Mit dem angefochtenen Bescheid vom 23. November 1994 wies die belangte Behörde die an sie gerichtete Beschwerde des Beschwerdeführers betreffend die vorläufige Beschlagnahme eines Laserwarngerätes nach durchgeführter mündlicher Verhandlung als unbegründet ab. In sachverhaltsmäßiger Hinsicht ging die belangte Behörde davon aus, daß ein Polizeibeamter der Bundespolizeidirektion Innsbruck am 23. Jänner 1994 den Beschwerdeführer bei seinem vor dem Flughafengebäude abgestellten PKW ang... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §39 Abs1;VStG §39 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/01/22 94/03/0290 1 Stammrechtssatz GEFAHR IM VERZUG iSd § 39 Abs 2 VStG ist gegeben, wenn für den Fall der Nichtbeschlagnahme die Fortsetzung der strafbaren Handlung wahrscheinlich ist oder eine Verbringung der Gegenstände, für die der Verfall als Strafe vorgesehen ist, und damit der Entzug vor dem Zug... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühl vom 2. Juli 1996 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, als handelsrechtlicher Geschäftsführer, somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der "P-Gesellschaft m.b.H." verantwortlich zu sein, daß für dieses Unternehmen tätige namentlich genannte Personen mit bestimmten Kunden über einen jeweiligen Aufnahmeantrag für die Mitgliedschaft bei der "S-AG" jeweils auch eine Versicherung für den Fall einer Erkrankung, eines Unfalle... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;VStG §39 Abs1;VStG §39 Abs6;VStG §51 Abs1;
Rechtssatz: Die Beschlagnahme von Verfallsgegenständen nach § 39 Abs 1 VStG ist Teil des Verwaltungsstrafverfahrens, in dem jedenfalls der Beschuldigte Parteistellung genießt. Es steht ihm daher - unabhängig von einem allfälligen Berufungsrecht des Sacheigentümers gemäß § 51 Abs 1 iVm § 39 Abs 6 VStG das Recht der Berufung ge... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 9. Juni 1994 wies die belangte Behörde die an sie gerichtete Beschwerde des Beschwerdeführers, soweit sie die vorläufige Beschlagnahme betrifft (nur dies ist Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens), unter Spruchpunkt 1 ab. In sachverhaltsmäßiger Hinsicht ging die belangte Behörde davon aus, daß sich zwei Bedienstete des Aufsichts- und Ausforschungsdienstes des Fernmeldebüros für Steiermark und Kärnten am 30. November 1993 um ca. 19.30 Uhr zur Wohnung des B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: FG 1949 §26 Abs1;FG 1949 §28 Abs2;VStG §39 Abs1;VStG §39 Abs2;
Rechtssatz: GEFAHR IM VERZUG iSd § 39 Abs 2 VStG ist gegeben, wenn für den Fall der Nichtbeschlagnahme die Fortsetzung der strafbaren Handlung wahrscheinlich ist oder eine Verbringung der Gegenstände, für die der Verfall als Strafe vorgesehen ist, und damit der Entzug vor dem Zugriff der Behör... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Mai 1993 wurde ein im Eigentum der Beschwerdeführerin befindlicher "verbotener Geldspielautomat (Pokerautomat ohne Gerätenummer)", welcher in einem näher beschriebenen Gasthaus aufgestellt gewesen sei, gemäß § 8 Abs. 1 lit. a NÖ Spielautomatengesetz (LGBl. Nr. 7071-2) und § 39 (Abs. 1) VStG zur Sicherung des Verfalles beschlagnahmt. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, w... mehr lesen...
Index: L70713 Spielapparate Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: SpielautomatenG NÖ 1982 §8 Abs3;VStG §39 Abs1;
Rechtssatz: Der bloße Verdacht einer Verwaltungsübertretung im Zeitpunkt der Beschlagnahme reicht für diese aus. Ein solcher Verdacht ist auch dann gerechtfertigt, wenn durch einfache Manipulation am Gerät (hier: Montage des Steckers an einem Geldspielautomaten) dieses betriebsfähig gemacht w... mehr lesen...
Index: L70713 Spielapparate Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art130 Abs2;SpielautomatenG NÖ 1982 §8 Abs3;VStG §39 Abs1;VStG §39 Abs3;
Rechtssatz: Die Anordnung des Erlages eines Geldbetrages gem § 39 Abs 3 VStG anstelle der Beschlagnahme gem § 39 Abs 1 VStG ist in das Ermessen der Behörde gestellt (Hinweis: Mannlicher/Quell, Das Verwaltungsverfahren, zweite... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach vom 28. Februar 1992 wurde zur Sicherung des wegen Verdachtes der Tierquälerei durchzuführenden Verwaltungsstrafverfahrens und der im Zuge dieses Verfahrens auszusprechenden Strafe des Verfalles die Beschlagnahme von 13 Hunden angeordnet. Über 12 dieser Hunde war der Beschwerdeführer unbestritten verfügungsberechtigt. Mit Bescheid vom 14. April 1992 wies die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der ... mehr lesen...
Index: L46104 Tierhaltung Oberösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art129a Abs1 Z1;B-VG Art132;TierschutzG OÖ 1953 §1 Abs1;TierschutzG OÖ 1953 §1 Abs2 litd;TierschutzG OÖ 1953 §4 Abs1;TierschutzG OÖ 1953 §4 Abs4;VStG §39 Abs1;VStG §51 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1992010551.X01 ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach vom 5. März 1992, wurde zur Sicherung des wegen Verdachtes der Tierquälerei durchzuführenden Verwaltungsstrafverfahrens und der im Zuge dieses Verfahrens auszusprechenden Strafe des Verfalles die Beschlagnahme von 13 Hunden, von denen zwölf im Eigentum der Beschwerdeführerin stehen (und zwar 1 Mastino-Rüde, 2 Rottweiler-Hündinnen, 5 Mastino-Rottweiler-Mischlinge und 5 Rottweiler-Welpen), angeordnet. Anläßlich eines am 19. Februar 1992 d... mehr lesen...
Index: L46104 Tierhaltung Oberösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art129a Abs1 Z1;B-VG Art132;TierschutzG OÖ 1953 §1 Abs1;TierschutzG OÖ 1953 §1 Abs2 litd;TierschutzG OÖ 1953 §4 Abs1;TierschutzG OÖ 1953 §4 Abs4;VStG §39 Abs1;VStG §51 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/02/25 92/04/0020 2 Stammrechtssatz Der Begriff "Verwaltungsstrafsache" schließt auc... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. Dezember 1992 ordnete die Bezirkshauptmannschaft Reutte gemäß § 39 VStG gegenüber dem Beschwerdeführer die Beschlagnahme sämtlicher am 11. Dezember 1992 vor einem (näher bezeichneten) Geschäftslokal gelagerten Christbäume an. Begründend wurde festgestellt, daß die zum Verkauf bereitgestellten Christbäume durchwegs unplombiert gewesen seien. Dies stelle einen Verstoß gegen § 83 Abs. 1 und 4 Forstgesetz 1975 (ForstG) dar. Gemäß § 174 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §174 Abs1 litb Z22;ForstG 1975 §174 Abs2;ForstG 1975 §83 Abs1;ForstG 1975 §83 Abs4;VStG §39 Abs1;
Rechtssatz: Ein Grundsatz, daß die Rechtmäßigkeit des Beschlagnahmebescheides davon abhänge, daß (innerhalb eines bestimmten Zeitraumes) der Verfall der beschlagnahmten Gegenstände ausgesprochen werde, besteht nicht. European C... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Bei der Erstbehörde, der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen, ist ein Verwaltungsstrafverfahren anhängig, in dem dem Beschwerdeführer eine Verwaltungsübertretung nach dem Niederösterreichischen Spielautomatengesetz - und zwar offenbar in seiner Eigenschaft als vertretungsbefugtes Organ einer Gesellschaft m.b.H. im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG - zur Last gelegt wi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;VStG §24;VStG §39 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Beschlagnahme von Gegenständen kann nur dem Eigentümer gegenüber ausgesprochen werden. Ist Eigentümer (wie im Beschwerdefall) eine andere Person als der Beschuldigte des Verwaltungsstrafverfahrens (hier vertretungsbefugtes Organ einer GmbH iSd § 9 Abs 1 VStG), so kann eine lediglich dem Beschuldigten gegenüber... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. April 1993 wurde der am 5. Februar 1993 um 18.45 Uhr an einem näher beschriebenen Ort betriebsbereit aufgestellte und im Eigentum der Beschwerdeführerin stehende Spielapparat der Marke "Full House", Merkur Nr. 187, gemäß § 25a Abs. 3 des Salzburger Veranstaltungsgesetzes 1987 (in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 58/1991, im folgenden kurz: VeranstG) samt seinem Inhalt beschlagnahmt, um sicherzustellen, daß mit ... mehr lesen...
Index: L70705 Theater Veranstaltung SalzburgL70715 Spielapparate Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VeranstaltungsG Slbg 1987 §21 Abs1 litb idF 1991/058;VeranstaltungsG Slbg 1987 §21 Abs2 idF 1991/058;VeranstaltungsG Slbg 1987 §21 Abs3 idF 1991/058;VeranstaltungsG Slbg 1987 §25a Abs3 idF 1991/058;VeranstaltungsG Slbg 1987 §28 Abs1 litj idF 1991/058;VeranstaltungsG Slbg 1987 §28 Abs3 idF 1991/058;VStG §39 Abs1; Rech... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den von der belangten Behörde vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgender Sachverhalt: Am 20. November 1989 wurde über Auftrag der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach (in der Folge: belangte Behörde) von Organen der Bundesgendarmerie (des Gendarmeriepostens X) unter Beiziehung des Direktors der Volksschule X als Ornithologen im Anwesen des Beschwerdeführers eine Kontrolle durchgeführt, um festzustellen, ob sich in dessen Gewahrsame geschützte ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §39 Abs1;
Rechtssatz: Unter Beschlagnahme ist die zwangsweise Entziehung eines Gegenstandes zum Zweck seiner Verwahrung zu verstehen (Hinweis E VfSlg 4947/1965). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1990100076.X03 Im RIS seit 20.11.2000 Zuletzt aktualisiert am 18.02.... mehr lesen...
Index: L55004 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: NatSchG OÖ 1982 §38 Abs2;NatSchG OÖ 1982 §38 Abs3;VStG §39 Abs1;
Rechtssatz: Eine Freilassung von beschlagnahmten Tieren ist gem § 38 Abs 3 OÖ NatSchG 1982 erst NACH dem rechtskräftigen Ausspruch des Verfalles zulässig. Der Umstand, daß sich die widerrechtlich gefangenen Vögel an die Gefangenschaft gewöhnen könnte... mehr lesen...
Index: L55004 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: NatSchG OÖ 1982 §38 Abs2;VStG §39 Abs1;VStG §39 Abs2;
Rechtssatz: Eine vorläufige Beschlagnahme gem § 39 Abs 2 VStG ist nur zulässig, wenn bei einer behördlichen Anordnung der Beschlagnahme nach § 39 Abs 1 VStG zu befürchten ist, daß diese zu spät käme (im Beschwerdefall mußte erst aufgrund einer Nachschau festges... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §39 Abs1;VStG §39 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/30 89/01/0442 1 Stammrechtssatz Wie bereits der Wortlaut des § 39 Abs 2 VStG zeigt, stellt die Beschlagnahme durch Organe der öffentlichen Aufsicht lediglich eine "vorläufige" Maßnahme dar. Da die Beschlagnahme selbst gemäß § 39 Abs 1 VStG von der zuständigen Behörde durch Bescheid anzuordnen ist, h... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 2. April 1991 wies die belangte Behörde die vom Beschwerdeführer gegen die von einem Gendarmerieorgan am 30. November 1990 im Gasthaus des B.S. in R vorgenommene vorläufige Beschlagnahme eines im Eigentum des Beschwerdeführers stehenden Uhrenautomaten samt Inhalt - eine der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha (BH) zugerechnete Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt - erhobene Beschwerde gemäß § 67 c Abs. 3 AVG ab. Begrün... mehr lesen...
Index: L70713 Spielapparate Niederösterreich34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §52 Abs2;GSpG 1989 §8 Abs3;SpielautomatenG NÖ 1982 §1 Abs2;SpielautomatenG NÖ 1982 §3;VStG §39 Abs1;VStG §39 Abs2;
Rechtssatz: Die vorläufige Beschlagnahme von Spielautomaten war nicht deshalb rechtswidrig, weil diese in Wahrheit dem Regelungsbereich des Glücksspielgesetzes, BGBl 620/1989, und nicht des NÖ Spielautoma... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 18. November 1987 wurde gemäß § 39 VStG 1950 die Beschlagnahme von Verfallsgegenständen des Dkfm. K, Geschäftsführer der N-GmbH, verfügt. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung der Beschwerdeführerin wies die Wiener Landesregierung mit Bescheid vom 28. April 1988 als unbegründet ab. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin rechtzeitig die vorliegende Beschwerde. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 31. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §17;VStG §39 Abs1;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwGG §56;
Rechtssatz: Die bescheidmäßige Anordnung der Beschlagnahme von Gegenständen gemäß § 39 VStG dient der Sicherung der Verwaltungsstrafe des Verfalls (§ 17 VStG). Mit Rechtskraft des Straferkenntnisses über den Verfall wird die bescheidmäßige Anordnung der Beschlagnahme gegenstandslos. Der ... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde in Verbindung mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde der Beschwerdeführer mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft vom 16. August 1991 einer mittels insgesamt 17 Automaten für Süßwaren, Kaugummi und Spielzeug begangenen Übertretung nach § 367 Z. 15 GewO 1973 schuldig erkannt. Mit einem weiteren Bescheid der Bezirkshauptmannschaft vom 16. August 1991 wurde gemäß § 39 VStG zur Sicherung der Strafe des Verfalles die Beschlagnahme der gegens... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z15;VStG §39 Abs1;VwGG §11 Abs1;VwGG §33a;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):92/04/0030 B 25. Jänner 1992 Besprechung in:AnwBl 3/1993, S 184-185;
Rechtssatz: Der Begriff "Verwaltungsstrafsache" schließt auch rein verfahrensrechtliche Entscheidungen, d... mehr lesen...