Entscheidungen zu § 38 Abs. 4 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-34 von 34

RS Vwgh 1995/6/28 94/12/0237

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs4;BDG 1979 §38 Abs5;BDG 1979 §40 Abs2;
Rechtssatz: Die Gleichhaltung der Verwendungsänderungen gem § 40 Abs 2 BDG 1979 mit einer Versetzung bedeutet in materieller Hinsicht, daß solche Verwendungsänderungen nur bei Vorliegen eines wichtigen dienstlichen Interesses" zulässig sind, in formeller Hinsicht, daß solche qualifizierten Verwendungsänderungen nur... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.06.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1993/5/26 93/12/0015

Der in D, Burgenland, wohnhafte Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war bis zu seiner mit dem angefochtenen Bescheid erfolgten Versetzung Leiter des Gendarmeriepostens (GP) S. Mit dem Schreiben des Landesgendarmeriekommandos für das Burgenland vom 6. Februar 1992 wurde der Beschwerdeführer von der beabsichtigten Versetzung in Kenntnis gesetzt und zur Stellungnahme aufgefordert. Dagegen brachte der Beschwerde... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.05.1993

RS Vwgh 1993/5/26 93/12/0015

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §38 Abs3;BDG 1979 §38 Abs4;
Rechtssatz: Besteht das wichtige dienstliche Interesse iSd § 38 Abs 2 BDG 1979 ausschließlich an der Abberufung des Beamten von seiner bisherigen Dienststelle, so erübrigt sich eine Prüfung seiner persönlichen, familiären und sozialen Verhältnisse gem § 38 Abs 3 BDG 1979. European Case Law I... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.1993

RS Vwgh 1989/2/6 87/12/0144

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §38 Abs4;BDG 1979 §38 Abs5;BDG 1979 §40 Abs2;
Rechtssatz: Eine einer Versetzung gleichzuhaltende, von Amts wegen in Aussicht genommene Verwendungsänderung (qualifizierte Verwendungsänderung) darf nur nach vorheriger schriftlicher Verständigung des Beamten mit Bescheid aus wichtigen dienstlichen Interessen verfügt werden; sonstige Verwendungsä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.02.1989

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