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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §23 Abs2;Rechtssatz
Für die Verwirklichung des Tatbestandes der Verwaltungsübertretung nach § 23 Abs 2 StVO ist es unerheblich, ob das Fahrzeug in dritter oder vierter Spur abgestellt war.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" BegriffEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987020115.X02Im RIS seit
15.10.1987