Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §25 Abs1;VStG;
Rechtssatz: Ein in der Form einer Anklage oder in der Form eines Antrages auf Bestrafung zu erhebender Tatvorwurf ist dem VStG - abgesehen von Privatanklagesachen - fremd. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989180113.X02 Im RIS seit 29.09.1989 Zuletzt aktua... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs3;VStG;
Rechtssatz: Dem Verwaltungsstrafverfahren ist eine Vorschrift fremd, wonach dem Beschuldigten vor Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens schlechthin und generell der Akteninhalt vorzuhalten sei; dem Parteiengehör wird vielmehr dadurch Rechnung getragen, dass dem Beschuldigten zu den einzelnen Ermittlungsergebnissen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litc;VStG;
Rechtssatz: Ein abstraktes Recht des Beschuldigten oder seines Rechtsanwaltes, an der Vernehmung der Zeugen teilzunehmen und diese zu befragen, besteht ebenso wenig wie ein Recht auf Gegenüberstellung von oder mit Zeugen. Schlagworte Sachverhalt Sachverhaltsfeststell... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5;VStG §6;VStG §9 Abs5;
Rechtssatz: Mögliche wirtschaftliche Nachteile des in einem Dienstverhältnis stehenden gewerberechtlichen Geschäftsführers infolge seiner allfälligen Kündigung bei Nichtbefolgung der Weisung des Vorstandes der (den Betrieb führenden) Gesellschaft vermögen keine Notstandssituation zu begründen. European Case Law Identifier... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1984/12/12 82/11/0380 1 Stammrechtssatz Da es sich bei der Übertretung einer Arbeitszeitvorschrift um ein Ungehorsamsdelikt handelt, trifft den Arbeitgeber (das Organ iSd § 9 VStG) gemäß § 5 VStG die Beweislast, dass ihm die Einhaltung der objektiv verletzten Verwaltungsvorschrift ohne sein Verschulden unmögli... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/11/0380 E 12. Dezember 1984 RS 5 Stammrechtssatz Da es sich bei der Übertretung einer Arbeitszeitvorschrift um ein Ungehorsamsdelikt handelt, trifft den Arbeitgeber (das Organ iSd § 9 VStG) gemäß § 5 VStG die Beweislast, dass ihm die Einhaltung der objektiv verletzten Verwaltungsvorschrift ohne sein Verschulden unmöglich w... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1984/12/12 82/11/0380 1 Stammrechtssatz Da es sich bei der Übertretung einer Arbeitszeitvorschrift um ein Ungehorsamsdelikt handelt, trifft den Arbeitgeber (das Organ iSd § 9 VStG) gemäß § 5 VStG die Beweislast, dass ihm die Einhaltung der objektiv verletzten Verwaltungsvorschrift ohne sein Verschulden unmögli... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1984/12/12 82/11/0380 1 Stammrechtssatz Da es sich bei der Übertretung einer Arbeitszeitvorschrift um ein Ungehorsamsdelikt handelt, trifft den Arbeitgeber (das Organ iSd § 9 VStG) gemäß § 5 VStG die Beweislast, dass ihm die Einhaltung der objektiv verletzten Verwaltungsvorschrift ohne sein Verschulden unmögli... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2608/76 E 7. Oktober 1980 RS 3 Stammrechtssatz Der Arbeitgeber (auch ein Organ iSd § 9 VStG) ist von der ihn treffenden verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortung nicht schon dann befreit, wenn er im Sinne des § 5 VStG den Nachweis zu erbringen vermag, dass er entsprechende Weisungen erteilt hat, sondern es bedarf auch des Nac... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG;MRK;VStG; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 167;
Rechtssatz: Die MRK ist für das verwaltungsbehördliche Strafverfahren im vollen Umfang anzuwenden (Hinweis E 19.5.1988, 87/16/0110). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987160164.X05 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5;
Rechtssatz: Die Anhaltepflicht und Meldepflicht gemäß § 4 StVO setzen das Wissen um einen solchen Unfall voraus, wobei aber nicht unbedingt das positive Wissen vom Verkehrsunfall und vom ursächlichen Zusammenhang erforderlich ist, sondern es genügt - da der Anwendungsbereich des § 4 StVO in diesem ... mehr lesen...
Index: L37169 Kanalabgabe WienL82309 Abwasser Kanalisation Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: Kanalanlagen- und EinmündungsgebührenG Wr §17 Abs1;VStG;
Rechtssatz: Eine Verkürzung der Kanaleinmündungsgebühr nach dem Wr Gesetz über Kanalanlagen und Einmündungsgebühren liegt dann nicht vor, wenn bei einer konsenslos begonnenen Bauführung deren Fortführung jedoch (über behördliches Einschreiten) unterlassen wurde, w... mehr lesen...
Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;VergnügungssteuerG Wr 1963 §26 Abs4;VStG;
Rechtssatz: Ein vom jeweiligen Stand der Sachverhaltsermittlungen unabhängiges Recht auf Gegenüberstellung des Beschuldigten mit Zeugen besteht im Verwaltungsstrafverfahren nicht (hier: Bestrafung wegen fahrlässiger Verkürzung von Vergnügungssteuer). ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §33 Abs1;StGB §5;VStG §5 impl;
Rechtssatz: Der Vorsatz muß grundsätzlich vor oder bei der Ausführung der Tat vorhanden sein. Ein erst nach der technischen Vollendung einer Tat vom Täter gefaßter Vorsatz kann dem Täter nicht angelastet werden (hier: Verkürzung der Umsatzsteuer). Sch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren95/06 Ziviltechniker
Norm: VStG;ZivTG §2 idF 1978/143; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/04/0229 E 14. Oktober 1986 RS 6 Stammrechtssatz Die Führung eines dem § 2 ZiviltechnikerG widersprechenden Firmenwortlautes durch einen Dritten, gestattet niemanden, diese Bestimmung ebenfalls zu missachten, da ein allfälliges rechtswidriges Verhalten eines Dritten niemanden zu derselben rech... mehr lesen...
Mit formlosem Schreiben vom 6. Juni 1968 forderte das Gemeindeamt der Gemeinde S die Beschwerdeführerin auf, eine am Haus des AW in S Nr. nn angebrachte Werbetafel bis spätestens 20. Juni 1968 zu entfernen, widrigenfalls die Entfernung auf Kosten der Beschwerdeführerin veranlaßt werden würde. Daraufhin teilte die Beschwerdeführerin am 10. Juni 1968 der Gemeinde mit, daß ihrer Meinung nach für die Aufstellung der Plakattafel keine behördliche Bewilligung erforderlich sei, suchte jedoc... mehr lesen...
Index: Baurecht - Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG VVG §4 Abs1 VVG § 4 heute VVG § 4 gültig ab 01.02.1991
Rechtssatz: In der Rechtsordnung ist ein allgemeiner Grundsatz des Inhaltes, dass immer dann, wenn ein bestimmtes Verhalten an einer oder mehrer... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn verhängte mit dem mündlich verkündeten Bescheid vom 21. Februar 1966 gegen den Beschwerdeführer gemäß § 111 Kraftfahrgesetz 1955 (KFG), BGBl. Nr. 223, eine Arreststrafe von sieben Tagen, wobei sie als erwiesen annahm, dass der Beschwerdeführer am 14. Dezember 1965 nach 16 Uhr auf der Bundesstraße Nr. 2, zwischen Sierndorf und Hollabrunn, einen Personenkraftwagen gelenkt habe, obwohl ihm der Führerschein rechtskräftig entzogen worden sei und e... mehr lesen...
Index: VerwaltungsverfahrenL37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag WienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Wr §129 Abs10BauRallgVStG
Rechtssatz: Für die Strafbemessung nach § 19 VStG kann es nicht bedeutungslos sein, ob eine Person, die... mehr lesen...