Entscheidungen zu § 24 Abs. 2 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2017/10/25 Ra 2017/12/0007

1 Die Revisionswerberin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Auf Grund einer Umstrukturierung wurde der von ihr bekleidete, an ihrem Wohnsitz in A angesiedelte Arbeitsplatz der Verwendungsgruppe PT 5 mit Ablauf des 30. Dezember 2009 aufgelassen. Daraufhin wurde die Revisionswerberin in den "Personalpool" versetzt. Mangels Vorhandensein eines adäquaten Ersatzarbeitsplatzes war sie zuletzt seit 19. Dezember 2010 von der Dienstleistung befreit. 2 Am ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.10.2017

RS Vwgh 2017/10/25 Ra 2017/12/0007

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §24 Abs2 idF 2002/I/119;BDG 1979 §36 idF 2002/I/087;BDG 1979 §39 Abs3 Z2;BDG 1979 §58;
Rechtssatz: Eine "Dienstzuteilung zur Ausbildung" kommt nicht für jede der in § 24 Abs. 2 BDG 1979 genannten Ausbildungsformen in Betracht, sondern nur für solche, welche mit der Ausübung von Funktionen an einem Arbeitsplatz im Verständnis des § 36 BDG 1979 verbunden sind, a... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.10.2017

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