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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 13.02.2023 die Feststellung, dass ihm 1. ein Erholungsurlaub im Ausmaß von XXXX Stunden zustehe und 2. ein Verfall weiterer Ansprüche auf Erholungsurlaub gemäß § 69 BDG 1979 während der von der Dienstbehörde angenommenen Dienstunfähigkeit des Antragstellers ausgeschlossen sei. 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 13.02... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Bisherige behördliche Verfahren Der Beschwerdeführer beantragte, mit Schriftsatz vom 23.03.2022 die bescheidmäßige Feststellung über die (erneute) Berechnung der Urlaubsersatzleistung. Mit Säumnisbeschwerde vom 03.10.2022, dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt am 17.01.2024 (protokolliert zu 2266724-2) beantragte der Beschwerdeführer die Angelegenheit zur Feststellung der Urlaubsersat... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Bisherige behördliche Verfahren Der Beschwerdeführer beantragte, mit Schriftsatz vom 23.03.2022 die bescheidmäßige Feststellung über die (erneute) Berechnung der Urlaubsersatzleistung. Mit Säumnisbeschwerde vom 03.10.2022, dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt am 17.01.2024 (protokolliert zu 2266724-2) beantragte der Beschwerdeführer die Angelegenheit zur Feststellung der Urlaubsersat... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Am 12.11.2021 beantragte der Beschwerdeführer, die „Mitnahme“ von nicht konsumiertem Erholungsurlaub aus dem Jahr 2019, 2020 und 2021 in das Jahr 2022. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass er aufgrund seiner Erkrankung seinen Urlaub nicht konsumieren konnte. römisch eins.1. Am 12.11.2021 beantragte der Beschwerdeführer, die „Mitnahme“ von nicht konsumiertem Erholungsurla... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 22.12.2020 beantragte die Beschwerdeführerin in Folge einer behördlichen Absonderung wegen einer Covid-19-Infektion vom 02.11.2020 bis 12.11.20220 sowie eines Krankenstandes vom 16.11.2020 bis 21.02.2022 den Ersatz des Verdienstentganges und die Mitnahme des Erholungsurlaubes ins Jahr 2021 an die Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen. 2... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stand in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2. Mit Bescheid des XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom XXXX . 2021, Zl. XXXX , stellte die belangte Behörde gemäß § 13e GehG fest, dass dem Beschwerdeführer anlässlich seines Ausscheidens aus dem Dienststand mit Ablauf des 31.03.2021 eine Urlaubsersatzleistung im Ausmaß von € 8.494,00... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stand bis zu seiner Ruhestandsversetzung als Universitätsprofessor für XXXX an der Universität XXXX in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Der Beschwerdeführer stand bis zu seiner Ruhestandsversetzung als Universitätsprofessor für römisch 40 an der Universität römisch 40 in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der am XXXX geborenen Beschwerdeführer steht seit 01.05.1991 als Gruppeninspektor (E2b) in einem öffentlich – rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und versieht Dienst bei der Landespolizeidirektion Burgenland. I.2. der Beschwerdeführer legte am 17.03.2020 der belangten Behörde im Dienstweg eine Bestätigung des Gemeindearztes von XXXX , Arzt für Allgemeinmedizin, datiert mit 16.03.2020 vor, welche ihn gemäß 9. COVID-19-... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2. Mit Schreiben vom 31.05.2019 ersuchte der Beschwerdeführer um „Aufbuchung“ seines „Urlaubsanspruches aus den Jahren 2016/2017 auf sein aktuelles Urlaubskonto“. Begründend brachte der Beschwerdeführer vor, dass es ihm krankheitsbedingt nicht möglich gewesen sei, diesen Urlaub zu konsumieren, weshalb auch kein Verfall eingetreten sei. 3. Mit Schreiben vom ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 29.12.2017 beantragte der nunmehrige Beschwerdeführer "Fristerstreckung hinsichtlich des Verfalls [s]eines Urlaubs aus dem Jahr 2015" im Ausmaß von 56 Stunden. Mit Bescheid des Leiters des Personalamtes Wien der Österreichischen Post AG vom 25.05.2018 wurde der Antrag des Beschwerdeführers abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass keine rechtfertigenden
Gründe: erkennbar gewesen seien, die noch nicht verbrauc... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 29.12.2016 beantragte der Beschwerdeführer die Verlängerung der Verbrauchsfrist für seinen Resturlaub aus 2015, da es ihm im Kalenderjahr 2016 nicht möglich gewesen sei, seinen Resturlaub aus 2015 vollständig zu verbrauchen. Weiters beantragte er, für den Fall, dass seinem Antrag nicht entsprochen werden sollte, die Ausstellung eines schriftlichen Bescheides. 2. Mit Bescheid vom 08.05.2017, Zl. P 1004/5-2017 stellte d... mehr lesen...
Begründung: Mit Schreiben vom 06.04.2018 beantragte der Beschwerdeführer (BF) "Fristerstreckung hinsichtlich des Verfalls seines Erholungsurlaubes aus dem Jahr 2016". Begründend führte er lediglich aus, er könne den Erholungsurlaub aus Gründen, die nicht in seiner Sphäre lägen, nicht in Anspruch nehmen. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde aus, dass dem Antrag vom 06.04.2018, wonach der Erholungsurlaub aus dem Jahr 2016 im Ausmaß von 240 Stunden nicht verfall... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 17.11.2017 brachte der Beschwerdeführer durch seine Rechtsvertretung einen Antrag auf bescheidmäßige Feststellung, dass sein Urlaub aus dem Jahre 2016 im Ausmaß von XXXX Stunden nicht verfallen sei und ihm für das Jahr 2016 ein Urlaubsersatzanspruch von 160 Stunden gebühre, bei der belangten Behörde ein. Begründend wurde dabei ausgeführt, dass er seinen Erholungsurlaub für das Jahr 2016 nicht verbrauchen habe können, weil er sich ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin steht als Universitätsassistentin (Assistenzprofessorin) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist an der Medizinischen Universität Wien beschäftigt. 2. Mit Schreiben vom 07.12.2017 begehrte die Beschwerdeführerin die Übertragung der Ansprüche auf Erholungsurlaub und "Lichttage" (11 zusätzliche freie Tage im Jahr aufgrund der Beschäftigung in nicht natürlich ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht als Exekutivbeamter der Landespolizeidirektion Wien in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2. Mit Antrag vom 17.12.2013 ersuchte der Beschwerdeführer erstmalig darum, dass der Verfall seines restlichen Erholungsurlaubes aus dem Kalenderjahr 2012 gemäß § 69 BDG 1979 erst mit Ablauf des Kalenderjahres 2014 eintreten möge. Diesem Antrag wurde seitens der Landes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der Dienstbehörde: Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war zuletzt dem Zollamt Salzburg zur Dienstverrichtung zugewiesen. Aufgrund eines Unfalles befand sich die Beschwerdeführerin von November 2010 bis 30.01.2011 sowie danach erneut ab dem 01.02.2011 im Krankenstand. Mit Bescheid des Zollamtes Salzburg vom 11.02.2014, Zl. BMF-0030550... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.02.2016 Norm: BDG 1979 §51 Abs2 BDG 1979 §69 BDG 1979 § 51 heute BDG 1979 § 51 gültig ab 01.01.1980 BDG 1979 § 69 heute BDG 1979 § 69 gült... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin steht als Beamtin des Ruhestandes in einem öffentlich- echtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 25.09.2013 beantragte sie die Zuerkennung einer Urlaubsersatzleistung für den vor ihrer Ruhestandsversetzung aus gesundheitlichen Gründen nicht konsumierten Erholungsurlaub. Sie führte darin aus, dass sie am 01.01.2013 wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden sei... mehr lesen...