Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a;VStG §5 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;VwGG §42 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Hat die Behörde ein Erfolgsdelikt als Ungehorsamsdelikt gewertet, in dem sie in der
Begründung: darauf hinwies, dass dem Beschuldigten der Entlastungsbeweis nicht gelungen sei, ist aber der Schuldspruch in Ansehung der subjektiven Tatseite rechtmäßig, da der... mehr lesen...
Ein Beamter der Bundespolizeidirektion Klagenfurt erstattete am 22. August 1983 gegen den Beschwerdeführer u.a. die Anzeige, er sei am 22. August 1983 um 7.15 Uhr mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in Klagenfurt im Ortsgebiet auf der Pischeldorferstraße mit weitaus überhöhter Geschwindigkeit in östliche Richtung gefahren. Kurz nach der Kreuzung mit der Strindbergstraße sei der Beschwerdeführer zur Anhaltung gebracht und aufgefordert worden, den Führerschein sowie den Zulass... mehr lesen...
Index: KFG40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs10VStG §44a litaVStG §44a Z1 implizit
Rechtssatz: In der Formulierung des Spruches, der Beschuldigte habe Verbandszeug und Warneinrichtung "nicht mitgeführt bzw nicht vorgewiesen" liegt ein den Erfordernissen des § 44 a VStG nicht entsprechender Alternativvorwurf. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat... mehr lesen...
Index: KFG40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs10VStG §44a litaVStG §44a Z1 implizit
Rechtssatz: In der Formulierung des Spruches, der Beschuldigte habe Verbandszeug und Warneinrichtung "nicht mitgeführt bzw nicht vorgewiesen" liegt ein den Erfordernissen des § 44 a VStG nicht entsprechender Alternativvorwurf. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: StrSchG 1969 §24 Abs1 idF 1986/396;StrSchG 1969 §31 Abs1;StrSchG 1969 §39 Abs2 idF 1986/396;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Wird dem Inhaber einer Bewilligung nach dem StrSchG zur Last gelegt, er habe es unterlassen, sich als beruflich strahlenexponierte Person einer periodisch wiederkehrenden Kontrolluntersuchung zu unterziehen bzw w... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: StrSchG 1969 §24 Abs1 idF 1986/396;StrSchG 1969 §31 Abs1;StrSchG 1969 §39 Abs2 idF 1986/396;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Wird dem Inhaber einer Bewilligung nach dem StrSchG zur Last gelegt, er habe es unterlassen, sich als beruflich strahlenexponierte Person einer periodisch wiederkehrenden Kontrolluntersuchung zu unterziehen bzw w... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §370 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/04/0069 E 14. Oktober 1983 VwSlg 11187 A/1983 RS 1 Stammrechtssatz Zu den Elementen einer entsprechenden Tatbezeichnung im Sinne des § 44a lit a VStG 1950 gehört auch der Umstand, dass ein Beschuldigter nicht als unmittelbarer Täter sondern als verantwortliches Organ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §370 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/04/0069 E 14. Oktober 1983 VwSlg 11187 A/1983 RS 1 Stammrechtssatz Zu den Elementen einer entsprechenden Tatbezeichnung im Sinne des § 44a lit a VStG 1950 gehört auch der Umstand, dass ein Beschuldigter nicht als unmittelbarer Täter sondern als verantwortliches Organ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Der von der Behörde angenommene Abstellort "jenseits" des Fahrbahnteilers ist mit der Tatortumschreibung "Schubertring 14" im Hinblick auf die gegebene örtliche Situation in Einklang zu bringen. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Bei der Übertretung nach § 23 Abs 2 StVO wird es nicht immer möglich sein, den Tatort präzise zu umschreiben. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987020115.X... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Tatortumschreibung "vor dem Haus Wien 8, Landesgerichtsstraße 11" ist im Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten ausreichend. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987020121.X01 Im RIS seit 15.10.1987 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Für die Verwirklichung des Tatbestandes der Verwaltungsübertretung nach § 23 Abs 2 StVO ist es unerheblich, ob das Fahrzeug in dritter oder vierter Spur abgestellt war. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Das Fehlen der Ortsbezeichnung bei der Beschreibung des Tatortes ist unerheblich, wenn der Beschuldigte nie Zweifel daran hatte, wo sich die ihm zur Last gelegte Tat ereignet haben sollte (Hinweis auf E vom 19.2.1987, 86/02/0159). Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort Eur... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 litc Z24;StVO 1960 §9 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 9 Abs 4 StVO kann nur dann zum Tragen kommen, wenn der Fahrzeuglenker das Vorschriftszeichen nach § 52 lit c Z 24 leg cit überhaupt beachtet und vor der entsprechenden Kreuzung anhält. Sie stellt die Bezeichnung jener Stelle dar, die in einem sol... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Der von der Behörde angenommene Abstellort "jenseits" des Fahrbahnteilers ist mit der Tatortumschreibung "Schubertring 14" im Hinblick auf die gegebene örtliche Situation in Einklang zu bringen. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Bei der Übertretung nach § 23 Abs 2 StVO wird es nicht immer möglich sein, den Tatort präzise zu umschreiben. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987020115.X... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Tatortumschreibung "vor dem Haus Wien 8, Landesgerichtsstraße 11" ist im Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten ausreichend. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987020121.X01 Im RIS seit 15.10.1987 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Für die Verwirklichung des Tatbestandes der Verwaltungsübertretung nach § 23 Abs 2 StVO ist es unerheblich, ob das Fahrzeug in dritter oder vierter Spur abgestellt war. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Das Fehlen der Ortsbezeichnung bei der Beschreibung des Tatortes ist unerheblich, wenn der Beschuldigte nie Zweifel daran hatte, wo sich die ihm zur Last gelegte Tat ereignet haben sollte (Hinweis auf E vom 19.2.1987, 86/02/0159). Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort Eur... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 litc Z24;StVO 1960 §9 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 9 Abs 4 StVO kann nur dann zum Tragen kommen, wenn der Fahrzeuglenker das Vorschriftszeichen nach § 52 lit c Z 24 leg cit überhaupt beachtet und vor der entsprechenden Kreuzung anhält. Sie stellt die Bezeichnung jener Stelle dar, die in einem sol... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Tatortumschreibung "auf der Tiroler-Strasse B 171 über Milser Gstoag in Fahrtrichtung Imst" für eine Übertretung des § 5 Abs 1 StVO leidet an keinem Mangel an Konkretisierung der Tat in örtlicher oder räumlicher Hinsicht. Schlagworte "Die als erwiesen angenomm... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs2 lita;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Aus der Formulierung, der Beschuldigte habe sich nach dem (rechtswidrigen) Überholvorgang wieder auf den rechten Fahrstreifen eingereiht, ergibt sich ohne jeden Zweifel, dass dem Beschuldigten vorgeworfen wird, links überholt zu haben. Schlagworte Spruc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde ist auch dann im Verwaltungsstrafverfahren nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, einen dem erstinstanzlichen Straferkenntnis anhaftenden Mangel hinsichtlich der Tatumschreibung zu beseitigen und den Tatort, um den Erfordernissen des § 44 a lit a VStG Rechnung zu tragen, entsprechend zu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Tatortumschreibung "auf der Tiroler-Strasse B 171 über Milser Gstoag in Fahrtrichtung Imst" für eine Übertretung des § 5 Abs 1 StVO leidet an keinem Mangel an Konkretisierung der Tat in örtlicher oder räumlicher Hinsicht. Schlagworte "Die als erwiesen angenomm... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs2 lita;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Aus der Formulierung, der Beschuldigte habe sich nach dem (rechtswidrigen) Überholvorgang wieder auf den rechten Fahrstreifen eingereiht, ergibt sich ohne jeden Zweifel, dass dem Beschuldigten vorgeworfen wird, links überholt zu haben. Schlagworte Spruc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde ist auch dann im Verwaltungsstrafverfahren nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, einen dem erstinstanzlichen Straferkenntnis anhaftenden Mangel hinsichtlich der Tatumschreibung zu beseitigen und den Tatort, um den Erfordernissen des § 44 a lit a VStG Rechnung zu tragen, entsprechend zu... mehr lesen...
Index: L40017 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen TirolL40057 Prostitution Sittlichkeitspolizei Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: LPolG Tir 1976 §14 litb;LPolG Tir 1976 §14 litc;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/10/0076 E 8. Juli 1987 RS 4 Stammrechtssatz Vor allem im Hinblick auf die Überprüfbarkeit allfälligen Verfolgungsverjährung bedarf es der Ang... mehr lesen...
Index: L40014 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EhrenkränkungsG OÖ 1975 §1;VStG §1 Abs2;VStG §2 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei Ehrenkränkungen, begangen durch Briefe, genügt die Anführung des im betreffenden Brief angegebenen Ortes und Tages seiner Verfassung zur Identifizierung der Tat nach Ort und Zeit. ... mehr lesen...
Index: L40017 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen TirolL40057 Prostitution Sittlichkeitspolizei Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: LPolG Tir 1976 §14 litb;LPolG Tir 1976 §14 litc;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/10/0076 E 8. Juli 1987 RS 4 Stammrechtssatz Vor allem im Hinblick auf die Überprüfbarkeit allfälligen Verfolgungsverjährung bedarf es der Ang... mehr lesen...
Index: L40014 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EhrenkränkungsG OÖ 1975 §1;VStG §1 Abs2;VStG §2 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei Ehrenkränkungen, begangen durch Briefe, genügt die Anführung des im betreffenden Brief angegebenen Ortes und Tages seiner Verfassung zur Identifizierung der Tat nach Ort und Zeit. ... mehr lesen...