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GewerberechtNorm
VStG §39 Abs1Rechtssatz
Die Beschlagnahme von Verfallsgegenständen ist ihrem Zweck nach eine Inverwahrungnahme von Gegenständen, um gegebenenfalls deren Verfall zu sichern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1955:1952000010.X03Im RIS seit
21.07.2025Zuletzt aktualisiert am
21.07.2025