Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Disziplinarerkenntnis hat die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres über den Beschwerdeführer (im Folgenden kurz BF) die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt, weil er schuldig erkannt wurde, er habe, (wörtlich, Anonymisierung durch das Bundesverwaltungsgericht): "1a) in nachstehenden Fällen, um damit einen Rechtfertigungsgrund für die vorzeitige Beendigung der Dienstzeit darzulegen, ma... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (im Folgenden BF) steht als Beamter des Allgemeinen Verwaltungsdienstes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich. Er versieht als rechtkundiger Bediensteter der Verwendungsgruppe A1 Dienst im XXXX Gemäß Bescheid des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen vom XXXX gehört der BF seit XXXX zum Kreis der begünstigten Behinderten, der ... mehr lesen...