Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0017 E 18. Oktober 1989 VwSlg 13042 A/1989 RS 1
(hir: iVm § 2 Abs 1 LBG Slbg 1987) Stammrechtssatz Dem tatsächlichen Bekanntwerden eines disziplinären Vorfalls in der Öffentlichkeit kommt weder bei der objektiven Betrachtung der Schwere der Dienstpflichtverletzung noch im Rahmen der Milderung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 6. April 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, "seine Dienstpflichten hinsichtlich des § 43 Abs. 2 BDG 1979 iVm § 8 GDI sowie Erlaß des BMI vom 23.12.1970, Zl 189 810/B/70 (GES), insofern verletzt zu haben, als er am 28.12.1993 gemeinsam mit Frau W. in L. ein Bor... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er versieht seinen Dienst im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich. Im Disziplinarerkenntnis vom 8. September 1993, Zl. 18/28-DK-45/93, der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, "seine rechtskräftigen Bestrafungen in der Gesamthöhe von S 5.500,-- (fünftausendfünfhundert) wegen der Übertre... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/10/29 95/09/0151 3 Stammrechtssatz Gerade der Exekutivdienst erfordert ein ungetrübtes Vertrauensverhältnis zwischen der Verwaltung und dem Beamten (Hinweis E 31.5.1990, 86/09/0200, VwSlg 13213 A/1990 ua). Bei einem unrechtmäßigen Verhalten des Beamten unter Ausnutzung seiner dienstlic... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §93 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/24 93/09/0418 4
(hier: Pachtung eines Bordells) Stammrechtssatz Führt ein Exekutivbeamter außerhalb des Dienstes durch das Eingehen nicht unerheblicher Schulden fahrlässig seine Zahlungsunfähigkeit herbei, weshalb er auch rechtskräfti... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §91;
Rechtssatz: Einen Vertrauensbruch bedeutet es grundsätzlich auch, wenn seitens eines Besch einem Vorgesetzten bewußt unrichtige Meldungen gemacht werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1994090034.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 28. Juni 1995 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, "seine Dienstpflichten hinsichtlich des § 43 Abs. 1 und 2 BDG 1979 iVm Erlaß des BMI vom 23. 12. 1970, Zl 189 810/B-70 (GES), insofern verletzt zu haben, als er I. am 18. April 1989 um 23.30 Uhr bei der Festna... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 86/09/0200 20 Stammrechtssatz Die Disziplinarstrafe der Entlassung hat nicht zum Ziel, dem Beamten einen Nachteil zuzufügen, ihn gleichsam zu bestrafen. Der Zweck besteht ausschließlich darin, das Dienstverhältnis von Beamten aufzulösen, deren Vertrauenswürdigkeit zerstört ist, u... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/09/0046 E 20. Oktober 1982 VwSlg 10864 A/1982 RS 2 Stammrechtssatz Die Worte im § 43 Abs 2 BDG 1979 "in seinem gesamten Verhalten" lassen den Schluss zu, dass hiedurch nicht nur das Verhalten im Dienst gemeint ist, sondern auch außerdienstliches Verhalten, wenn Rückwirkungen auf den Dienst entstehen. ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §95 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/11 92/09/0318 10
VwSlg 13817 A/1993
(hier: Verbale Äußerungen und Gesten gegenüber im
Exekutivdienst tätigen Kollegen) Stammrechtssatz Der Begriff "Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben" meint die Wertschätzung, die das ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;StGB §83 Abs2;
Rechtssatz: Mißhandlungen mit Verletzungsfolgen im Zuge einer Fahrzeugkontrolle bringen eine derart schwerwiegende Beeinträchtigung des Dienstbetriebes und des korrekten Verhaltens gegenüber der Bevölkerung zum Ausdruck, daß die Fortsetzung des öffentlich-rechtlichen Dienstverh... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/10/29 95/09/0151 3 Stammrechtssatz Gerade der Exekutivdienst erfordert ein ungetrübtes Vertrauensverhältnis zwischen der Verwaltung und dem Beamten (Hinweis E 31.5.1990, 86/09/0200, VwSlg 13213 A/1990 ua). Bei einem unrechtmäßigen Verhalten des Beamten unter Ausnutzung seiner dienstlic... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93;BDG 1979 §95 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/11 92/09/0318 9
VwSlg 13917 A/1993 Stammrechtssatz Der für die disziplinäre Verfolgung wesentliche Gesichtspunkt, das Funktionieren der Verwaltung zu gewährleisten, wird bei der Verhängung von Verwaltungsstrafen oder einer gerichtlichen Strafe in keine... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/24 93/09/0418 2 Stammrechtssatz Eine Rückwirkung des Verhaltens des Beamten auf den Dienst (Dienstbezug) ist dann gegeben, wenn das Verhalten des Beamten bei objektiver Betrachtung geeignet ist Bedenken auszulösen, er werde seine dienstlichen Aufgaben - das sind jene konkr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis zum Bund. Er ist im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich tätig (zur Zeit der streitgegenständlichen Disziplinarvergehen war er dem Gendarmerieposten Schottwien zugeteilt). Der Verwaltungsgerichtshof verweist zur Vermeidung von Wiederholungen zur Darstellung der Vorgeschichte auf das Erkenntnis vom 18. Jänner 1996, Zl. 93/09/0312. Mit diesem Erkenntnis wurde der Be... mehr lesen...
Die am 14. Mai 1945 geborene Beschwerdeführerin steht seit 1. September 1990 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich; ihre Dienststelle ist das Österreichische Statistische Zentralamt (ÖSTAT). Die Disziplinarkommission beim Bundeskanzleramt, Senat III, sprach die Beschwerdeführerin schuldig, im Zeitraum vom 1. April 1993 bis zum 31. Jänner 1995 die im Dienstplan des Österreichischen Statistischen Zentralamtes vorgeschriebenen Dienststunden, ohne im... mehr lesen...
Der 1968 geborene Beschwerdeführer stand ab 1. September 1993 bis zur Erlassung des angefochtenen Bescheides als Inspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war der Schulabteilung der Sicherheitswache der Bundespolizeidirektion Wien zugeteilt. Am 29. Jänner 1994 erstattete Ulrike N. beim Wachzimmer 19, Sickenberggasse 13, gegen einen unbekannten Täter Anzeige wegen des Verdachtes der öffentlichen unzüchtigen Handlung. Laut Niederschrift habe sie sich um ca.... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;StGB §302 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/24 93/09/0418 4
(hier betreffend eine vom Strafgericht gemäß § 302 Abs 1 StGB
geahndete Manipulation von Organstrafverfügungen) Stammrechtssatz Führt ein Exekutivbeamter außerhalb des Dienstes durch das Eingehen nich... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §43 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/12/0168 E 5. März 1987 RS 3 Stammrechtssatz Nicht jede einem in einem provisorischen Dienstverhältnis stehenden Beamten unterlaufene Verletzung auch nur irgendeiner seiner Dienstpflichten stellt schon den Kündigungsgrund des "pflichtwidrigen Verhaltens" nach § 10 Abs 4 Z 4 BDG 1979 her (Hinweis... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §51 Abs1;BDG 1979 §91 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Eine ungerechtfertigte Abwesenheit vom Dienst von annähernd zwei Jahren ist auch nach Ansicht des VwGH eine so schwerwiegende Beeinträchtigung des Dienstbetriebes und des korrekten Verhaltens gegenüber der Kollegenschaft und der Allgemeinheit, daß die Fortsetzung des öffentlich-rech... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/10/29 95/09/0151 3
(hier nur Satz 1) Stammrechtssatz Gerade der Exekutivdienst erfordert ein ungetrübtes Vertrauensverhältnis zwischen der Verwaltung und dem Beamten (Hinweis E 31.5.1990, 86/09/0200, VwSlg 13213 A/1990 ua). Bei einem unrechtmäßigen Verhalten des Beamten unter Ausnutzun... mehr lesen...
Index: L40019 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen WienL40209 Sicherheitspolizei Wien40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §38;AVG §68 Abs1;BDG 1979 §10 Abs1 Z4;BDG 1979 §43 Abs2;LSicherheitsG Wr 1993 §1 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Liegt eine Vorfragesituation iSd § 38 AVG vor, kann die Dienstbehörde das Kündigungsverfahren unterbrechen und den Ausgang des strafgerich... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §43 Abs2;
Rechtssatz: Pflichtwidriges Verhalten iSd § 10 Abs 4 Z 4 BDG 1979 setzt voraus, daß der Beamte durch sein Verhalten eine ihn treffende Dienstpflicht verletzt hat. Dazu gehören auch die allgemeinen Dienstpflichten nach § 43 Abs 2 BDG 1979 (Hinweis E 16.1.1984, 83/12/0088, ua). Damit wird sowohl dienstliches als auch außerdienstlic... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §93 Abs2;StGB §302 Abs1;
Rechtssatz: Die belangte Behörde ist - im Gegensatz zur Ansicht des Bf, nach der die vom Strafgericht gemäß § 302 Abs 1 StGB geahndete Manipulation von Organstrafverfügungen nicht für die Strafbemessung heranzuziehen wäre - zu Recht vom Vorliegen eines "disziplinären Überhanges" ausgegangen und ha... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §95 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/09/0178 E 18. Oktober 1989 RS 4 Stammrechtssatz Unterstellt die Behörde das Verhalten des Beamten, das zu seiner strafgerichtlichen Verurteilung führte, dem § 43 Abs 2 BDG und bekämpft der Beamte nicht den Schuldspruch, ist die Anwendbarkeit des § 95 Abs 1 BDG ausgeschlossen. § ... mehr lesen...
Der im Jahre 1966 geborene Mitbeteiligte (im folgenden: Mb) steht als Bezirksinspektor der Bundespolizeidirektion Wien in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 13. September 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, "1). sich im Dezember 1991 gegenüber der Prostituierten Margit S. bereiterklärt zu haben aus den polizeilichen Evidenzen einen Photoausdruck übe... mehr lesen...
Der im Jahre 1950 geborene Beschwerdeführer stand als Fachinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war als Gerichtsvollzieher und zuletzt als Kanzleibeamter im Bezirksgericht H. eingesetzt. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Justiz vom 21. Jänner 1997 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, in der Zeit zwischen Februar 1995 bis Jänner 1996 in Wien 1. in seiner Eigenschaft als Gerichtsvollzieh... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer versah als Zollwachebeamter im Jahr 1989 Dienst an der Grenzzollstelle Klingenbach. Er wurde mit Urteil des Landesgerichtes Eisenstadt vom 22. Juni 1994, Zl. 15 Vr 1147/92, Hv 24/93, für schuldig erkannt, in der Zeit vom 12. November bis 30. Dezember 1989 zu wiederholten Malen als Zollwachebeamter der Grenzkontrollstelle Klingenbach mit dem Vorsatz, den Staat in seinem konkreten Recht auf kontrollierte Einreise ausländischer Staatsbürger in das Bundesgebiet zu sch... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §59 Abs1;BDG 1979 §59 Abs2;
Rechtssatz: Die Annahme von Geldleistungen selbst geringen Ausmaßes ("Trinkgeld") zur Durchführung einer (gleichgültig, ob rechtmäßigen oder rechtswidrigen) Amtshandlung ist nicht als Annahme einer ortsüblichen oder landesüblichen Aufmerksamkeit iSd § 59 Abs 2 BDG 1979 anzusehen; eine ziffernmäßige Feststellung der... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §93 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0017 E 18. Oktober 1989 VwSlg 13042 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Dem tatsächlichen Bekanntwerden eines disziplinären Vorfalls in der Öffentlichkeit kommt weder bei der objektiven Betrachtung der Schwere der Dienstpflichtverletzung noch im Rahmen der Milderungs... mehr lesen...