Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache, daß die Klägerin die Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Pflegegeldes (Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 50 Stunden monatlich) nicht erfüllt, ist zutreffend, weshalb es ausreicht, darauf zu verweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Sie steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (RIS-Justiz ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Es sei nur angemerkt, daß Mängel erster Instanz, die bereits in der Berufung geltend gemacht, vom Berufungsgericht jedoch verneint wurden, nach ständiger Rechtsprechung - auch im Verfahren nach dem ASGG - im Revisionsverfahren nicht mehr mit Erfolg gerügt werd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Wiedergabe des Parteivorbringens und der tatsächlichen Entscheidungsgrundlagen kann sich auf das beschränken, was zum Verständnis der Rechtsausführungen des Revisionsgerichtes erforderlich ist (§ 510 Abs 3 Satz 1 ZPO). Die Wiedergabe des Parteivorbringens und der tatsächlichen Entscheidungsgrundlagen kann sich auf das beschränken, was zum Verständnis der Rechtsausführungen des Revisionsgerichtes erforderlich ist (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 1 ZPO). ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes, mit der es die Herabsetzung des Pflegegeldes von der Stufe 3 auf die Stufe 2 ab 1. 7. 1997 als berechtigt erkannte, ist zutreffend, sodaß auf deren Richtigkeit hingewiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes, mit der es die Herabsetzung des Pflegegeldes von der Stufe 3 auf die Stufe 2 ab 1. 7. 1997 als berechti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache, daß der Kläger die Voraussetzungen für die Zuerkennung einer höheren als der bereits bescheidmäßig gewährten Pflegegeldstufe 3 nicht erfüllt, ist zutreffend, weshalb es ausreicht, darauf zu verweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Sie befindet sich im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (RIS-Justiz RS01095... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des Berufungsgerichtes, mit der es einen Pflegegeldanspruch der am 30. 8. 1955 geborenen Klägerin verneinte, ist zutreffend, sodaß auf deren Richtigkeit hingewiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes, mit der es einen Pflegegeldanspruch der am 30. 8. 1955 geborenen Klägerin verneinte, i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 15. 3. 1992 geborene Klägerin wohnt im Haushalt ihrer Eltern. Sie leidet seit ihrer Geburt unter beidseitigen mittel- bis höhergradig einzustufenden Hörstörungen. Dies bedingt dauernde logopädische Übungen und einen speziellen Lernaufwand; diese Übungen erfordern einen täglichen Totaleinsatz von vier bis fünf Stunden, welchen erhöhten Betreuungsaufwand insbesondere die Mutter des Mädchens durchführt. Hiedurch konnten die wesentlichen Kriterien von Wah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezog seit 1985 vom beklagten Land eine Pflegebeihilfe der Stufe 2 nach dem Tiroler Rehabilitationsgesetz und einen Zuschuß zur häuslichen Pflege der Stufe 4 nach dem Tiroler Sozialhilfegesetz (bisherige pflegebezogene Geldleistungen). Auf Grund der Übergangsbestimmung des § 29 Abs 3 TirPGG LGBl 1993/55 ("Ist auf Grund der nach den bis zum 30. Juni 1993 geltenden Rechtsvorschriften durchgeführten Verfahren der Sachverhalt ausreichend geklärt, s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend den Anspruch auf ein die Stufe 4 übersteigendes Pflegegeld nur dann für gegeben angesehen, wenn die in den höheren Stufen genannten zusätzlichen Kriterien zu einem zeitlichen Mindestaufwand von 180 Stunden hinzutreten. Insoweit reicht es daher aus, auf die richtige
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 14.3.1956 geborene Kläger leidet an einem Zustand nach Virusenzephalitis im 3. Lebensmonat mit Imbezillität. Er ist örtlich und zeitlich desorientiert und nicht in der Lage, verbal zu kommunizieren. Er geht breitbeinig-ataktisch und hält die Arme in spastischer Beugestellung. Er weist dyskinetische, parkinsonhafte Bewegungsstörungen und Gleichgewichtsstörungen auf, gelegentlich kommt es zu Bewegungsstürmen. Es besteht eine chronische Obstipation. Da d... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs1
Rechtssatz: Wird das Verbinden der Unterschenkel von einem Menschen, der über das Venenleiden hinaus keine Behinderungen hat, regelmäßig selbst durchgeführt und kann der Versicherte dies nur deshalb nicht, weil er an Behinderungen leidet, so ist der notwendige Aufwand im Rahmen der Ermittlung des Pflegeaufwandes zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 10 ObS 102/98t ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Wenn die Revision unter diesem Rechtsmittelgrund die Unvollständigkeit der Feststellungen rügt, macht sie einen Aspekt der rechtlichen Beurteilung geltend (Kodek in Rechberger, ZPO Rz 5 zu § 503). Soweit sie beanstandet, die kaum mehr vorhandene Gehfähigkeit der Kläger... mehr lesen...
Begründung: Die am 4.4.1991 geborene Klägerin erlitt am 18.11.1994 bei einem Verkehrsunfall schwere Verletzungen insbesondere eine schwere Schädel- und Hirnverletzung. Das Kind ist seit diesem Unfall teilweise gelähmt und schwerst behindert. Im Jänner 1996 ist zudem eine fokale Epilepsie aufgetreten. Das Kind ist wach und gut orientiert; es zeigt sich bei ihm eine deutliche Hemiparese rechts, wechselnd arm-, jedoch eher beinbetont. Es weist einen Schädeldachdefekt ohne Irritatio... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Urteil des Schiedsgerichtes der Sozialversicherung für Vorarlberg vom 6.7.1983, 2 C 12/83-9, war die beklagte Partei schuldig erkannt worden dem am 18.6.1922 geborenen Kläger ab 26.5.1992 einen Hilflosenzuschuß im jeweiligen gesetzlichen Ausmaß zu bezahlen. Gemäß der Übergangsbestimmung des § 38 Abs 1 BPGG bezog der Kläger ab 1.7.1993 Pflegegeld der Stufe 2. Gemäß der Übergangsbestimmung des Paragraph 38, Absatz eins, BPGG bezog der Kläger ab 1.7.1993... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs1BPGG §4 Abs2 F1BPGG §4 Abs2 F2bEinstV §1EinstV §1 Abs2EinstV §2EinstV §4EinstV nF §4KrntPGG §4 Abs2StmkPGG §4 Abs2WrEinstV §1WrEinstV §1 Abs2WrEinstV §2WrEinstV §4WPGG §4 Abs1WPGG §4 Abs2 Stufe6
Rechtssatz: Abgesehen von den ausdrücklichen Regelungen (§ 4 Abs 2 Stufe 6 WPGG; § 4 Abs 2 Stufe 6 BPGG, § 4 WrEinstV, § 4 EinstV) ist die für eine notwendige Beaufsichtigung erforderliche Zeit nicht bei der Ermittlung des Betreuungsau... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 5.3.1973 geborene Kläger ist seit seiner Geburt geistig behindert (Mongolismus, Down-Syndrom). Er befindet sich bei Jugend am Werk zur Therapie und lebt im elterlichen Haushalt. Der Kläger ist in der Lage, allein zu essen, zu trinken und die Toilette aufzusuchen und sich danach zu reinigen. Medikamente müssen ihm gereicht werden. Den Thermostat der Zentralheizung in der elterlichen Wohnung kann er nicht einstellen. Der Kläger ist situativ gut orient... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 22.8.1991 geborene Kläger bezieht sei 1.8.1994 vom beklagten Land auf Grund eines Bescheides vom 31.1.1995 (hinsichtlich der Stufe 2) sowie einer Mitteilung vom selben Tag (hinsichtlich der Stufe 3) ein Pflegegeld nach dem WPGG in Höhe der Stufe 3. Mit Bescheid der beklagten Partei vom 29.1.1996 wurde der Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes ab 1.9.1995 abgewiesen und ausgesprochen, daß dem Kläger ab 1.9.1995 ein Pflegegeld der Stufe 3 von monatlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 25.7.1915 geborene Kläger, der ständig in einem Pflegeheim untergebracht ist, leidet an einer chronisch-cerebrovasculären Insuffizienz nach rechtshirnigem Schlaganfall mit Restlähmung der linken Körperhälfte und Morbus Parkinson, woraus eine Bewegungsunfähigkeit und stark verminderte geistige Leistungsfähigkeit mit Antriebsarmut resultieren. Überdies bestehen Schluckbeschwerden, eine sensomotorische Aphasie und ein massives organisches Psychosyndrom (... mehr lesen...
Begründung: Der am 19.10.1971 geborene Kläger leidet seit Kindheit an einer psychischen Behinderung wegen Schizophrenie und Depressionen. Er lebt in einer Wohngemeinschaft im Rahmen einer sog. geschützten Institution. Die von ihm bewohnte Wohneinheit ist mit Bad, WC und einer Küche mit Elektroherd ausgestattet. Er bezieht Essen auf Rädern, bereitet sich aber einfache Mahlzeiten selbst zu, weil ihm diese Küche zur Verfügung steht und ihm das Kochen "manchmal Spaß macht". Seit Nov... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 2.1.1959 geborene Kläger leidet an einem hochgradigen organischen Psychosyndrom nach einem Schädel-Hirn-Trauma in der Kindheit. Er wird in der sozialtherapeutischen Wohnstätte "Marienhöhe" in L***** psychosozial in der Form betreut, daß dort versucht wird, mit den Heiminsassen eine Großfamilie zu bilden. Seine therapeutische Betreuung bezieht sich in erster Linie auf den psychischen Bereich und dient der Erhaltung der Lebensqualität unter Förderung s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 23.2.1944 geborene Klägerin wird aufgrund einer Psychose mit Defektzustand (ohne völlige Desorientiertheit bis Fremd- oder Autoaggression) von ihrer Mutter "rund um die Uhr" betreut. Sie ist nicht in der Lage, ihren Haushalt zu führen, und es muß ihr jeder Griff, den sie tun muß, vorher gesagt werden; sie kann auch nur deshalb zu Hause wohnen, weil sie von einer Pflegerin "rund um die Uhr" betreut wird. Dafür ist bei ihr die dauernde Bereitschaft, nic... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs1EinstV §1 Abs2
Rechtssatz: Bedarf ein Anspruchswerber beim Einsalben an für ihn nicht zugänglichen Rückenbereichen und Schulterbereichen der Beiziehung einer Hilfsperson, so kann dies nur dann pflegegeldmäßige Bedeutung erlangen (und wäre dann wohl dem Begriff der "Einnahme von Medikamenten" im Sinne des § 1 Abs 2 EinstV am ehesten gleichzuhalten), wenn es sich um einen Anspruchswerber handelt, der aufgrund besonderer körperli... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs1EinstV §1 Abs4EinstV §5
Rechtssatz: Eine gründliche vollständige Ganzkörperreinigung, unter der nicht nur das Duschen oder Baden, sondern auch das normale gründliche Waschen des ganzen Körpers zu verstehen ist (10 ObS 291/92), begründet einen regelmäßigen Bedarf, der als ständiger Pflegebedarf im Sinne des § 4 Abs 1 BPGG und § 5 EinstV anzusehen ist. Auch die Ganzkörperreinigung, wie sie auch immer durchgeführt werden mag, ent... mehr lesen...