Im Mitteilungsblatt der Karl-Franzens-Universität vom 21. Februar 1996 wurde die Planstelle eines/einer Außerordentlichen Universitätsprofessors/in für Pathophysiologie an der Universität folgendermaßen ausgeschrieben: "Der Arbeitsbereich des/der Inhabers/in der Planstelle umfasst das Gebiet der Allgemeinen und Experimentellen Pathologie mit besonderer Berücksichtigung der Pathophysiologischen Modellforschung. Der/Die Bewerber/in hat folgende Voraussetzungen zu erfüllen: ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz72/01 Hochschulorganisation
Norm: BDG 1979 §4 Abs3;UOG 1975 §31 Abs2;UOG 1975 §5 Abs5;
Rechtssatz: Bei ihrem auf die Rechtmäßigkeitskontrolle eingeschränkten Aufsichtsrecht ist die Aufsichtsbehörde verpflichtet, vor der Aufhebung eines Besetzungsvorschlages gem § 31 Abs. 2 UOG 1975 wegen Rechtswidrigkeit nach § 4 Abs. 3 BDG 1979 das vom Fakultätskollegium als entscheidend ang... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz72/01 Hochschulorganisation
Norm: BDG 1979 §4 Abs3;UOG 1975 §31 Abs2;
Rechtssatz: Obwohl die in der Ausschreibung der Planstelle eines außerordentlichen Universitätsprofessors genannten Kriterien für den weiteren Entscheidungsvorgang maßgebend sind, ist eine sachlich gerechtfertigte "Verfeinerung" im Rahmen der Ausschreibungskriterien unter Beachtung des § 4 Abs. 3 BDG 1979 z... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz72/01 Hochschulorganisation
Norm: BDG 1979 §4 Abs3;UOG 1975 §5 Abs5 impl;
Rechtssatz: § 4 Abs. 3 BDG 1979 stellt einerseits auf die mit der Verwendung auf der Planstelle verbundenen Aufgaben (1), anderseits - wenn die Ernennungserfordernisse erfüllt sind - auf die persönliche und fachliche Eignung der Bewerber (2) ab. Die Erfüllung der Ernennungserfordernisse ist demnach zwi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberstaatsanwalt in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Justiz, in dem er seit 1990 die Abteilung IV/5 leitet. Diese Verwendung wird in der Anlage 1 zum BDG 1979 im Rahmen der Verwendungsgruppe A1 unter 1.7.2 lit. g als Richtverwendung für die Funktionsgruppe 4 genannt, wobei die Kompetenzen mit "Einzelsachen der bedingten Entlassung und strafrechtliche Entschädigungssachen" ansatz... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Aus Anlass seiner mit Bescheid der belangten Behörde vom 29. März 1993 für die Dauer von sechs Jahren erfolgten (Erst)Bestellung zum Mitglied des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark (im Folgenden kurz UVS) wurde er gemäß § 75 Abs. 6 BDG 1979 in der Fassung vor der Novelle BGBl. I Nr. 61/1999 für die Dauer dieser Bestellung in seinem Bundesdienstverhältnis gegen Entfall der Bezüge beurl... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §137 Abs1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §153a Abs1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §4 Abs3;B-VG Art65 Abs2 lita;
Rechtssatz: Auch einem Beamten des Dienststandes des Bundesministeriums für Justiz, der im Dienstklassensystem eine Planstelle der Verwendungsgruppe A innehat, kommt das Recht auf Nachprüfbark... mehr lesen...
Index: L00156 Unabhängiger Verwaltungssenat Steiermark10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §8;BDG 1979 §4 Abs1 impl;BDG 1979 §4 Abs3 impl;BDG 1979 Anl1 impl;DVG 1984 §3;StGG Art3;UVSG Stmk 1990 §3 Abs4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Mitgliedschaft zum UVS handelt es sich um ein öffentliches Amt iSd A... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde, des vorgelegten angefochtenen Bescheides, der für das verfassungsgerichtliche Verfahren vorgelegten Verwaltungsakten und der für dieses Verfahren erstatteten Gegenschrift der belangten Behörde geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Die Beschwerdeführerin steht als Berufsschulinspektorin (Verwendungsgruppe S 2) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; sie hatte sich um die am 10. Dezember 1991 in der Wiener Zeitung ausgeschrie... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BDG 1979 §3 Abs1;BDG 1979 §4 Abs3;BDG 1979 Anl1 Z28; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/14 94/12/0301 1 Stammrechtssatz Den in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis BEFINDLICHEN Beamten kommt bei einer bestimmten rechtlichen Verdichtung ein Rechtsanspruch auf inhaltliche Überprüfung der Verwendungsgruppenzuordnung au... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BDG 1979 §3 Abs1;BDG 1979 §4 Abs1;BDG 1979 §4 Abs3;BDG 1979 Anl1 Z28; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/14 94/12/0301 1
(hier: Keine Parteistellung im Verfahren zur Ernennung auf die
Planstelle eines Landesschulinspektors) Stammrechtssatz Den in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis BEFINDLICHEN Beamten kommt bei ei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat sein Vorbringen mit dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden, weil dem weder zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen noch dadurch sonstige Nachteile entstünden. Die belangte Behörde hat hiezu (- nach Urgenz -) wie folgt Stellung genommen und die Abweisung des Antrages begehrt: "Was die Verurteilung zur Kostenersatzpflicht anlangt, so tritt der Staat bei Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung für den Fall der Abweisung der... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §121 Abs1;BDG 1979 §4 Abs3;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Schuldspruch ohne Strafe gemäß § 115 BDG 1979 - Ein "Schuldspruch ohne Strafe" iSd § 115 BDG 1979 ist einem Vollzug nicht zugänglich. Was den Hinweis des ASt auf die befürchtete Verwendung des Schuldspruches in einem allfälligen Besetzungsverfahre... mehr lesen...