Entscheidungen zu § 48 Abs. 2 VStG

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-17 von 17

RS UVS Oberösterreich 2012/07/05 VwSen-166974/3/Zo/REI

Beachte Der Entscheidungsvolltext sowie das Ergebnis einer gegebenenfalls dazu ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidung sind auf der Homepage des Oö UVS www.uvs-ooe.gv.at abrufbar. Rechtssatz: Strafverfügungen sind gemäß § 48 Abs 2 VStG zu eigenen Handen zu zustellen. Entsprechend Art 10 Abs 1 des Amts- und Rechtshilfevertrages ist daher als erster Schritt die Zustellung unmittelbar durch die Post als eingeschriebener Brief mit der besonderen Verwendungsform "eigenhändig" und "Rüc... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 05.07.2012

TE UVS Niederösterreich 2008/11/25 Senat-PL-08-0172

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft X vom 8.5.2008, Zl. **S2-S-08**** wurde der Einspruch des nunmehrigen Berufungswerbers vom 19.3.2008 gegen die Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft X vom 20.2.2008, Zl. **S2-S-08****, wegen verspäteter Einbringung zurückgewiesen.   Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerecht erhobene Berufung vom 29.5.2008, in der begründend ausgeführt wurde, dass sich der Berufungswerber in der Zeit vom 2.3.2008 bis 19.3.2008 in Polen aufgehalten habe u... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 25.11.2008

TE UVS Steiermark 2006/11/03 30.17-200/2006

Für den gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständigen Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark ergibt sich auf Grundlage des vorliegenden Verfahrensaktes der Verwaltungsstrafbehörde I. Instanz folgender Sachverhalt: Mit der Strafverfügung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 24.07.2006, GZ: 023823/2006-1, wurde Herrn S F zur Last gelegt, er habe als Obmann des Vereins C G Kultur-, Humanitär- und Sportverein der über einen Raum und eine Küche des Objektes in G V... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 03.11.2006

RS UVS Steiermark 2006/11/03 30.17-200/2006

Rechtssatz: Gemäß § 48 Abs 2 VStG sind Strafverfügungen zu eigenen Handen zuzustellen. Dies gilt auch für die Zustellung einer Strafverfügung an einen Verein, der nach § 9 Abs 7 VStG als juristische Person für die gegen den vertretungsbefugten Obmann verhängten Geldstrafe haften soll. Im konkreten Fall wurde bei einer Strafverfügung, in der neben der Geldstrafe die Haftung des Vereines nach § 9 Abs 7 VStG ausgesprochen wurde, deren Zustellung an den Obmann zu eigenen Handen verfügt, währen... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 03.11.2006

RS UVS Steiermark 2006/11/03 40.17-2/2006

Rechtssatz: Gemäß § 48 Abs 2 VStG sind Strafverfügungen zu eigenen Handen zuzustellen. Dies gilt auch für die Zustellung einer Strafverfügung an einen Verein, der nach § 9 Abs 7 VStG als juristische Person für die gegen den vertretungsbefugten Obmann verhängten Geldstrafe haften soll. Im konkreten Fall wurde bei einer Strafverfügung, in der neben der Geldstrafe die Haftung des Vereines nach § 9 Abs 7 VStG ausgesprochen wurde, deren Zustellung an den Obmann zu eigenen Handen verfügt, währen... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 03.11.2006

TE UVS Tirol 2006/01/18 2005/12/3216-2

Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 30.03.2005, Zahl VK-2081-2005, wurde dem Berufungswerber eine Verwaltungsübertretung nach § 36 lit.a und § 134 Abs 1 KFG 1967 zur Last gelegt und wurde über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von Euro 365,-- verhängt.   Die Zustellung erfolgte mittels RSa-Briefes an die Adresse XY 1130 Wien. Dem Zustellnachweis ist zu entnehmen, dass die RSa-Zustellung nicht an die Adresse XY in 1130 Wien, sondern an die Adresse XY, 1010 Wien erfolgt... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 18.01.2006

TE UVS Tirol 2005/01/10 2004/20/115-3

Mit einer Strafverfügung vom 12.02.2004 wurde dem Berufungswerber folgendes vorgeworfen:   ?Sie haben am 31.01.2004 um ca 10.00 Uhr eine gewerbliche Ballonfahrt mit dem Ballon Kennzeichen XY mit 7 bis 8 Personen durchgeführt, wobei Sie mit dem Ballon in XY am Wilden Kaiser gestartet und um ca 10.50 Uhr in XY, Hinterberg, oberhalb des Parkplatzes des Gasthauses Steinstadl, gelandet sind, ohne im Besitz der dafür erforderlichen Außenabflugbewilligung und Beförderungsbewilligung für den bezei... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 10.01.2005

RS UVS Kärnten 2004/12/10 KUVS-558/7/2004

Rechtssatz: Wurde eine Strafverfügung an einen in Deutschland lebenden Beschuldigten entgegen § 48 Abs 2 VStG weder zu eigenen Handen zugestellt, noch durch Niederlegung iSd § 182 dZPO bzw § 11 (deutsches) Verwaltungszustellgesetz ? die Postsendung wurde ohne Nachweis einer Übernahme durch den Beschuldigten in den Briefkasten eingelegt - , so stellt diese Form der Postzustellung keine Zustellung ?zu eigenen Handen" iSd § 48 Abs 2 VStG iVm § 21 Zustellgesetz dar und hat daher die belangte B... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.12.2004

TE UVS Wien 2002/11/07 05/K/36/9387/2002

Mit Strafverfügung des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 22.2.2001 wurde der Berufungswerber (Bw) schuldig erkannt, er habe im Zusammenhang mit der Abstellung des mehrspurigen Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen KA H5 am 20.4.2000 um 10.28 Uhr in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone in Wien, L-gasse folgende Verwaltungsübertretung begangen: Als Zulassungsbesitzer habe er dem am 12.1.2001 ordnungsgemäß zugestellten Verlangen des Magistrates Wien vom 29.1... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 07.11.2002

RS UVS Kärnten 2001/10/29 KUVS-1432/2/2001

Rechtssatz: Wird durch die Erstinstanz eine Strafverfügung iSd § 47 VStG erlassen und zu deren Ausfertigung das Formular 34 der Verwaltungsformularverordnung, welches in Beziehung zu § 48 VStG steht, verwendet worden, jedoch, obwohl diesem Formular die Anweisung "Zustellung zu eigenen Handen!" aufgedruckt ist, entgegen § 48 Abs 2 VStG nicht an den Beschuldigten zugestellt worden, so ist sie ihm gegenüber nicht rechtwirksam geworden und kann auch nicht als Titel für eine nachfolgende Mahnun... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 29.10.2001

RS UVS Vorarlberg 1999/09/20 1-0602/99

Rechtssatz: §48 Abs2 VStG bestimmt, dass Strafverfügungen zu eigenen Handen zuzustellen sind. Gemäß §21 Abs1 Zustellgesetz dürfen Sendungen, die dem Empfänger zu eigenen Handen zuzustellen sind, nicht an einen Ersatzempfänger zugestellt werden. Die gegenständliche Strafverfügung wurde am 13.7.1999 zugestellt. Die Zustellung erfolgte jedoch entgegen §48 Abs2 VStG iVm §21 Abs1 Zustellgesetz nicht zu eigenen Handen, sondern an einen Ersatzempfänger. Dies hat der Beschuldigte glaubwürdig vers... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 20.09.1999

RS UVS Kärnten 1998/10/27 KUVS-1413/1/98

Rechtssatz: Wählt die Erstinstanz die Versendungsform mit Rückschein mittels der roten Rückscheinkarte des Weltpostvereines bei Zustellung der Strafverfügung, welche eigenhändig zuzustellen ist, und fehlt bei der eingeschriebenen Versendung der Strafverfügung (hier nach Deutschland) der Vermerk "eigenhändig" und wird in der Folge die Sendung nicht dem Adressaten sondern einem Familienmitglied ausgefolgt, so wurde eine rechtswirksame Zustellung nicht bewirkt. (Aufhebung des angefochtenen Be... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 27.10.1998

TE UVS Niederösterreich 1995/02/08 Senat-KS-94-042

Der Magistrat der Stadt xx erkannte den Berufungswerber mit Strafverfügung vom 4.5.1994 der Verwaltungsübertretung nach §§ 38 Abs5, 99 Abs3 lita StVO 1960 schuldig.   Diese Strafverfügung wurde mittels internationalem Rückschein versandt und am 14.6.1994 von der Gattin des Berufungswerbers übernommen.   Am 29.6.1994 brachte der Berufungswerber beim Magistrat der Stadt xx gegen diese Strafverfügung das Rechtsmittel des Einspruches ein.   Mit Bescheid vom 21. Juli 1994 wies die Behörde erste... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 08.02.1995

RS UVS Niederösterreich 1995/02/08 Senat-KS-94-042

Rechtssatz: Ein internationaler Rückschein, welcher als Bedingung für die Zustellung anführt "Dieser Schein ist möglichst vom Empfänger, anderenfalls von einer anderen gemäß den Vorschriften des Bestimmungslandes hiezu ermächtigten Person oder, wenn es diese Voschriften anordnen, vom Beamten des Bestimmungsamtes zu unterzeichnen und mit nächster Post unmittelbar an den Absender zurückzusenden." stellt kein taugliches Mittel zur Zustellung von Strafverfügungen zu eigenen Handen an einen aus... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 08.02.1995

TE UVS Niederösterreich 1994/11/07 Senat-MI-93-473

Die Bezirkshauptmannschaft M bestrafte den Berufungswerber mit Strafverfügung vom *.*.199* Zl. 3-****-9* wegen Verwaltungsübertretung nach den §§ 99(3)a und 52 lit.a Z.10a StVO.   Gegen die Strafverfügung, welche mittels sog. "internationalen Rückscheines" als Einschreibsendung an "H F E, geb.19**, c/o F***** GmbH DT, P*** S****- Straße **/*, D-**** H****** **" versandt und durch eine Person, bei der es sich angeblich um den Vater des Adressaten handelt, am **.*.199* übernommen worden is... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 07.11.1994

RS UVS Niederösterreich 1994/11/07 Senat-MI-93-473

Rechtssatz: Gemäß  §48  Abs2  VStG sind Strafverfügungen zu eigenen Handen zuzustellen. Bei der im vorliegenden Fall gewählten Zustellungsform mit internationalem Rückschein fehlt auf dem Zustellschein jeder Hinweis auf das Erfordernis der eigenhändigen Zustellung der übermittelten Strafverfügung. Darüberhinaus läßt die Textierung auf dem Zustellschein erkennen, daß postseitig auch eine Ersatzzustellung vorgesehen ist. In der vorliegenden Form stellt der internationale Rückschein somit kei... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 07.11.1994

RS UVS Salzburg 1991/06/28 3/66/1-1991

Rechtssatz: Hat die Behörde eine Strafverfügung entgegen der gesetzlichen Verpflichtung nicht zu eigenen Handen, sondern ohne Zustellnachweis zugestellt, so kann sie sich hinsichtlich des Zustellzeitpunktes nicht auf die Bestimmung des §26 Abs2 ZustellG berufen. Es liegt vielmehr ein Zustellmangel vor, der dann als geheilt anzusehen ist, sobald dem Empfänger das Schriftstück tatsächlich zugekommen ist. Im Zweifel obliegt es jedoch der Behörde dies nachzuweisen. Schlagworte Strafverfüg... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 28.06.1991

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