Mit dem angefochtenen, dem Beschwerdeführer am 25. Jänner 1994 zugestellten Bescheid hat die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen vom 13. Jänner 1993 gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 24 VStG in seiner Fassung vor dem Inkrafttreten der Verwaltungsstrafgesetz-Novelle, BGBl. Nr. 358/1990, abgewiesen. Das vor der belangten Behörde bekämpfte Straferkenntnis hatte den Beschwerdeführer schuldig erkannt,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;VStG §24;VStG §31 Abs2;VStG §31 Abs3;VStG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Nach dem - in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmenden - Eintritt der in § 31 Abs 3 erster Satz VStG normierten Strafbarkeitsverjährung darf auch ein Straferkenntnis von der Berufungsbehörde nicht mehr bestätigt werden; die Berufungsbehörde hat in einem solchen Fall vielmehr das e... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 schuldig erkannt. Über ihn wurde eine Geldstrafe in der Höhe von S 8.000,-- verhängt. Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafe durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine 10.000 S übersteigende Gelds... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §31 Abs3;VStG §51 Abs7;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020361.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die Kärntner Landesregierung den Antrag des Beschwerdeführers auf Einstellung des Exekutionsverfahrens zur Vollziehung des Straferkenntnisses der Bundespolizeidirektion Klagenfurt vom 2. März 1987 bzw. des Berufungsbescheides der Kärntner Landesregierung vom 27. März 1987 gemäß § 3 Abs. 2 VVG als unbegründet ab. Zur Begründung: führte die Kärntner Landesregierung im wesentlichen aus, mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion vom 2. März 1987 sei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3;VVG §3 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994030229.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m. b.H. schuldig erkannt, es zu verantworten zu haben, daß in einer Filiale dieser Gesellschaft in Graz "für das Jahr 1990 kein Vormerk über die alljährlich erforderliche wiederkehrende Prüfung aller beanspruchten Teile hinsichtlich des betriebssicheren Zustandes des Nahfördermittels Flaschenstautisch (L... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ADNSchV §95 Abs7;ArbIG 1993 §31 Abs2 litp;ArbIG 1993 §33 Abs7;VStG §31 Abs3;
Rechtssatz: Die Durchführung von Vormerkungen iSd § 95 Abs 7 ADNSchV ist nicht notwendigerweise mit demselben Zeitpunkt befristet. Es ist denkbar, daß die Verfassung einer solchen Vormerkung auch in angemessener Zeit nachträglich - also noch nach dem Ablauf der Frist für die ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 17. Dezember 1992 hat die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Penzing, gegen den Beschwerdeführer eine Geldstrafe von S 600,-- (zuzüglich von Verfahrenskosten von S 60,--), im Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Stunden wegen Begehung einer Verwaltungsübertretung nach § 37 Abs. 1 Z. 1 Waffengesetz 1986, BGBl. Nr. 443, sowie den Verfall eines Schrotgewehres der Marke Mossberg und der 5 dazugehörenden sichergestellten... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: VStG §17 Abs3;VStG §31 Abs3;WaffG 1986 §39 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/04 89/01/0086 1
VwSlg 13165 A/1990 Stammrechtssatz Der Ausspruch des Verfalles von Waffen und Munition gem § 39 Abs 1 WaffG stellt keine bloße Strafmaßnahme, die nach Ablauf der Verjährungsfrist nach § 31 VStG nicht mehr zulässig wäre, sondern im... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 22. Jänner 1993, der dem Beschwerdeführer am 17. Juni 1993 zugestellt wurde, wurde der Beschwerdeführer wegen der von ihm am 14. März 1990 begangenen Übertretungen des § 4 Abs. 5 und des § 5 Abs. 1 StVO bestraft. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der eingewendet wird, daß der angefochtene Bescheid dem § 31 Abs. 3 VStG widerspreche, weil er dem Beschwerdeführer erst nach Ablauf de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §24;VStG §31 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0969/77 E 5. Dezember 1977 VwSlg 9447 A/1977 RS 7 Stammrechtssatz Gemäß § 31 Abs 3 VStG 1950 ist die Erlassung eines ein Straferkenntnis bestätigenden Berufungsbescheides unzulässig, wenn letzterer erst nach Ablauf der Strafbarkeitsverjährung dem Bescheidadressaten im Sinne des § 31 AVG 1950 tatsächlich zu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war unbestrittenermaßen zur Tatzeit handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma S-GmbH. Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens führte die Bundespolizeidirektion Graz auf Grund der Mitteilung, auf einer bestimmten Baustelle seien Ausländer illegal beschäftigt, am 7. März 1989 eine Überprüfung durch, bei der sechs ausländische Staatsbürger (4 Tunesier, 1 Ägypter und 1 Syrer) bei der "Schwarzarbeit" betreten worden seien. Zwei weitere auf dieser Bauste... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: § 31 Abs 3 VStG normiert zwei verschiedene Verjährungsinstitute, nämlich die Strafbarkeitsverjährung und die Vollstreckungsverjährung (Hinweis Walter-Mayer, Grundriß des österreichischen Verwaltungsverfahrensrechtes, 05te Aufl, Rz 870 ff). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/04 90/19/0223 1 Stammrechtssatz Die Zeit, die nicht in die Strafbarkeitsverjährungsfrist einzurechnen ist, beginnt mit dem Tag des Einlangens der Beschwerde beim Gerichtshof und endet mit der Zustellung der Entscheidung an die belangte Behörde (Hinweis E VS 5.11.1987, 86/02/0171, VwSlg 12570 A/1987). ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs2;VStG §31 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Die Strafbarkeitsverjährung iSd § 31 Abs 3 VStG tritt ein, wenn das Straferkenntnis bzw die dieses bestätigende Berufungsentscheidung erst nach Ablauf von drei Jahren, gerechnet ab dem im § 31 Abs 2 VStG genannten Zeitpunkt (Tatzeit) erlassen wird (Hinweis E 23.6.1993, 93/09/0086). ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §72 Abs1;VStG §31 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Gegen die Auffassung des Beschuldigten, wonach "die Zeit vor dem Verwaltungsgerichtshof im Wiedereinsetzungsverfahren nicht auf die Vollstreckungsverjährung im meritorischen Verfahren anzurechnen" sei, spricht schon der Wortlaut des § 31 Abs 3 letzter Satz VStG, der schlechthin auf die Zeit "eines... mehr lesen...
1.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) vom 22. Oktober 1992 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von zwei Jahren, gerechnet vom Tag der vorläufigen Abnahme des Führerscheines am 14. Dezember 1990 (somit bis 14. Dezember 1992), keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden da... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs3;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Aus der Einstellung eines Verwaltungsstrafverfahrens wegen Verfolgungsverjährung infolge nicht rechtzeitiger Anlastung der korrekten Tatzeit ergibt sich bloß, daß der Besch wegen der ihm zur Last gelegten Übertretung nicht bestraft wurde, nicht aber, daß er die Übertretung nicht begangen hat. ... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen den an die Beschwerdeführerin gerichteten - in Kopie angeschlossenen - Bescheid des Magistrates der Stadt Wien (Magistratsabteilung 6 - Rechnungsamt) vom 5. Oktober 1993, mit dem wie folgt abgesprochen wurde: "Dem Ansuchen der Frau H vom 30.9.1993 um ratenweise Entrichtung der über sie verhängten Geldstrafe von S 37.953,-- laut Beilage wird gemäß § 54b (3) des Verwaltungsstrafgesetzes - VStG 1950, in der derzeit geltenden Fassung, kein... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3;VStG §54b Abs1;VStG §54b Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Nach Eintritt der Vollstreckungsverjährung kann dem Vertrag auf Teilzahlung (oder Zahlungsaufschub) mangels Vorliegens einer vollstreckbaren Geldschuld nicht mehr stattgegeben werden. Besteht doch der normative Gehalt der Bewilligung einer Teilzahlung (oder eines Zahlungsaufschube... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 4. Juni 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 6. Juli 1990 - unter näherer Bezeichnung der als erwiesen angenommenen Tat - ein mehrspuriges Kraftfahrzeug in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone geparkt, ohne die Parkgebühr durch einen Parkschein entrichtet zu haben. Der Berufung des Beschwerdeführers wurde mit Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 23. Juni 1993 insoweit Folge gegeben, a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/07/03 91/03/0069 1 Stammrechtssatz Gem § 31 Abs 3 VStG tritt Strafbarkeitsverjährung ein, wenn die ein Straferkenntnis bestätigende Berufungsentscheidung erst nach Ablauf von drei Jahren, gerechnet ab dem im Abs 2 genannten Zeitpunkt (Tatzeit), erlassen wird. European Case... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) vom 11. September 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als Arbeitgeber zu verantworten, daß am 24. November 1988 in seiner Kanzlei nicht jedem Arbeitnehmer zur Aufbewahrung und zur Sicherung gegen Wegnahme seiner Straßen-, Arbeits- und Schutzkleidung ein ausreichend großer, luftiger und versperrbarer Kasten zur Verfügung gestanden sei. Er habe dadurch § 86 Abs. 1 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: § 31 Abs 3 erster Satz VStG stellt nicht auf den Eintritt der Rechtskraft und der Vollstreckbarkeit ab. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991190348.X05 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 19. Mai 1993 wurde das Ansuchen der Beschwerdeführer um Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Einfriedung bestimmter Grundstücke mit einem Zaun abgewiesen. Gleichzeitig wurde den Beschwerdeführern aufgetragen, bis spätestens 31. Juli 1993 den zur Einfriedung dieser Parzellen hergestellten Zaun zu entfernen. Weiters wurden die Beschwerdeführer zur Entrichtung von Kommissionsgebühren verpflichtet. Gegen ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art130 Abs1;VStG §31 Abs3;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ein Antrag an den VwGH, eine Unzulässigkeitserklärung zur Abtragung eines bestehenden Zaunes wegen gesetzlich bestehender Vollstreckungsverjährung zu fällen, stellt weder eine Bescheidbeschwerde noch eine Säumnisbeschwerde dar. ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg vom 9. Dezember 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 28. Juli 1989 um 7.35 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw samt Anhänger auf der Pyhrnautobahn A 9, Richtungsfahrbahn Spielfeld-Graz, bei Kilometer 17.500 im Gemeindegebiet Hengsberg gelenkt und ein vor ihm fahrendes Sattelkraftfahrzeug überholt zu haben, ohne auf den nachfolgenden Verkehr geachtet zu haben, sodaß dieser gefährdet worden sei. Er... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/31 89/03/0273 1 Stammrechtssatz Durch die VStG-Nov 1987 trat hins der Strafbarkeitsverjährung keine Änderung der Rechtslage ein. Sind seit dem in § 31 Abs 2 zweiter Satz VStG bezeichneten Zeitpunkt drei Jahre vergangen, so darf auch ein ein erstinstanzliches Straferkenntnis bestätigender Berufungsbescheid nicht m... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3;
Rechtssatz: Eine "Unterbrechung" der Strafbarkeitsverjährung tritt durch einen bei der Erstbehörde tatsächlich eingetretenen Verfahrensstillstand, um den Ausgang eines zivilgerichtlichen Verfahrens abzuwarten, nicht ein. Die Regelung des § 31 Abs 3 dritter Satz VStG, wonach Zeiten der Aussetzung, Aufschiebung und Unterbrechung in die Verjährungsfrist nicht ein... mehr lesen...