RS Vwgh 1987/10/28 86/03/0131

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Veröffentlicht am 28.10.1987
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Index

KFG
40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §102 Abs10
VStG §44a lita
VStG §44a Z1 implizit

Rechtssatz

In der Formulierung des Spruches, der Beschuldigte habe Verbandszeug und Warneinrichtung "nicht mitgeführt bzw nicht vorgewiesen" liegt ein den Erfordernissen des § 44 a VStG nicht entsprechender Alternativvorwurf.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild) Mängel im Spruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030131.X06

Im RIS seit

27.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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