Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Beamter der Verwendungsgruppe A3 und wird seit 1983 als Kanzleileiter und Kostenbeamter eines Bezirksgerichtes verwendet. 2. Mit Beschluss der belangten Behörde vom 20.01.2011 wurde aufgrund der Disziplinaranzeige der Dienstbehörde vom 12.01.2011 ein Disziplinarverfahren gegen den BF wegen des Verdachtes ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Exekutivbeamtin und versah zuletzt seit Juni 2013 Dienst beim XXXX in Wien. 1. Die Beschwerdeführerin (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Exekutivbeamtin und versah zuletzt seit Juni 2013 Dienst beim römisch 40 in Wien. 2. Mit Bescheid der Dienstbehörde vom 24.07.2014 wurde die BF vorläufi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin und Beschuldigte (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Beamtin der Verwendungsgruppe A3 und übt seit dem Jahr 2000 die Funktion einer Bezirksanwältin aus. 2. Mit Beschluss der belangten Behörde vom 18.12.2012 wurde aufgrund der Disziplinaranzeige der Dienstbehörde vom 01.10.2012 ein Disziplinarverfahren gegen die BF wegen des Verdachtes eingeleitet, sie hab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im folgenden BF) steht in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis als Beamter des Allgemeinen Verwaltungsdienstes und wird als Gerichtsvollzieher beim Oberlandesgericht (OLG) XXXX mit Dienstort XXXXverwendet. 1. Der Beschwerdeführer (im folgenden BF) steht in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis als Beamter des Allgemeinen Verwaltungsdienstes und wird als Gerichtsvollzi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang 1. Mit dem im
Spruch: genannten Beschluss leitete die belangte Behörde ein Disziplinarverfahren gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden kurz BF) wegen des Verdachtes der schuldhaften Verletzung seiner Dienstpflichten gemäß §§ 43 Abs. 1 und 2 sowie 44 Abs. 1 BDG 1979 ein. Der
Spruch: dieses Beschlusses lautet wörtlich: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Beschluss leitete die belangte Behörde ein Disziplinarverfahren gegen den Beschwerdeführer (im Fol... mehr lesen...