Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, dass der Kläger die Voraussetzungen für eine Erhöhung des Pflegegeldes der Stufe 3 auf ein solches der Stufe 5 nicht erfüllt, weil sein Pflegebedarf nicht durchschnittlich mehr als 160 Stunden monatlich (§ 4 Abs 2 BPGG Stufe 4) bzw 180 Stunden monatlich (§ 4 Abs 2 BPGG Stufe 5) beträgt, ist zutreffend, sodass darauf verwiesen werden kann. Die rechliche Beurteilu... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs4BPGG §16
Rechtssatz: Auch wenn die verfassungsrechtlich unbedenkliche Übergangsbestimmung des § 4 Abs 4 BPGG idF BGBl 1993/110 in der Zeit vom 1. 7. 1993 bis 30. 6. 1995 keinen direkten Klageanspruch eines Behinderten auf ein Stufe 2 übersteigendes Pflegegeld gewährt, findet die Legalzession des § 16 BPGG dann statt, wenn Pflegegeld in höherem Ausmaß tatsächlich gewährt wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige lebt seit ihrer Geburt im Haushalt der mütterlichen Großmutter; dieser kommt seit 11. Oktober 1990 auch die Obsorge zu. Der uneheliche Vater, der am 17. September 1993 in die Türkei abgeschoben wurde, ist auf Grund des erstinstanzlichen Beschlusses vom 8. September 1995 zur einer monatlichen Unterhaltsleistung von 1.600 S verpflichtet. Das Erstgericht bewilligte der Minderjährigen zuletzt mit Beschluss vom 30. März 1998 - an die mütterliche Großmut... mehr lesen...
Begründung: Die mj Nathalie ist das eheliche Kind des Andreas und der Rosa Maria H*****, deren Ehe am 12. 7. 1994 geschieden wurde. Nach der Trennung der Eheleute wurde die Obsorge mit Beschluss vom 8. 2. 1994 dem Vater zuerkannt. Die von der Mutter zu leistenden Unterhaltsbeiträge wurden zuletzt mit Beschluss vom 4. 9. 1996 auf 2.600 S monatlich erhöht. Am 17. 3. 1998 wurde Nathalie in Heimpflege übernommen. Am 26. 3. 1999 wurde sie aus der Heimpflege entlassen und lebt seith... mehr lesen...
Begründung: Der mj David ist das uneheliche Kind des Franz E***** und der Karin D*****. Mit Beschluss vom 10. 8. 1987 wurde der Vater zum Vormund bestellt. Der Vater gab seinem Sohn auch seinen Familiennamen. Am 30. 8. 1993 wurde David in Heimpflege genommen. Mit Beschluss vom 11. 10. 1996 wurde die Obsorge dem Vater entzogen und die Jugendwohlfahrtsbehörde zum Vormund des Minderjährigen bestellt. Am 10. 7. 1997 wurde er aus der Heimpflege zu den väterlichen Großeltern entlass... mehr lesen...
Begründung: Der Mutter wurde am 28. 11. 1997 die Obsorge für die Minderjährige entzogen. Die Obsorge wurde der mütterlichen Großmutter übertragen. Sowohl die Mutter als auch der Vater des Kindes sind geldunterhaltspflichtig. Es wurden Unterhaltsvorschüsse gewährt. Die mütterliche Großmutter bezieht seit 1. 9. 1998 Verwandtenpflegegeld gemäß § 27 Abs 6 Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz (Wr JWG). Der Mutter wurde am 28. 11. 1997 die Obsorge für die Minderjährige entzogen. Die Obsorge... mehr lesen...
Begründung: Die am ***** geborene Minderjährige ist die uneheliche Tochter von Martina Y*****, geborene R*****. Die Minderjährige befindet sich in Pflege und Erziehung der zu ihrer Mitvormünderin bestellten väterlichen Großmutter (ON 4), der mit Beschluss vom 8. 6. 1999 (ON 169) auch die Obsorge übertragen wurde. Mit Beschluss vom 8. 8. 1997 (ON 132) wurde der Minderjährigen für die Zeit vom 1. 8. 1997 bis 31. 7. 2000 ein monatlicher Unterhaltsvorschuss gem § 4 Z 3 UVG in Höhe ... mehr lesen...
Begründung: Die am 1. 5. 1985 geborene Minderjährige ist die uneheliche Tochter von Gerlinde S*****. Die Minderjährige wurde mit Beschluss vom 26. 1. 1987 (ON 24) in Pflege und Erziehung ihrer mütterlichen Großmutter eingewiesen. Zuletzt mit Beschluss vom 20. 11. 1997 (ON 107) wurde der Minderjährigen für die Zeit vom 1. 10. 1997 bis 30. 9. 2000 ein monatlicher Unterhaltsvorschuss gemäß § 4 Z 1 UVG weitergewährt, weil die unterhaltspflichtige Mutter keiner Erwerbstätigkeit nach... mehr lesen...
Begründung: Der am 2. 1. 1990 unehelich geborene Minderjährige lebt seit seiner Geburt bei der mütterlichen Großmutter. Die Mutter, welche sich nie richtig um das Kind kümmerte, ist seit September 1991 unbekannten Aufenthaltes; der außereheliche Vater hat bereits seit Sommer 1990 keinerlei Kontakte zum Kind. Auf Grund dieser Gegebenheiten entzog das Erstgericht mit Beschluss vom 14. 11. 1991 der Mutter das Obsorgerecht hinsichtlich des Kindes und übertrug es der mütterlichen Gr... mehr lesen...
Begründung: Der Minderjährige befindet sich seit seiner Geburt bei der mütterlichen Großmutter. Dieser wurde mit Beschluss des Erstgerichts vom 20. 3. 1995 (ON 44) auch die Obsorge übertragen. Dem Kind wurden für die Zeit vom 1. 5. 1993 bis 30. 4. 1996 mit Beschluss vom 2. 7. 1993 (ON 12) Titelvorschüsse von monatlich S 1.100,-- und mit einem weiteren Beschluss vom 26. 3. 1997 (ON 57) erhöhte Unterhaltsvorschüsse von monatlich S 2.100,-- für die Zeit vom 1. 3. 1997 bis 29. 2. 200... mehr lesen...
Begründung: Der außereheliche Vater des 1995 geborenen Minderjährigen ist auf Grund eines vor dem zuständigen AJF 22 geschlossenen Vergleichs vom 30. 9. 1996 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 667 S verpflichtet. Dem Minderjährigen werden auf Grund des Beschlusses des Erstgerichts vom 17. 4. 1997 (ON 2) Unterhaltsvorschüsse nach §§ 3, 4 Z 1 UVG vom 1. 2. 1997 bis 31. 1. 2000 in dieser Höhe gewährt. Der Minderjährige befindet sich seit November 1997 in Pflege seiner müt... mehr lesen...
Begründung: Anläßlich der einvernehmlichen Scheidung der Eltern (§ 55a EheG) wurde die Obsorge für die Minderjährige zunächst der Mutter allein übertragen. Seit 6. Dezember 1996 befindet sich die Minderjährige bei der väterlichen Großmutter; die Mutter geriet wegen ihrer labilen Persönlichkeitsstruktur immer wieder in psychosoziale Krisen, sodass sie das Kind nicht entsprechend versorgen konnte. Die zuständige Wiener Magistratsabteilung 11 (Amt für Jugend und Familie 23. Bezirk) ... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Kinder befinden sich in Pflege und Erziehung der mütterlichen Großmutter. Die Mutter ist seit 1. 1. 1998 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 1.650 S je Kind verpflichtet, der Vater zu einer solchen von je 2.250 S ab 1. 11. 1997. Mit Beschlüssen des Erstgerichts vom 1. 10. 1998 wurden den Kindern für die Zeit vom 1. 7. 1998 bis 30. 6. 2001 Unterhaltsvorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG in Titelhöhe gewährt. Die beiden Kinder befinden sich in Pflege und E... mehr lesen...
Begründung: Der am 21. 12. 1985 geborene Minderjährige ist der eheliche Sohn seiner mit Beschluss des Bezirksgerichtes Donaustadt vom 29. 8. 1991 gemäß § 55a EheG geschiedenen Eltern. Die Obsorge kam laut pflegschaftsgerichtlich genehmigter Vereinbarung der Mutter zu. Der Vater verpflichtete sich hierin zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltes von S 1.300,-- ab 1. 9. 1991 (ON 6a). Zuletzt mit Beschluss vom 11. 7. 1997 wurde dem Minderjährigen für die Zeit vom 1. 7. 1997 bis 30... mehr lesen...
Begründung: Vom 5. Lebensmonat bis zum 11. Lebensjahr lebte die Minderjährige bei ihrem Vater und dessen damaliger Lebensgefährtin Claudia P*****. Der Vater hatte die Obsorge für das Kind inne. Danach befand sich das Kind in Pflege und Erziehung der Stadt Wien, weil der Vater an Alkoholproblemen litt und Haftstrafen zu verbüßen hatte. Während des Heimaufenthalts unterhielt die Minderjährige mit Claudia P***** regelmäßigen Kontakt. Die Mutter kümmerte sich um das Kind überhaupt nic... mehr lesen...
Begründung: Dem Kläger wurde mit Bescheid vom 29. 7. 1995 Pflegegeld der Stufe 2 ab 1. 3. 1995 und mit Mitteilung vom 4. 9. 1995 der Differenzbetrag zwischen dem Pflegegeld der Stufe 2 und dem Pflegegeld der Stufe 6 gewährt. Mit Bescheid vom 14. 11. 1997 wurde das gewährte Pflegegeld der Stufe 6 herabgesetzt und ab 1. 1. 1998 Pflegegeld der Stufe 5 gewährt. Dagegen richtet sich die vorliegende Klage mit dem sinngemäßen Begehren, die beklagte Partei zu verpflichten, dem Kläge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß auf deren Richtigkeit hingewiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß auf deren Richtigkeit hingewiesen werden kann (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Es sei nur angemerkt, daß Mängel erster Instanz, die bereits in der Berufung geltend gemacht, vom Berufungsgericht jedoch verneint wurden, nach ständiger Rechtsprechung - auch im Verfahren nach dem ASGG - im Revisionsverfahren nicht mehr mit Erfolg gerügt werd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Wiedergabe des Parteivorbringens und der tatsächlichen Entscheidungsgrundlagen kann sich auf das beschränken, was zum Verständnis der Rechtsausführungen des Revisionsgerichtes erforderlich ist (§ 510 Abs 3 Satz 1 ZPO). Die Wiedergabe des Parteivorbringens und der tatsächlichen Entscheidungsgrundlagen kann sich auf das beschränken, was zum Verständnis der Rechtsausführungen des Revisionsgerichtes erforderlich ist (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 1 ZPO). ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 30. 4. 1942 geborene Kläger bezog seit 1989 den Erhöhungsbetrag der Familienbeihilfe nach § 8 Abs 4 FamLAG und seit 1. 4. 1992 vom beklagten Land auf Grund eines Bescheides vom 31. 7. 1992 ein Pflegegeld nach dem Wiener Behindertengesetz von S 2.149,- Der am 30. 4. 1942 geborene Kläger bezog seit 1989 den Erhöhungsbetrag der Familienbeihilfe nach Paragraph 8, Absatz 4, FamLAG und seit 1. 4. 1992 vom beklagten Land auf Grund eines Bescheides vom 31. 7... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezog seit 1985 vom beklagten Land eine Pflegebeihilfe der Stufe 2 nach dem Tiroler Rehabilitationsgesetz und einen Zuschuß zur häuslichen Pflege der Stufe 4 nach dem Tiroler Sozialhilfegesetz (bisherige pflegebezogene Geldleistungen). Auf Grund der Übergangsbestimmung des § 29 Abs 3 TirPGG LGBl 1993/55 ("Ist auf Grund der nach den bis zum 30. Juni 1993 geltenden Rechtsvorschriften durchgeführten Verfahren der Sachverhalt ausreichend geklärt, s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 14.3.1956 geborene Kläger leidet an einem Zustand nach Virusenzephalitis im 3. Lebensmonat mit Imbezillität. Er ist örtlich und zeitlich desorientiert und nicht in der Lage, verbal zu kommunizieren. Er geht breitbeinig-ataktisch und hält die Arme in spastischer Beugestellung. Er weist dyskinetische, parkinsonhafte Bewegungsstörungen und Gleichgewichtsstörungen auf, gelegentlich kommt es zu Bewegungsstürmen. Es besteht eine chronische Obstipation. Da d... mehr lesen...
Begründung: Die am 4.4.1991 geborene Klägerin erlitt am 18.11.1994 bei einem Verkehrsunfall schwere Verletzungen insbesondere eine schwere Schädel- und Hirnverletzung. Das Kind ist seit diesem Unfall teilweise gelähmt und schwerst behindert. Im Jänner 1996 ist zudem eine fokale Epilepsie aufgetreten. Das Kind ist wach und gut orientiert; es zeigt sich bei ihm eine deutliche Hemiparese rechts, wechselnd arm-, jedoch eher beinbetont. Es weist einen Schädeldachdefekt ohne Irritatio... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Unter dem Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung werden ausschließlich verfassungsrechtliche Argumente gegen die (Übergangs-)Bestimmung des § 4 Abs 4 BPGG aus dem Blickwinkel einer Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes nach Art 7 B-VG vorgetragen. Diese Bestimmung wurde zwar durch Art I Z 2 der Novelle BGBl 1995/131 formell aufgehoben, ihre inhaltliche Weitergeltung jedoch durch Art II Abs 1 l... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs3 Z3BPGG idF BGBl I 1998/111 §4 Abs4 Z3EinstV §2 Abs3WrEinstV §2 Abs3WPGG §4 Abs3 Z3TirPGG §2 Abs3 litcTir PBV §2 Abs3
Rechtssatz: Für den Bereich der Hilfe sind Fixwerte vorgesehen (§ 4 Abs 3 Z 3 WPGG; § 4 Abs 3 Z 3 BPGG; § 2 Abs 3 WrEinstV; § 2 Abs 3 EinstV). Auch wenn der Aufwand im Einzelfall diese Fixwerte wesentlich übersteigt, sind diese verbindlichen Pauschalwerte zugrunde zu legen; ein allfälliger höherer Aufwand ble... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs4WPGG §4 Abs4
Rechtssatz: Durch § 4 Abs 4 aF WPGG (§ 4 Abs 4 aF BPGG) war der Differenzbetrag zwischen Stufe 2 und einer höheren Stufe vom Entscheidungsträger als Träger von Privatrechten (dh im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung) sowie als Naturalobligation zu gewähren (SSV-NF 8/71). Ein Rechtsanspruch auf diesen Differenzanspruch bestand nicht. Entscheidungstexte 10 ObS... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 5.3.1973 geborene Kläger ist seit seiner Geburt geistig behindert (Mongolismus, Down-Syndrom). Er befindet sich bei Jugend am Werk zur Therapie und lebt im elterlichen Haushalt. Der Kläger ist in der Lage, allein zu essen, zu trinken und die Toilette aufzusuchen und sich danach zu reinigen. Medikamente müssen ihm gereicht werden. Den Thermostat der Zentralheizung in der elterlichen Wohnung kann er nicht einstellen. Der Kläger ist situativ gut orient... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 22.8.1991 geborene Kläger bezieht sei 1.8.1994 vom beklagten Land auf Grund eines Bescheides vom 31.1.1995 (hinsichtlich der Stufe 2) sowie einer Mitteilung vom selben Tag (hinsichtlich der Stufe 3) ein Pflegegeld nach dem WPGG in Höhe der Stufe 3. Mit Bescheid der beklagten Partei vom 29.1.1996 wurde der Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes ab 1.9.1995 abgewiesen und ausgesprochen, daß dem Kläger ab 1.9.1995 ein Pflegegeld der Stufe 3 von monatlich... mehr lesen...
Norm: ASVG §99 Abs1BPGG §4 Abs4BPGG §9 Abs2WPGG §4 Abs4WPGG §7 Abs2
Rechtssatz: Die Entziehung (Herabsetzung) eines vor dem 1.7.1995 aufgrund einer Mitteilung im Sinne des § 4 Abs 4 WPGG aF (§ 4 Abs 4 BPGG aF) über die Stufe 2 hinausgehenden Pflegegeldes ist immer dann zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Leistung nicht vorliegen, und zwar auch wenn eine Änderung der Verhältnisse gegenüber dem Gewährungszeitpunkt nicht eingetreten ist. D... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs4
Rechtssatz: Nach § 4 Abs 4 letzter Satz BPGG (in der Stammfassung BGBl 1993/119) hatten ausschließlich für den Differenzbetrag zwischen der Stufe 2 und einer höheren Stufe des Pflegegeldes "Mitteilungen" zu ergehen, im übrigen jedoch Bescheide. Ungeachtet des Umstandes, daß § 4 Abs 4 letzter Satz BPGG den dort ausdrücklich genannten "Mitteilungen" gerade keinen Bescheidcharakter zuerkannte, so hatte dies nach Wortlaut und Sin... mehr lesen...