IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. Grois über die Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG iVm § 88 SPG der Frau A. B., Wien, C.-straße, vertreten durch Rechtsanwälte, Wien, D.-gasse, wegen Verletzung in Rechten infolge Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Landespolizeidirektion Wien, infolge Anhaltung in einer mit 22 Personen belegten Gemeinschaftszelle im Polizeianhaltezentrum... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. Grois über die Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG iVm § 88 SPG des Herrn A. B., C., D.-straße, vertreten durch Rechtsanwälte, Wien, E.-gasse, wegen Verletzung in Rechten infolge Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Landespolizeidirektion Wien, infolge Anhaltung in einer mit 19 Personen belegten Gemeinschaftszelle im Polizeianhaltezentrum ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 25.07.2024 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/01 Sicherheitsrecht41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: AnhO 1999 §1AnhO 1999 §4 Abs1AnhO 1999 §4 Abs1a SPG §88 VStG §35 SPG § 88 heute SPG § 88 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2013 ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 25.07.2024 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/01 Sicherheitsrecht41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: AnhO 1999 §1AnhO 1999 §4 Abs1AnhO 1999 §4 Abs1a SPG §88 VStG §35 SPG § 88 heute SPG § 88 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2013 ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. Grois über die 1) Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 und Art. 132 Abs. 2 B-VG des Herrn A. B., wegen Verletzung von Rechten in Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt durch Organe der Landespolizeidirektion Wien anlässlich der Verbringung in das PAZ Rossauer Lände, dortige Anhaltung über mehrere Stunden und Hinderung am Türeschließen während Benutzung der Toilette am 31.10.2023, 2) Beschwerd... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 26.06.2024 Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VersammlungsG 1953 §14 Abs1VersammlungsG 1953 §19 VStG §35 Z3 VStG §36 Abs1 VStG § 35 heute VStG § 35 gültig ab 01.01.2019 ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Dr. Huber über die Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 iVm Art. 132 Abs. 2 B-VG des A. B., vertreten durch Dr. C. D., Rechtsanwalt in …., …., betreffend 1) Anhaltung im Polizeianhaltezentrum in 1090 Wien von 13:45 Uhr bis 18:45 Uhr (protokolliert zur GZ: VGW-102/100/8602/2023) und 2) Festnahme, Verbringung in das Polizeianhaltezentrum in 1090 Wien sowie Aufrechterhaltung der Festnahme bis 13:45 Uhr (prot... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 31.10.2023 Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht40/01 Verwaltungsverfahren10/10 Grundrechte
Norm: VersammlungsG 1953 §1VersammlungsG 1953 §2VersammlungsG 1953 §13 VersammlungsG 1953 §14 Abs1 VStG §54b VStG §39a VStG §36 Abs1 VStG §35 Z3 VStG §34b VStG §29a PersFrSchG Art1, Art2 und Art4 VStG § 54b heute ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch den Richter Dr. Helm über die Maßnahmenbeschwerde des Herrn A. B., vertreten durch Rechtsanwalt, gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 BV-G wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Ergreifen und Zerren am T-Shirt, nachfolgende Festnahme sowie durch Zu-Boden-Bringen und Niederdrücken, wodurch „eventuell“ eine schwere Verletzung entstanden sei, weil der Beschwerdeführer über fünf Wochen dana... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch den Richter Dr. Helm über die Beschwerde des Herrn A. B., C.-straße, Salzburg, gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch seine Festnahme und Anhaltung am 15.5.2021 in Wien, gegen den Magistrat der Stadt Wien als belangte Behörde, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung am 4.11.2021 zu Recht erkannt: Das Verwaltungsgericht Wien hat durch den Richter ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. Grois über die Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 und Art. 132 Abs. 2 B-VG der Frau A. B., ..., wegen Verletzung in Rechten infolge Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Landespolizeidirektion Wien, am 29.09.2020, in Wien, C.-platz, namentlich der Auflösung der Versammlung von D. durch Räumung des Camps am C.-platz und der durchgeführten... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch den Richter Dr. Helm über die Beschwerde des Herrn Mag. A. B., vertreten durch Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H., gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Betreten der Wohnung des Beschwerdeführers in der C.-Straße, Wien, Festnahme des Beschwerdeführers samt Anlegen von Handschellen, Leibesvisitation und Körperverletzung in der Haft sowie durch Vern... mehr lesen...
Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. Grois über die Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG des Herrn A. B., Wien, C.-gasse, wegen der Festnahme durch Organe der Landespolizeidirektion Wien am 10.08.2018 um 23:35 Uhr in der Wohnung Wien, C.-gasse, Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. Grois über die Beschwerde gemäß Artikel 130, Absatz eins, Ziffer 2, B-VG des Herrn A. B., Wien, C.-gasse, wegen der Festnahme durch Organe der Landespolizeidir... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch den Richter Dr. Helm über die Beschwerde des Herrn A. B., vertreten durch Rechtsanwältin, A) gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Identitätsfeststellung, kurzfristige Festnahme mit gewaltsamem Fixieren am Boden, weiters Personsdurchsuchung, Aufforderung zum Löschen aufgenommener Digitalfotos bzw. zur Bekanntgabe des PIN-Codes des Smartphones, u... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch den Richter Dr. Helm über die Beschwerde des Herrn R. G., E.-gasse, Wien, gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch seine Festnahme sowie die Umstände der Anhaltung, nämlich dass er die durchnässte Kleidung wieder habe anziehen müssen, der Zustand der in der Zelle vorhandenen Decken und die Vorenthaltung der benötigten Medikation durch die Amtsärztin,... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. Grois über die Beschwerde gemäß § 88 Abs. 1 und Abs. 2 SPG in Verbindung mit Art. 132 Abs. 2 B-VG und den §§ 7 ff VwGVG des Herrn Mag. M. K., Wien, D.-straße, wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Identitätsfeststellung von Seiten der Organe der Landespolizeidirektion Wien am 02.04.2017, in 1220 Wien, Wagramer Straße 79, nach Durchführung einer öffentl... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK gekürzte Ausfertigung gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Hornschall über die Maßnahmenbeschwerde des Herrn O. F. gegen die am 11.8.2016 um 09.25 Uhr in Wien, K.-gasse, erfolgten Akte der unmittelbaren Befehls- und Zwangsgewalt durch die Landespolizeidirektion Wien, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 09.05.201 zu Recht e r k a n n t : I. Gemäß § 28 Abs. 1 und 6 iVm § 31 Abs. 1 Ve... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Hornschall über die Maßnahmenbeschwerde des Herrn Y. E. vom 11.11.2016, vertreten durch die B. Rechtsanwälte OG, gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Landespolizeidirektion Wien als belangte Behörde am 1.10.2016 zu Recht e r k a n n t: I. Gemäß § 28 Abs. 1 und § 31 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG wird das Beschwerdeve... mehr lesen...