Entscheidungen zu § 1 Abs. 2 VStG

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Entscheidungen 61-69 von 69

TE UVS Niederösterreich 1993/02/16 Senat-WB-93-009

Mit dem in Anfechtung gezogenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 15.1.1993, wurde über den Beschuldigten eine Geldstrafe von S 4.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 96 Stunden) verhängt und überdies die Tragung der Verfahrenskosten in Höhe von S 400,--  ausgesprochen, weil er einem gewässerpolizeilichen Auftrag des Landeshauptmannes von NÖ vom 16.5.1990, Zl III/1-        -90, bis 23.6.1992 nicht nachgekommen wäre. Dieser bescheidmäßige Auftrag habe zum Inhalt gehabt, entweder u... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 16.02.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/02/16 Senat-WB-93-008

Mit dem in Anfechtung gezogenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 15.1.1993, wurde über den Beschuldigten eine Geldstrafe von S 4.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 96 Stunden) verhängt und überdies die Tragung der Verfahrenskosten in Höhe von S 400,--  ausgesprochen, weil er einem gewässerpolizeilichen Auftrag des Landeshauptmannes von NÖ vom 16.5.1990, Zl III/1-        -90, bis 23.6.1992 nicht nachgekommen wäre. Dieser bescheidmäßige Auftrag habe zum Inhalt gehabt, entweder u... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 16.02.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/02/16 Senat-WB-93-008

Beachte Ebenso: Senat-WB-93-009 Rechtssatz: Wird die bereits abgelaufene Frist in einem gewässerpolizeilichen Auftrag nachträglich verlängert, dann hat diese Fristverlängerung rückwirkende Eigenschaft.   Keine Strafbarkeit der Nichterfüllung des Auftrages in der Zeit zwischen Fristüberschreitung und Fristverlängerung, weil durch letztere eine für den Beschuldigten günstigere Rechtslage geschaffen wurde. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 16.02.1993

RS UVS Oberösterreich 1992/12/09 VwSen-230069/11/Gf/Hm

Beachte Verweis auf VfSlg 3562/1959; VwSlg 12375 A/1987; VwGH v. 23.9.1970, Zl. 678/68; VwGH v. 2.6.1977, Zl. 1832/76; VwGH v. 30.6.1977, Zl. 1049/76; VwGH v. 25.1.1979, Zl. 1687/77; VwGH v. 19.6.1979, Zl. 1429/77; VwGH v. 27.9.1988, Zl. 88/08/0054,0055; VwGH v. 4.10.1989, Zl. 89/01/0318; Rechtssatz: Die Frage, ob der Berufungswerber die Tat in eigener Verantwortung oder als das zur Vertretung nach außen berufene Organ einer Gesellschaft oder als verantwortlicher Beauftragter zu vera... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 09.12.1992

RS UVS Oberösterreich 1992/12/04 VwSen-260032/11/Gf/Hm

Beachte Verweis auf VwSlg 7509 A/1969; VwGH v. 19.6.1979, Zl.1429/77. Rechtssatz: Im Falle eines fortgesetzten Deliktes liegt lediglich eine einzige selbständig strafbare Handlung vor, die im Falle einer zwischenzeitlichen Rechtsänderung zur Gänze nach jener Rechtslage zu beurteilen ist, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Tathandlung gilt. § 1 Abs. 2 VStG bezieht sich nur auf die Sanktion, nicht aber auf die Frage, welche Rechtsvorschrift anzuwenden ist. Unterstellen ein und derse... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 04.12.1992

RS UVS Oberösterreich 1992/12/01 VwSen-230091/7/Gf/Hm

Beachte Verweis auf VfSlg 3562/1959; VwSlg 12375 A/1987; VwGH v. 23.9.1970, Zl. 678/68; VwGH v. 2.6.1977, Zl. 1832/76; VwGH v. 30.6.1977, Zl. 1049/76; VwGH v. 25.1.1979, Zl. 1687/77; VwGH v. 19.6.1979, Zl. 1429/77; VwGH v. 27.9.1988, Zl. 88/08/0054,0055; VwGH v. 4.10.1989, Zl. 89/01/0318; Rechtssatz: Aus den Gründen des Art. 83 Abs. 2 B-VG und des Art. 94 B-VG ist nach § 168 StGB und § 52 GSpG nicht ein und dasselbe Verhalten sowohl gerichtlich als auch verwaltungsbehördlich strafbar... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 01.12.1992

TE UVS Niederösterreich 1991/09/05 Senat-AM-91-001

Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen Sie folgendes Straferkenntnis erlassen:   "Es wird Ihnen folgende Verwaltungsübertretung zur Last gelegt:   Zeit: zumindest v. 5.11.1990 bis 11.12.1990 Ort: xx, xx   Tatbeschreibung: Sie haben zu verantworten, daß sich in Ihrem Fleischgatter auf Parz Nr xx, KG xx im angeführten Zeitraum 12 Stück Hochwild (2 Hirsche, 10 Tiere) befanden, obwohl gem §44 der NÖ Jagdverordnung nur Dam- und Schwarzwild zur Fleischgewinnung oder zur Tierzucht zugelassen ist... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 05.09.1991

RS UVS Niederösterreich 1991/09/05 Senat-AM-91-001

Rechtssatz: Der Beschuldigte hat kein Recht darauf, daß die Behörde mit dem Verwaltungsstrafverfahren solange zuwartet, bis ein ursprünglich strafbares Verhalten aufgrund einer Gesetzesänderung nicht mehr strafbar ist. Auch das Begehren, das Straferkenntnis bis zur Beschlußfassung der Novelle auszusetzen, ist im Gesetz nicht vorgesehen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 05.09.1991

RS UVS Vorarlberg 1991/08/14 1-022/91

Beachte Hinweis auf VwGH 13.11.1986, 86/08/0117 Rechtssatz: Der Entscheidung im Berufungsverfahren ist die im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides gegebene Sach- und Rechtslage zugrunde zu legen und davon ausgehend das Straferkenntnis auf seine Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Mit einem solchen Straferkenntnis wird lediglich festgestellt, ob geltendes Recht verletzt wurde; dies wiederum kann nur nach der zum Zeitpunkt der Fällung des Straferkenntnisses erster Ins... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 14.08.1991

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