RS OGH 1998/6/23 10ObS102/98t

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Veröffentlicht am 23.06.1998
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Norm

BPGG §4 Abs1

Rechtssatz

Wird das Verbinden der Unterschenkel von einem Menschen, der über das Venenleiden hinaus keine Behinderungen hat, regelmäßig selbst durchgeführt und kann der Versicherte dies nur deshalb nicht, weil er an Behinderungen leidet, so ist der notwendige Aufwand im Rahmen der Ermittlung des Pflegeaufwandes zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110215

Dokumentnummer

JJR_19980623_OGH0002_010OBS00102_98T0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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