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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer und Beschuldigte (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Exekutivbeamter. 2. Am 19.09.2023 erging ein Urteil des BG INNERE Stadt gegen den BF ( XXXX ). Er wurde wegen des Vergehens des versuchten Diebstahls nach §§15, 127 StGB schuldig gesprochen und eine Geldstrafe iHv 30 Tagessätzen zu € 50,-- in Summe € 750,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 15 T... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitigen und zulässigen Beschwerden erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) ist Exekutivorgan der LPD Wien, er führt den Dienstgrad eines Revierinspektors und war jedenfalls vor seiner Suspendierung dem Stadtpolizeikommando XXXX zugewiesen. 1.1. römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) ist Exekutivorgan der LPD Wien, er führt den Dienstgrad eines Revierinspektor... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Gegen XXXX (in Folge: beschwerdeführende Partei) wurde mit dem im
Spruch: bezeichneten Bescheid ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Der Verdacht einer Dienstpflichtverletzung gemäß § 43 Abs. 2 BDG 1979 ergäbe sich aus dem Umstand, dass gegen die beschwerdeführende Partei ein Strafverfahren wegen näher dargestellter Vorwürfe nach § 70 Abs 1 Z 3 StGB geführt werde, wobei die beschwerdeführende Partei sich im ang... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Polizist (Kriminalbeamter). 2. Am 04.03.2019 erstattete die Dienstbehörde Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft XXXX (StA) wegen Verdacht der Verletzung des Amtsgeheimnisses (§ 310 StGB), weil der Verdacht bestand, dass der BF ein dienstliches Video einer Razzia auf dem ein Verdächtiger (der des XXXX ) zu sehen war und drei weitere Fotos, von einem dienstli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der XXXX geborene Beschwerdeführer ist seit 01.10.1975 als Exekutivbeamter dem Stadtpolizeikommando XXXX zur ständigen Dienstleistung zugewiesen und seit 01.01.1982 in der Verwendungsgruppe E2a. 2. Nachdem das Landeskriminalamt Außenstelle St Pölten gegen den Beschwerdeführer Erhebungen wegen des Verdachts der Begehung von Straftaten nach §§ 156 ff StGB eingeleitet hatte, wurde dieser mit Bescheid der Dienstbehörde vom 14.12.2007 vorläu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Polizeibeamter. 2. Am 21.02.2018 erstattete die Dienstbehörde Disziplinaranzeige und ergänzte diese am 04.04.2018, nachdem der BF am 05.02.2018 von der Staatsanwaltschaft (StA) als Beschuldigter vernommen, am 09.02.2018 seine vorläufige Suspendierung ausgesprochen wurde, er am 16.02.2018 in Untersuchungshaft genommen sowi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Exekutivbeamter und versah zuletzt Dienst beim XXXX/XXXX. 2. Der BF wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen XXXX, wegen der Vergehen der falschen Beweisaussage nach § 288 Abs. 1 und 4 StGB, der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung nach § 298 Abs. 1 StGB und des versuchten schweren Versicherungsbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) steht als Beamter im Ruhestand einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. 2. Mit dem bekämpften Disziplinarerkenntnis wurde über den BF eine Geldstrafe in der Höhe von drei Ruhebezügen verhängt. Der
Spruch: des bekämpften Bescheides lautet wörtlich(Anonymisierung durch BVwG): "[Der BF] ist schuldig, er hat von April 2011 bis März 2013 in XXXX und anderen Orte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem verfahrensgegenständlichen Wiederaufnahmeantrag vom 16.02.2015 wurde von der Wiederaufnahmewerberin bzw. der Beschuldigten (W) die Wiederaufnahme des mit Erkenntnis des BVwG vom 10.10.2014, Zl. W208 2000218-1/31E, rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens mit dem die Disziplinarstrafe der Entlassung über die W verhängt wurde (Disziplinarerkenntnis vom 29.10.2013, Zl. 24/5-DK/3/12) begehrt und die Durchführung... mehr lesen...