Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Wels vom 6. September 1993 wurde der Mitbeteiligte schuldig erkannt, insgesamt sieben Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes begangen zu haben. Über ihn wurden sieben Geldstrafen in der Höhe von dreimal S 1.000,--, dreimal S 800,-- und einmal S 900,-- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe von drei Tagen verhängt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der vom Mitbeteiligten erhobenen Berufung Folge gegeben, das Straferkenntnis aufgehoben un... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 10. September 1993 wurde der Mitbeteiligte in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer der "A-Drogerien reg. Geb. (richtig: Gen.) mbH." als verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher dieser Genossenschaft einer näher bezeichneten Übertretung des Arbeitszeitgesetzes schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der vom Mitbeteiligten erhobenen Berufung Folge gegeben, das erstinstanzliche Straferkennt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs2;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/30 92/18/0211 2 Stammrechtssatz Es ändert nichts an der Tauglichkeit der Verfolgungshandlung wegen einer Übertretung des AZG, wenn die Beh den Namen des Arbeitgebers, dessen verantwortlicher Beauftragter der Besch ist, unrichtig bezeichnet... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §16 Abs1;VStG §22 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/27 95/11/0018 3 Stammrechtssatz Die dem erstinstanzlichen Straferkenntnis anhaftende Rechtswidrigkeit, die in der undifferenzierten Festsetzung einer einheitlichen Ersatzfreiheitsstrafe für die beiden selbständig verhängten Geldstrafen besteht, ist durch den B... mehr lesen...
Bei einer lebensmittelpolizeilichen Überprüfung im F.-Markt in X, Niederösterreich, wurde am 29. Mai 1992 festgestellt, es seien Champignons abgepackt in Kunststofftassen feilgeboten und damit in Verkehr gebracht worden, obwohl die Champignons wertgemindert gewesen seien, ohne daß dieser Umstand deutlich und allgemein verständlich kenntlich gemacht worden sei. Die Lebensmittelpolizei erstattete eine entsprechende Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft Zwettl. Diese trat das Verfahr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §27 Abs1;VStG §44a Z1;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Ist der Tatort aus dem
Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses objektiv eindeutig entnehmbar, ist die Frage, ob die Behörde allenfalls subjektiv von einem anderen Tatort ausgegangen ist, ohne rechtliche Relevanz. Schlagworte Allgemein European ... mehr lesen...
Bei einer lebensmittelpolizeilichen Überprüfung im F.-Markt in X, Niederösterreich, wurde am 29. Mai 1992 festgestellt, es seien Champignons abgepackt in Kunststofftassen feilgeboten und damit in Verkehr gebracht worden, obwohl die Champignons wertgemindert gewesen seien, ohne daß dieser Umstand deutlich und allgemein verständlich kenntlich gemacht worden sei. Die Lebensmittelpolizei erstattete eine entsprechende Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft Zwettl. Diese trat das Verfahr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §27 Abs1;VStG §44a Z1;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Ist der Tatort aus dem
Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses objektiv eindeutig entnehmbar, ist die Frage, ob die Behörde allenfalls subjektiv von einem anderen Tatort ausgegangen ist, ohne rechtliche Relevanz. Schlagworte Allgemein European ... mehr lesen...
Mit der schriftlichen "Aufforderung zur Rechtfertigung" vom 22. November 1993 teilte die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau der Beschwerdeführerin mit, daß sie ihr zur Last lege, am 18. September 1994 um 16.14 Uhr mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Tauernautobahn in Fahrrichtung Salzburg bei der Einfahrt Helbersbergtunnel, Straßenkilometer 42,290, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 67 km/h überschritten zu haben. Auf den in dieser Weise beze... mehr lesen...
Vorauszuschicken ist, daß sich das vorliegende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes auf die Beschwerde nur insoweit bezieht, als sie den Vorwurf von Verwaltungsübertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) betrifft. Hinsichtlich des nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) erhobenen Vorwurfes wird der dafür zuständige Senat 11 des Verwaltungsgerichtshofes gesondert entscheiden. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 14. Juli 1993 wurde d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §66 Abs4;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache
Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen
Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen
Spruch: der Berufungsbehörde Änderungen des Spruches der ersten
Instanz... mehr lesen...
Mit der schriftlichen "Aufforderung zur Rechtfertigung" vom 22. November 1993 teilte die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau der Beschwerdeführerin mit, daß sie ihr zur Last lege, am 18. September 1994 um 16.14 Uhr mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Tauernautobahn in Fahrrichtung Salzburg bei der Einfahrt Helbersbergtunnel, Straßenkilometer 42,290, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 67 km/h überschritten zu haben. Auf den in dieser Weise beze... mehr lesen...
Vorauszuschicken ist, daß sich das vorliegende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes auf die Beschwerde nur insoweit bezieht, als sie den Vorwurf von Verwaltungsübertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) betrifft. Hinsichtlich des nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) erhobenen Vorwurfes wird der dafür zuständige Senat 11 des Verwaltungsgerichtshofes gesondert entscheiden. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 14. Juli 1993 wurde d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/21 94/09/0039 1 (hier war die Tatzeit einmal mit 29.10.1992, einmal mit 29.10.1991 angegeben) Stammrechtssatz Ein Bescheid, dessen
Spruch: widersprüchliche Angaben hinsichtlich der Tatzeit enthält (hier war die Tatzeit einmal mi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §66 Abs4;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache
Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen
Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen
Spruch: der Berufungsbehörde Änderungen des Spruches der ersten
Instanz... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/21 94/09/0039 1 (hier war die Tatzeit einmal mit 29.10.1992, einmal mit 29.10.1991 angegeben) Stammrechtssatz Ein Bescheid, dessen
Spruch: widersprüchliche Angaben hinsichtlich der Tatzeit enthält (hier war die Tatzeit einmal mi... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg vom 21. März 1994 wurde der Beschwerdeführer als Gewerbetreibender schuldig erkannt, dafür verantwortlich zu sein, daß in der Zeit vom 29. September 1992 bis 26. März 1993 entgegen der Verordnung gemäß § 52 Abs. 4 GewO 1973 des Bürgermeisters der Gemeinde L vom 20. August 1992 eine gewerbliche Tätigkeit mittels eines dreiboxigen Warenautomaten, die erfahrungsgemäß besonders auf die Inanspruchnahme durch unmündige Minderjährige aus... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z15;GewO 1973 §52 Abs4;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Mängel im
Spruch: Nichtangabe der verletzten Verwaltungsvorschrift European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994040254.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg vom 21. März 1994 wurde der Beschwerdeführer als Gewerbetreibender schuldig erkannt, dafür verantwortlich zu sein, daß in der Zeit vom 29. September 1992 bis 26. März 1993 entgegen der Verordnung gemäß § 52 Abs. 4 GewO 1973 des Bürgermeisters der Gemeinde L vom 20. August 1992 eine gewerbliche Tätigkeit mittels eines dreiboxigen Warenautomaten, die erfahrungsgemäß besonders auf die Inanspruchnahme durch unmündige Minderjährige aus... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z15;GewO 1973 §52 Abs4;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Mängel im
Spruch: Nichtangabe der verletzten Verwaltungsvorschrift European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994040254.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems vom 9. Dezember 1993 wurde die Mitbeteiligte schuldig erkannt, daß bei einer vom zuständigen Arbeitsinspektorat am 25. Juni 1993 in ihrem Gastgewerbebetrieb durchgeführten Überprüfung festgestellt wurde, daß sie "die Bestimmung des § 26 Abs. 1 AZG, wonach Arbeitgeber zur Überwachung der Einhaltung der in diesem Bundesgesetz geregelten Angelegenheiten Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden und deren Entlo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/27 95/11/0018 3
(hier: Verstoß im erstinstanzlichen Straferkenntnis gegen
§ 44a Z 1 VStG) Stammrechtssatz Die dem erstinstanzlichen Straferkenntnis anhaftende Rechtswidrigkeit, die in der undifferenzierten Festsetzung einer einheitlichen Ersatzfreiheitsstrafe für die beiden selbständig v... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems vom 9. Dezember 1993 wurde die Mitbeteiligte schuldig erkannt, daß bei einer vom zuständigen Arbeitsinspektorat am 25. Juni 1993 in ihrem Gastgewerbebetrieb durchgeführten Überprüfung festgestellt wurde, daß sie "die Bestimmung des § 26 Abs. 1 AZG, wonach Arbeitgeber zur Überwachung der Einhaltung der in diesem Bundesgesetz geregelten Angelegenheiten Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden und deren Entlo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/27 95/11/0018 3
(hier: Verstoß im erstinstanzlichen Straferkenntnis gegen
§ 44a Z 1 VStG) Stammrechtssatz Die dem erstinstanzlichen Straferkenntnis anhaftende Rechtswidrigkeit, die in der undifferenzierten Festsetzung einer einheitlichen Ersatzfreiheitsstrafe für die beiden selbständig v... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Wels vom 8. September 1993 wurde der Mitbeteiligte schuldig erkannt, insgesamt 29 Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes begangen zu haben. Über ihn wurden 29 Geldstrafen in der Höhe von 26 x S 1.000,-- und 3 x S 500,-- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen verhängt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der vom Mitbeteiligten erhobenen Berufung in Ansehung der Schuldsprüche keine Folge gegeben und das Straferkenntnis mit eine... mehr lesen...
Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien erkannte mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 3. November 1992 den Beschwerdeführer schuldig, dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 1 Abs. 3 des (Wiener) Parkometergesetzes, LGBl. für Wien Nr. 47/1974 i.d.g.F., begangen zu haben, daß er am 14. Juni 1991 um 12.53 Uhr in W, X-Gasse 2, ein bestimmtes mehrspuriges Kraftfahrzeug in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt habe, ohne die Parkometerabgabe durch einen ordnungsgemä... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Wels vom 8. September 1993 wurde der Mitbeteiligte schuldig erkannt, insgesamt 29 Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes begangen zu haben. Über ihn wurden 29 Geldstrafen in der Höhe von 26 x S 1.000,-- und 3 x S 500,-- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen verhängt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der vom Mitbeteiligten erhobenen Berufung in Ansehung der Schuldsprüche keine Folge gegeben und das Straferkenntnis mit eine... mehr lesen...
Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien erkannte mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 3. November 1992 den Beschwerdeführer schuldig, dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 1 Abs. 3 des (Wiener) Parkometergesetzes, LGBl. für Wien Nr. 47/1974 i.d.g.F., begangen zu haben, daß er am 14. Juni 1991 um 12.53 Uhr in W, X-Gasse 2, ein bestimmtes mehrspuriges Kraftfahrzeug in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt habe, ohne die Parkometerabgabe durch einen ordnungsgemä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §16 Abs1;VStG §22 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs6;
Rechtssatz: Die dem erstinstanzlichen Straferkenntnis anhaftende Rechtswidrigkeit, die in der undifferenzierten Festsetzung einer einheitlichen Ersatzfreiheitsstrafe für die beiden selbständig verhängten Geldstrafen besteht, ist durch den Berufungsbescheid mit einer entsprechenden Abänderung des Spruches de... mehr lesen...
Index: L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ParkometerG Wr 1974 §1 Abs3;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Da es für die Verwirklichung des Abgabentatbestandes des § 1 Abs 3 Wr ParkometerG bloß auf das Abstellen eines mehrspurigen Fahrzeuges in einer Kurzparkzone ankommt, geht die im Grunde des § 44a Z 1 VStG vorgebrachte Beschwerderüge ins Leere, es gehe aus dem
Spruch: de... mehr lesen...