Der Beschwerdeführer steht als Abteilungsinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist nach einer ab 1. Februar 1994 vorübergehend erfolgten Dienstzuteilung zum Bezirksgendarmeriekommando S. seit 1. Juni 1994 der Gendarmerieposten S., wo er den Posten des zweiten Stellvertreters des Postenkommandanten bekleidet. Vom 1. April 1987 bis 31. Jänner 1994 war der Beschwerdeführer als Postenkommandant des Gendarmeriepostens J. tätig, der im Rayon... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §86 Abs2 idF 1986/389; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/12 88/09/0111 3 Stammrechtssatz Dem Vorgesetztenbericht kommt insoweit eine besondere Bedeutung zu, als das BDG 1979 bei jedem Leistungsfeststellungsverfahren (ohne Rücksicht auf die Art seiner Einleitung) die Ers... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor der Gendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Bis zu seiner mit 1. Jänner 1996 erfolgten Überleitung in den Gendarmeriedienst war der Beschwerdeführer als Zollwachebeamter beim Zollamt Pinswang bei Reutte, Tirol, eingesetzt. Mit Schreiben vom 25. Jänner 1995 beantragte der Beschwerdeführer im Dienstweg die Durchführung der Leistungsfeststellung gemäß § 86 Abs. 1 BDG 1979 für 1994, weil er der Meinung war,... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §86 Abs2 idF 1994/550;BDG 1979 §87 idF 1994/550;
Rechtssatz: Die Versäumung der primär nur für das dienstbehördliche Verfahren vorgesehenen Frist des § 86 Abs 2 BDG 1979 idF BGBl 1994/550 durch den Beamten darf keinesfalls als Grundlage für eine Zurückweisung und damit die Verweigerung einer inhaltlichen Auseinandersetzung über die Leistungsfeststellung vor de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Verwendungsgruppe A in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Seine Dienststelle war im Jahr 1991 die Agrarbezirksbehörde X. Er ist rechtskundig im Sinn des § 24 Abs. 2 VwGG. Mit Eingabe vom 27. Jänner 1992 ersuchte der Beschwerdeführer um Leistungsfeststellung unter Bezugnahme auf § 90 des Kärntner Dienstrechtsgesetzes, LGBl. Nr. 35/1985 (Krnt DienstrechtsG), mit der Begründung: , er sei der Auffassung, den zu erwarten... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §46;BDG 1979 §86 Abs2 impl;BDG 1979 §87 Abs1 impl;DienstrechtsG Krnt 1985 §85 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §89 Abs2;DienstrechtsG Krnt 1985 §90 Abs2;DienstrechtsG Krnt 1985 §90 Abs3;DienstrechtsG Krnt 1985 §92 Abs1;
Rechtssatz: Aus § 92 Abs 1 Krnt DienstrechtsG (... "und Stellungnah... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrevident in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Bundesanstalt für chemische und pharmazeutische Untersuchungen in Wien. Nach seinem Vorbringen ist der Beschwerdeführer Behinderter mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 60 v.H. Der Beschwerdeführer begehrte mit Antrag vom 13. Jänner 1992 die Feststellung seiner Leistungen nach dem 8. Abschnitt des BDG 1979 für das Jahr 1991. Der Vorgeset... mehr lesen...
Index: L22001 Landesbedienstete Burgenland63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §82 Abs1;BDG 1979 §84 Abs2;BDG 1979 §86 Abs1;BDG 1979 §86 Abs2;BDG 1979 §87 Abs1;BEinstG §7;LBG Bgld 1985 §2 Abs1;LBG Bgld 1985 §3 Z1;LBG Bgld 1985 §3 Z2;LBG Bgld 1985 §4 idF 1987/002;LBG Bgld 1985 §5 idF 1987/002; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/04 88/09/0130 1
VwSlg 13252... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor (Verwendungsgruppe W2, Dienststufe 2) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Landesgendarmeriekommando für Tirol. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde auf Grund des Berichtes zur Leistungsfeststellung gemäß § 84 BDG 1979 und unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Zwischenvorgesetzten und des Ergebnisses des Ermittlungsverfahrens der Dienstbehörde gemäß § 81 Abs. 1 Z. 3 und § 87 Abs... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §84 Abs1 Z1 idF 1986/389;BDG 1979 §86 Abs2 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs1 idF 1986/389; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/12 88/09/0111 3 Stammrechtssatz Dem Vorgesetztenbericht kommt insoweit eine besondere Bedeutung zu, als das BDG 1979 bei jedem Leistungsfeststellung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberstleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er war im Beurteilungszeitraum im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Kärnten als Leiter eines Referates eingesetzt. Die Dienstbehörde eröffnete dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 28. Februar 1991, daß sie ihm auf Grund des Berichtes des Vorgesetzten vom 30. Jänner 1991 gemäß § 87 Abs. 1 BDG 1979 mitteile, er habe im Kalenderjahr 1990 den zu erwartenden Arbeitserfolg nic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §84 Abs1 Z1 idF 1986/389;BDG 1979 §86 Abs2 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs1 idF 1986/389; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/12 88/09/0111 3 Stammrechtssatz Dem Vorgesetztenbericht kommt insoweit eine besondere Bedeutung zu, als das BDG 1979 bei jedem Leistungsfeststellung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlichen-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Landesinvalidenamt in A, wo er die Funktion des stellvertretenden Amtsleiters und des Leiters der Präsidialabteilung B innehat. Mit Eingabe vom 26. Jänner 1989 beantragte der Beschwerdeführer die Leistungsfeststellung im Sinn des § 86 BDG 1979 und führte aus, er sei der Meinung, daß von ihm im vorangegangenen Kalenderjahr 1988 der zu erwartende Arbeitserfolg durch bes... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §86 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §86 Abs2 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs2 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs3 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs5 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs6 idF 1986/389;
Rechtssatz: Mit (der zulässigen) Anrufung der Leistungsfeststellungskommission (LFK) wird das dem Beamten von der Dienstbe... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §86 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §86 Abs2 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs1 idF 1986/389;DVV 1981 §1 Abs1 Z21;DVV 1981 §2 Z3 lita;
Rechtssatz: Das lediglich in besonderen Fällen vorkommende Zusammenfallen der Funktionen "unmittelbar Vorgesetzter" und "Leiter einer Dienstbehörde" (hier: eines LIA) in der Per... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der als Amtsrat (im Beurteilungszeitraum als Amtssekretär) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland steht und bei der Bezirkshauptmannschaft A mit der Abwicklung der Kassengeschäfte und dem Verkauf von Bundesstempelmarken betraut ist, begehrte mit Antrag vom 15. Jänner 1987 die Leistungsfeststellung im Sinne des (nach dem Burgenländischen Landesbeamtengesetz 1985, LGBl. Nr. 48 anzuwendenden) § 86 Abs. 1 BDG 1979 (in der Stammfassung) f... mehr lesen...
Index: L22001 Landesbedienstete Burgenland63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §82 Abs1;BDG 1979 §84 Abs2;BDG 1979 §86 Abs1;BDG 1979 §86 Abs2;BDG 1979 §87 Abs1;BEinstG §7;LBG Bgld 1985 §2 Abs1;LBG Bgld 1985 §3 Z1;LBG Bgld 1985 §3 Z2;LBG Bgld 1985 §4 idF 1987/002;LBG Bgld 1985 §5 idF 1987/002;
Rechtssatz: Für die Leistungsfeststellung sind als Be... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bezirkspolizeikommissariat X, wo er als Rayonkriminalbeamter (ab 1. August 1986 auch als Suchtgiftsachbearbeiter) tätig ist. Am 28. April 1987 nahm der Beschwerdeführer die vom selben Tag stammende und vom Leiter der Kriminalbeamten-Abteilung Oberstleutnant M. unterfertigte schriftliche Ermahnung nach § 81 Abs. 1 Z. 3 BDG 1979 (in der Fassung der BD... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §84 Abs1 Z1 idF 1986/389;BDG 1979 §86 Abs2 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs1 idF 1986/389;
Rechtssatz: Dem Vorgesetztenbericht kommt insoweit eine besondere Bedeutung zu, als das BDG 1979 bei jedem Leistungsfeststellungsverfahren (ohne Rücksicht auf die Art seiner Einleitung) die Erstat... mehr lesen...
Der 1946 geborene Beschwerdeführer steht seit 1. Juli 1989 als Staatsanwalt im Ruhestand in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine letzte Dienststelle im aktiven Dienstverhältnis war die Staatsanwaltschaft A. Mit Bescheid vom 29. Juni 1988 hatte die belangte Behörde festgestellt, daß der Beschwerdeführer im Kalenderjahr 1987 den zu erwartenden Arbeitserfolg trotz nachweislicher Ermahnung nicht aufgewiesen hat. Da gemäß § 82 Abs. 2 BDG 1979 (in der im Bes... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §85 Abs1;BDG 1979 §86 Abs1;BDG 1979 §86 Abs2;
Rechtssatz: Eine Stellungnahme des Vorgesetzten nach § 86 Abs 2 BDG 1979 ist nur dann vorgesehen, wenn die Leistungsfeststellung auf Antrag des Beamten, ausgehend von der Meinung, daß er den zu erwartenden Arbeitserfolg durch besondere Leistungen erheblich überschritten habe, eingeleitet wird. ... mehr lesen...