Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Die Beschwerdeführerin (nachfolgend: BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Ihre Stammdienststelle ist die Postfiliale XXXX, wo sie bis zur verfahrensgegenständlichen Dienstzuteilung auf dem Arbeitsplatz "Universalschalterdienst" (Verwendungsgruppe PT5) beschäftigt war. römisch ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Verfahren vor der belangten Behörde: Die Beschwerdeführerin ersuchte am 16.12.2013, wieder in ihre Stammdienststelle in XXXX zurückzukommen. Begründend führte sie an, dass die 90 Tage der Dienstzuteilung zur Gänze ausgeschöpft seien und darüber hinaus nur dann zulässig seien, wenn der Dienstbetrieb auf andere Weise nicht aufrechterhalten werden kann oder die Dienstzuteilung zum Zweck einer Ausbildung erfolgt. We... mehr lesen...