ebenso wenig wie ein Recht auf Gegenüberstellung von oder mit Zeugen. Schlagworte Sachverhalt Sachverhaltsfeststell... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/03 Sonstiges Verkehrsrecht
Norm: GGSt §33 Abs1;VStG §9;
Rechtssatz: Ist aus der Aktenlage nicht ersichtlich, dass eine Bestellung als verantwortlicher Beauftragter iSd § 9 VStG erfolgt wäre und zwingen auch die Angaben eines Fuhrparkleiters über seinen Tätigkeitsbereich, insbesondere über seine Anordnungsbefugnisse und Kontrollbefugnisse nicht zu dem Schluss, er wäre nach § 9 Ab... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/03/0131 E 5. April 1989 RS 3 Stammrechtssatz Die Stellung als FUHRPARKLEITER hat nicht von vornherein einen solchen normativen Gehalt, dass mit der Übertragung einer so bezeichneten Stellung der Rechtsakt einer Bestellung als verantwortlicher Beauftragter iSd § 9 Abs 2 bis 4 VStG verbunden wäre. Die in der Wendung ALS FUHRPARKLEIT... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5 Abs1;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/11/0091 E 21. November 1984 RS 7 Stammrechtssatz Der Arbeitgeber ist selbst dann strafbar, wenn Verstöße gegen Arbeitszeitregelungen ohne sein Wissen und seinen Willen begangen wurden, es sei denn, er hat solche Maßnahmen getroffen, die unter den gegebenen Voraussetzungen aus gutem Grund die Einhaltung der gesetzliche... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs1;VStG §44a;VStG §9;
Rechtssatz: Wird einem Beschuldigte eine Verwaltungsübertretung als VERANTWORTLICHER einer der im § 9 VStG genannten Rechtsperson zugerechnet, so bedarf es auch der Anführung der Merkmale, denen zufolge der Beschuldigte die Eigenschaft als VERANTWORTLICHER hat, im
Spruch: des Strafbescheides (Hinweis E 19.6.1986, 86/08/0023). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs1;VStG §9;
Rechtssatz: Für die Tauglichkeit einer Verfolgungshandlung gegen eine bestimmte Person ist es nicht erforderlich, dem Beschuldigten schon in diesem Verfahrensstadium vorzuwerfen, die Tat als zur Vertretung nach außen Berufener iSd § 9 VStG verantworten zu müssen (Hinweis E VS 16.1.1987, 86/18/0073, VwSlg 12375 A/1987). European ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §9;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde darf gemäß § 66 Abs 4 AVG den erstinstanzlichen Strafbescheid mit der Maßgabe bestätigen, dass die Straftat dem Beschuldigten nicht für seine Person, sondern als Organ iSd § 9 VStG zuzurechnen ist. Schlagworte Umfang der Abänderungsbefugnis Diverses European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1984/12/12 82/11/0380 1 Stammrechtssatz Da es sich bei der Übertretung einer Arbeitszeitvorschrift um ein Ungehorsamsdelikt handelt, trifft den Arbeitgeber (das Organ iSd § 9 VStG) gemäß § 5 VStG die Beweislast, dass ihm die Einhaltung der objektiv verletzten Verwaltungsvorschrift ohne sein Verschulden unmögli... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/11/0380 E 12. Dezember 1984 RS 5 Stammrechtssatz Da es sich bei der Übertretung einer Arbeitszeitvorschrift um ein Ungehorsamsdelikt handelt, trifft den Arbeitgeber (das Organ iSd § 9 VStG) gemäß § 5 VStG die Beweislast, dass ihm die Einhaltung der objektiv verletzten Verwaltungsvorschrift ohne sein Verschulden unmöglich w... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1984/12/12 82/11/0380 1 Stammrechtssatz Da es sich bei der Übertretung einer Arbeitszeitvorschrift um ein Ungehorsamsdelikt handelt, trifft den Arbeitgeber (das Organ iSd § 9 VStG) gemäß § 5 VStG die Beweislast, dass ihm die Einhaltung der objektiv verletzten Verwaltungsvorschrift ohne sein Verschulden unmögli... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1984/12/12 82/11/0380 1 Stammrechtssatz Da es sich bei der Übertretung einer Arbeitszeitvorschrift um ein Ungehorsamsdelikt handelt, trifft den Arbeitgeber (das Organ iSd § 9 VStG) gemäß § 5 VStG die Beweislast, dass ihm die Einhaltung der objektiv verletzten Verwaltungsvorschrift ohne sein Verschulden unmögli... mehr lesen...
Mit Punkt II des Bescheides des Magistratischen Bezirksamtes für den 11. Bezirk vom 25. August 1986 wurde ausgesprochen, daß der Beschwerdeführer als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der H. GmbH zu verantworten habe, daß diese Gesellschaft im Betrieb in Wien 11, L-straße 6, den Jugendlichen K, geboren 1967, in der Nachtzeit, das heiße von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr, nämlich am 25. Juli 1985, bis 20.25 Uhr beschäftigt habe; der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertr... mehr lesen...
Auf Grund einer Anzeige des Arbeitsinspektorates für den zweiten Aufsichtsbezirk wurde nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens mit Punkt II.) des Bescheides des Magistratischen Bezirksamtes für den 11. Bezirk vom 9. September 1986 festgestellt, daß der Beschwerdeführer als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der H. GmbH folgende Verwaltungsübertretungen zu verantworten habe: Unter Spruchteil A) 34 Verwaltungsübertretungen nach § 9, erster Fall iVm § 3 Abs. 1 des Arbeitszei... mehr lesen...
Index: Arbeitsrecht21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GmbHG §16VStG §9 Beachte Besprechung in:ZAS 1990/3, S 1019; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1984/06/05 84/04/0037 1 Stammrechtssatz Die ordnungsgemäße Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer einer GmbH ist sofort wirksam und von der Eintragung im Handelsregister unabhängig. ... mehr lesen...
Index: Arbeitsrecht21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GmbHG §16VStG §9 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/04/0037 E 5. Juni 1984 VwSlg 11460 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Die ordnungsgemäße Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer einer GmbH ist sofort wirksam und von der Eintragung im Handelsregister unabhängig. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...