RS Vwgh 1987/10/15 87/02/0115

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Veröffentlicht am 15.10.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §23 Abs2;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Rechtssatz

Für die Verwirklichung des Tatbestandes der Verwaltungsübertretung nach § 23 Abs 2 StVO ist es unerheblich, ob das Fahrzeug in dritter oder vierter Spur abgestellt war.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987020115.X02

Im RIS seit

15.10.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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