Entscheidungen zu § 65 VStG

Unabhängige Verwaltungssenate

13 Dokumente

Entscheidungen 1-13 von 13

RS UVS Vorarlberg 2006/06/20 1-907/05

Rechtssatz: Der Verwaltungssenat hat den Vorwurf des Lenkens iS des § 5 Abs 2 erster Satz StVO auf den Vorwurf des bloßen Verdachts des Lenkens iS des § 5 Abs 2 zweiter Satz StVO präzisiert. Im Hinblick auf die mit den vorgenannten Vorwürfen verbundenen unterschiedlichen Rechtsfolgen im Zusammenhang mit einem allfälligen Lenkberechtigungsentzugsverfahren nach dem FSG ist von einem teilweisen Folgegeben iS des § 65 VStG auszugehen. Daher entfällt die Vorschreibung eines Beitrages für das Be... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 20.06.2006

TE UVS Burgenland 2005/05/23 002/10/05034

Die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf legte dem Berufungswerber im angefochtenen Straferkenntnis zur Last, am 12 09 2004 um 14 30 Uhr als Lenker des Personenkraftwagens mit dem Kennzeichen *** auf der S 31 im Gemeindegebiet von Kalkgruben auf Höhe des Strkm 66,699 bei der Fahrt in Richtung Weppersdorf die auf Freilandstraßen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h überschritten zu haben, weil er mit einer Geschwindigkeit von 117 km/h gefahren sei. Wegen Verletzung des § 20 Abs 2 S... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 23.05.2005

RS UVS Burgenland 2005/05/23 002/10/05034

Rechtssatz: Die Wortfolge im Tatvorwurf betreffend der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit, die sich als unrichtig herausgestellt hatte, war ersatzlos zu entfernen, weil es sich nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshof um kein notwendiges Tatbestandsmerkmal einer Übertretung nach § 20 Abs 2 StVO handelt. Aus diesem Grund hatte die vorgenommene Reduktion allerdings auch keine Auswirkung auf die Kostenentscheidung. Es konnte nicht von einem teilweisen Obsiegen des Berufungswerbers ge... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 23.05.2005

TE UVS Wien 2004/06/03 03/P/34/1377/2004

Die Berufungswerberin ist wegen Übertretung des § 36 lit e KFG 1967 bestraft worden. Der Spruch: des Straferkenntnisses lautet wie folgt: ?Sie haben am 04.07.2003 um 15.15 Uhr in Wien, B-gasse als Zulassungsbesitzerin des KFZ W-72 nicht dafür gesorgt, dass auf dem auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr verwendeten Fahrzeug eine Begutachtungsplakette (§ 57a Abs 5 u. 6 KFG) angebracht war. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschrift verletzt: § 36 lit e KFG Wegen dieser Verwaltungsübertr... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 03.06.2004

RS UVS Wien 2004/06/03 03/P/34/1377/2004

Rechtssatz: Beim Delikt des § 36 lit e KFG 1967 stellt die (zulässige) Abänderung des Tatvorwurfes, am Fahrzeug sei gar keine Begutachtungsplakette angebracht gewesen, auf den Vorwurf, diese habe ?bloß" (infolge Verschmutzung) nicht zur Gänze der Vorschrift des § 57a Abs 5 und 6 KFG 1967 entsprochen, eine Tateinschränkung dar, wodurch im Sinn des § 65 VStG einer Berufung zumindest teilweise Folge gegeben wird. In einem solchen Fall dürfen dem Berufungswerber die Kosten des Berufungsverfahr... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 03.06.2004

TE UVS Wien 1996/01/12 07/36/278/95

Begründung: Der Berufungswerber (Bw) war zur Tatzeit und ist noch handelsrechtlicher Geschäftsführer der F-GmbH. Diese GesmbH war über Auftrag der K-GmbH an deren Baustelle in Wien, R-weg mit der "Herstellung von Gipszwischenwänden" befaßt. Bei einer Kontrolle dieser Baustelle am 21.10.1994 wurden zwei polnische Staatsbürger arbeitend (Spachtelarbeiten an Gipsdielenwänden auf Stiege 9, 1. Stock, hofseitige Wohnung) angetroffen, für die weder Beschäftigungsbewilligungen noch Arbeitserlaubni... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 12.01.1996

RS UVS Wien 1996/01/12 07/36/278/95

Rechtssatz: Wurde von der Berufungsbehörde die Tatzeit gegenüber der Vorinstanz verringert und weiters die Ersatzfreiheitsstrafe herabgesetzt, so kann von einem "Bestätigen" des Straferkenntnisses nicht gesprochen werden und ist sohin die Vorschreibung von Kosten des Berufungsverfahrens nicht zulässig (Hinweis E VwGH 7.9.1995, 94/09/0164). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 12.01.1996

TE UVS Burgenland 1995/11/03 02/01/95197

Mit Strafverfügung vom 17 08 1995 wurden über den Berufungswerber zwei Geldstrafen in Höhe von je S 600,-- (Ersatzfreiheitsstrafen von je drei Tagen) wegen Übertretung des § 52 lit a) Z 1 und des § 52 lit b) Z 15 StVO 1960 verhängt. Gegen diese Strafverfügung hat der Berufungswerber rechtzeitig Einspruch erhoben, wobei sich der Einspruch gegen die gesamte Strafverfügung richtete.   Aufgrund des Einspruches wurde seitens der Behörde I Instanz das Verfahren nach § 52 lit b) Z 15 StVO eingest... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 03.11.1995

RS UVS Burgenland 1995/11/03 02/01/95197

Rechtssatz: Wird lediglich der Kostenausspruch eines Straferkenntnisses angefochten, ist die Berufungsbehörde auch bei abweislicher Entscheidung nicht befugt, einen Beitrag zu den Kosten des Berufungsverfahrens vorzuschreiben. Dies ergibt eine Zusammenschau der Bestimmungen der §§ 64 und  65 VStG. Danach ist ein Kostenbeitrag nur dann vorzuschreiben, wenn das angefochtene Straferkenntnis hinsichtlich seines Strafausspruches (Schuld und/oder Strafe) bestätigt wird. Schlagworte Berufung... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 03.11.1995

TE UVS Wien 1995/01/16 04/23/858/93

Begründung: Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber (im folgenden: BW) zur Last gelegt, er hätte es als namhaft gemachter Obmann des Vereines O zu verantworten, daß dieser Verein in Wien, P-straße in der Zeit von 2. September 1993 bis 30. September 1993 ein Gastgewerbe in der Betriebsart eines Espressos dadurch ausgeübt hätte, indem in den dort befindlichen Gasträumen diverse Getränke, wie zum Beispiel Tee, Flaschenbier, Cola usw ausgeschenkt worden seien, ohne daß diese... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 16.01.1995

TE UVS Wien 1994/11/25 04/23/653/93

Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der nunmehrige Berufungswerber (BW) für schuldig erkannt, vom 2.1.1993 bis 8.5.1993, jeweils an Samstagen, in Wien, Flohmarkt, Dauerverkaufsplatz, durch den Verkauf von Altwaren verschiedenster Art, wie Teller, Gläser, Bilder etc, das Gewerbe: Handelsgewerbe gemäß §103 Abs1 litb Z25, beschränkt auf den Kleinhandel mit Altwaren, ausgeübt zu haben, ohne die erforderliche Gewerbeberechtigung erlangt zu haben. Dadurch habe er §366 Abs1 Z1... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 25.11.1994

RS UVS Burgenland 1994/09/02 02/04/94127

Rechtssatz: Verhängt die Berufungsbehörde eine mildere Strafe als die erste Instanz, so ist eine Kostenbestimmung nur für das erstinstanzliche Verfahren zulässig, wobei der Kostenbeitrag nach der von der Berufungsbehörde verhängten milderen Strafe festzusetzen ist. Wandelt die Berufungsbehörde eine Arreststrafe in eine Geldstrafe um, ist letztere als mildere Strafe anzusehen und der Kostenbeitrag für das Verfahren erster Instanz nach der nunmehr ausgesprochenen Geldstrafe zu bemessen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 02.09.1994

RS UVS Oberösterreich 1992/07/20 VwSen-100512/2/Weg/Ri

Rechtssatz: Eine Vorschreibung des Kostenbeitrages zum Strafverfahren ist nur in einem Straferkenntnis, nicht jedoch in einem Bescheid, der über einen Einspruch gegen die Strafhöhe einer Strafverfügung ergangen ist, zulässig. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 20.07.1992

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