Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verwaltungsgerichtshof ist eine Beschwerde gegen einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien anhängig, mit dem dieser über den Vormieter einer Wohnung, der vom Nachmieter für die Aufgabe der Mietrechte Beträge ohne gleichwertige Gegenleistung entgegengenommen habe, eine Geldstrafe verhängt hat. Der Unabhängige Verwaltungssenat hatte angesichts der von ihm für erwiesen angenommenen Straftat der Annahme einer verbotenen Ablöse in Höhe von... mehr lesen...
Index: 20 Privatrecht allgemein20/05 Wohn- und Mietrecht
Norm: B-VG Art11 Abs2 VStG §19 VStG §20 MietrechtsG §27 Abs4 B-VG Art. 11 heute B-VG Art. 11 gültig ab 01.05.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2024 B-VG Art. 11 gültig von 01.01.2020 bis 30.04.2024 zuletzt geände... mehr lesen...