In allen Beschwerdefällen wird dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, ein mehrspuriges Kraftfahrzeuges mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t zu jeweils näher bezeichneten Tatzeitpunkten (zwischen dem 24. August 2005, 6.49 Uhr und dem 29. August 2005, 18.44 Uhr, siehe später) und Orten auf dem mautpflichtigen Straßennetz (nämlich auf der Autobahn A 1 - Westautobahn bzw. auf der Autobahn A 12 Inntalautobahn) gelenkt zu haben, ohne die fahrleistungsabhängige Maut ord... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus
Norm: BStMG 2002 §20 Abs2;BStMG 2002 §6;VStG §27 Abs2;VStG §32 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2006/06/0316
2006/06/0317
2006/06/0318
2006/06/0319
2006/06/0320
2007/06/0001
Rechtssatz: Das strafbare Verhalten des Lenkers hat zwar jeweils mit dem Auffahren auf die A... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 25. Oktober 2001 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen kroatischen Staatangehörigen, gemäß § 36 Abs. 1 iVm Abs. 2 Z. 1 des Fremdengesetzes 1997 - FrG, BGBl. I Nr. 75, ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen und der von der Behörde erster Instanz gemäß § 64 Abs. 2 AVG ausgesprochene Ausschluss der aufschiebenden Wirkung einer Berufung bestätigt. ... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1997 §91 Abs1;StPO 1975 §51 Abs2;StPO 1975 §51 Abs3;VStG §27 Abs2;VStG §32 Abs2;
Rechtssatz: Das Einschreiten bzw. die Amtshandlung der Behörde nach § 91 Abs 1 FrG 1997 muss nicht qualifiziert erfolgen, etwa in der Weise, dass der Fremde davon Kenntnis erlangt (vgl. die ebenfalls bzw. ausdrücklich nicht auf eine Kenntnis des ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 23 Abs. 1 Z. 7 des Güterbeförderungsgesetzes 1995, BGBl. Nr. 593, (in der Fassung vor der Novellierung durch BGBl. I Nr. 17/1998) und Art. 3 Z. 1 in Verbindung mit Art.4 Z. 1 der Verwaltungsvereinbarung zur Festlegung des Zeitpunktes und der Modalitäten der Einführung des im Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Österreich über den Güt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §27 Abs2;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Verwirklicht der Beschuldigte ein Unterlassungsdelikt mit der Wirkung eines Dauerdeliktes, hört das verpönte strafbare Verhalten erst mit der Beendigung des rechtswidrigen Zustandes auf. Beginnt dieses strafbare Verhalten außerhalb des Sprengels einer Bezirksverwaltungsbehörde (oder BPD) und dauert es innerhalb des Spreng... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 4. Oktober 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe als Zulassungsbesitzer dem am 28. März 1994 ordnungsgemäß zugestellten Verlangen des Magistrates vom 22. März 1994, innerhalb von zwei Wochen Auskunft darüber zu geben, wem er das Fahrzeug Marke Citröen mit einem näher bezeichneten behördlichen Kennzeichen überlassen gehabt habe, welches am 6. Dezember 1993 um 12.03 Uhr in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §2 Abs2;VStG §27 Abs1;VStG §27 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0231 E 26. Februar 1987 RS 1 Stammrechtssatz Zur Auslegung des Begriffes des ORTES DER BEGEHUNG iSd § 27 Abs 1 VStG muss § 2 Abs 2 VStG herangezogen werden. Eine Verwaltungsübertretung ist regelmäßig als dort begangen anzusehen, wo der Täter gehandelt hat oder (bei Unterlassungsdelikten) hätte h... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 24. Oktober 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 17 Abs. 1 lit. d in Verbindung mit § 8 (Vorarlberger) Grundverkehrsgesetz, LGBl. Nr. 18/1977 in der Fassung LGBl. Nr. 63/1987 (GVG), "und dem Bescheid des Grundverkehrssenates vom 26.02.1988, Zl. GVS-310-710" schuldig erkannt und hiefür bestraft. Der Spruchteil gemäß § 44a lit. a VStG 1950 lautet wie folgt: "N hat die Liegenschaften Zl. ......... KG M, mit e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §2 Abs2;VStG §27 Abs1;VStG §27 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0231 E 26. Februar 1987 RS 1 Stammrechtssatz Zur Auslegung des Begriffes des ORTES DER BEGEHUNG iSd § 27 Abs 1 VStG muss § 2 Abs 2 VStG herangezogen werden. Eine Verwaltungsübertretung ist regelmäßig als dort begangen anzusehen, wo der Täter gehandelt hat oder (bei Unterlassungsdelikten) hätte h... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §27 Abs1;VStG §27 Abs2;
Rechtssatz: Zweifel über die Auslegung der Zuständigkeitsnorm des § 27 Abs 1 VStG bedeuten keine Ungewißheit iSd § 27 Abs 2 legcit (Hinweis E 26.2.1987, 86/08/0231). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990020083.X05 Im RIS seit 19.12.1990 Zule... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten vier Bescheiden hob der Landeshauptmann von Steiermark (belangte Behörde) aus Anlaß der vom Beschwerdeführer und in zwei Fällen auch vom Arbeitsinspektorat Leoben erhobenen Berufungen gegen die Straferkenntnisse der Bezirkshauptmannschaft Bruck/Mur vom 6. Juli 1989, vom 7. Juli 1989, vom 9. Mai 1989 und vom 4. August 1989 sowie den Einstellungsbescheid vom 4. August 1989 die genannten Straferkenntniss... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §2 Abs2;VStG §27 Abs1;VStG §27 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/19/0019 90/19/0115 90/19/0020 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0231 E 26. Februar 1987 RS 1 Stammrechtssatz Zur Auslegung des Begriffes des ORTES DER BEGEHUNG iSd § 27 Abs 1 VStG muss § 2 Abs 2 VStG herangezogen werden. Eine Verw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §43 Abs4;VStG §27 Abs1;VStG §27 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/03/0202
Rechtssatz: Die Verwaltungsübertretung nach § 43 Abs 4 lit b KFG ist ein Ungehorsamsdelikt. Als Tatort für die Übertretung nach § 43 Abs 4 KFG kommt sowohl der Sitz der Behörde, die den Zulassungsschei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §2 Abs2;VStG §27 Abs1;VStG §27 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/03/0202 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0231 E 26. Februar 1987 RS 1 Stammrechtssatz Zur Auslegung des Begriffes des ORTES DER BEGEHUNG iSd § 27 Abs 1 VStG muss § 2 Abs 2 VStG herangezogen werden. Eine Verwaltungsübertretung ist... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §27 Abs1;VStG §27 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0231 E 26. Februar 1987 RS 1 Stammrechtssatz Zur Auslegung des Begriffes des ORTES DER BEGEHUNG iSd § 27 Abs 1 VStG muss § 2 Abs 2 VStG herangezogen werden. Eine Verwaltungsübertretung ist regelmäßig als dort begangen anzusehen, wo der Täter gehandelt hat oder (bei Unterlassungsdelikten) hätte handeln sollen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §2 Abs2;VStG §27 Abs1;VStG §27 Abs2;
Rechtssatz: Zur Auslegung des Begriffes des ORTES DER BEGEHUNG iSd § 27 Abs 1 VStG muss § 2 Abs 2 VStG herangezogen werden. Eine Verwaltungsübertretung ist regelmäßig als dort begangen anzusehen, wo der Täter gehandelt hat oder (bei Unterlassungsdelikten) hätte handeln sollen, wobei es nach § 27 Abs 1 VStG gleichgültig ist, wo der zu... mehr lesen...