Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; bis zu der von ihm bekämpften Versetzung war seine Dienststelle die Zollwachabteilung X, Vorarlberg. Mit Schreiben der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg (Dienstbehörde erster Instanz) vom 29. November 1994 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 38 Abs. 4 BDG 1979 verständigt, daß seine Versetzung zur Zollwachabteilung Y mit Wirksamkeit vom 19. Dezember 1994 aus wichtigen dienstlic... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §237 idF 1994/550;BDG 1979 §38 Abs4;BDG 1979 §38;BDG 1979 §41a Abs6 idF 1994/550;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/06 95/12/0122 1 Stammrechtssatz Wurde dem Beamten vor dem 1.1.1995 die schriftliche Verständigung über seine beabsichtigte Versetzung iSd § 38 Abs 4 BDG 1979 (alte Fassung) zugestellt, so finde... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde dem Beamten vor dem 1.1.1995 die schriftliche Verständigung über seine beabsichtigte Versetzung iSd § 38 Abs 4 BDG 1979 (alte Fassung) zugestellt, so findet das BDG 1979 idF vor dem BesoldungsreformG Anwendung, weil mit dieser Verständigung bereits das Versetzungsverfahren eingeleitet worden ist. Schlagworte Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Im RIS seit 07.11.2001 Zuletzt aktualisiert am 08.08.2008 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberst des höheren militärfachlichen Dienstes im Bereich der Landesverteidigungsakademie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Den Ausführungen im angefochtenen Bescheid zufolge war der Beschwerdeführer seit 21. Mai 1985 auf dem Arbeitsplatz "Hauptlehroffizier und Sprachmittler Serbo-Kroatisch und stellvertretender Leiter des Instituts für militärisches Fremdsprachenwesen" eingeteilt. Mit Akademietagesbefehl Nr. 21/85 vom 21. Mai 198... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs4;BDG 1979 §38 Abs5;BDG 1979 §40 Abs2;
Rechtssatz: Die Gleichhaltung der Verwendungsänderungen gem § 40 Abs 2 BDG 1979 mit einer Versetzung bedeutet in materieller Hinsicht, daß solche Verwendungsänderungen nur bei Vorliegen eines wichtigen dienstlichen Interesses" zulässig sind, in formeller Hinsicht, daß solche qualifizierten Verwendungsänderungen nur... mehr lesen...
Der in D, Burgenland, wohnhafte Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war bis zu seiner mit dem angefochtenen Bescheid erfolgten Versetzung Leiter des Gendarmeriepostens (GP) S. Mit dem Schreiben des Landesgendarmeriekommandos für das Burgenland vom 6. Februar 1992 wurde der Beschwerdeführer von der beabsichtigten Versetzung in Kenntnis gesetzt und zur Stellungnahme aufgefordert. Dagegen brachte der Beschwerde... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs2;BDG 1979 §38 Abs3;BDG 1979 §38 Abs4;
Rechtssatz: Besteht das wichtige dienstliche Interesse iSd § 38 Abs 2 BDG 1979 ausschließlich an der Abberufung des Beamten von seiner bisherigen Dienststelle, so erübrigt sich eine Prüfung seiner persönlichen, familiären und sozialen Verhältnisse gem § 38 Abs 3 BDG 1979. European Case Law I... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §38 Abs4;BDG 1979 §38 Abs5;BDG 1979 §40 Abs2;
Rechtssatz: Eine einer Versetzung gleichzuhaltende, von Amts wegen in Aussicht genommene Verwendungsänderung (qualifizierte Verwendungsänderung) darf nur nach vorheriger schriftlicher Verständigung des Beamten mit Bescheid aus wichtigen dienstlichen Interessen verfügt werden; sonstige Verwendungsä... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BDG 1979 §38 Abs4 impl;DP §67 Abs2;DP §67 Abs4; BDG 1979 § 38 heute BDG 1979 § 38 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2012 BDG 1979 § 38 gültig von 01.07.2012 bis 3... mehr lesen...