Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer
Norm: BDG 1979 §177;BDG 1979 Anl1 Z21/4;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs3;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/12/0063 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/18 91/12/0155 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Ü... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand ab 1. Oktober 1985 als Universitätsassistentin am Institut für Religionswissenschaften der katholisch-theologischen Fakultät der Universität Wien in einem - letztlich mit 30. September 1991 befristeten - öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Am 25. Jänner 1991 beantragte die Beschwerdeführerin die Überleitung in ein provisorisches Dienstverhältnis nach Art. VI Abs. 5 des Hochschullehrer-Dienstrechtsgesetzes 1988, BGBl. Nr. 148/1988 (DRH). Um Wi... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer
Norm: BDG 1979 §155 Abs1;BDG 1979 §177;BDG 1979 §178 Abs2;BDG 1979 Anl1 Z21/2;BDG 1979 Anl1 Z21/4;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/18 91/12/0218 2 Stammrechtssatz Da die Erbringung der "erforderlichen Leistung" gem Z 21/4 der Anl 1 zum BDG 1979 in der wissenschaftlichen Tätigkeit (Forsch... mehr lesen...
Der 1955 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht seit 1. Jänner 1993 als Legationsrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Zuletzt war der Beschwerdeführer mit Wirkung vom 1. Juli 1991 in die Dienstklasse VI befördert worden. Der Beschwerdeführer hat seit 1992 mehr als 100 Säumnis- und Bescheidbeschwerden sowie Anträge ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;B-VG Art67 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde
subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor
dem VwGH Allgemein European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antragsteller, der bereits seit November 1994 zum Landesgendarmeriekommando Niederösterreich dienstzugeteilt worden war, von der Leitung der Verkehrsabteilung des Landesgendarmeriekommandos Tirol abberufen und zum Landesgendarmeriekommando Niederösterreich versetzt. Nach der ausführlichen Begründung: dieses Bescheides geht die Versetzung des Antragstellers auf ein durch vielfache und schwerwiegende Differenzen in verschiedenen Sachfragen beg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Versetzung - Die von der belangten Behörde als zwingendes öffentliches Interesse vorgebrachten
Gründe: überzeugen schon deshalb nicht, weil die aufgezeigten Probleme (finanzielle Belastung durch die Weiterzahlung an Zuteilungsgebühren) bzw das Interesse an einer raschen und definitiven Besetzu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Rat im Bereich der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid der Dienstbehörde erster Instanz vom 30. November 1994 wurde der Beschwerdeführer vom Finanzamt Gmunden zum Finanzamt Vöcklabruck - welchem er bereits dienstzugeteilt war - versetzt. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde die vom Beschwerdeführer dagegen erhobene Berufung als unbegründet abgewiesen, den erst... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Versetzung - Dem Konkretisierungserfordernis wird nicht dadurch entsprochen, daß im Antrag auf ein - nicht wiedergegebenes - Vorbringen im Verwaltungsverfahren verwiesen wird, weil damit die für die Beurteilung des Zutreffens der Voraussetzungen nach § 30 Abs 2 VwGG maßgeblichen gegenwär... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand seit 1. April 1981 als Universitätsassistent in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war (nach Abschluß des Studiums der Architektur Mitte 1979) zunächst bis 31. März 1985 Assistent am Institut für Hochbau und Industriebau an der Fakultät für Bauingenieurwesen und Architektur der Universität XY. In dieser Zeit promovierte der Beschwerdeführer zum Dr. techn. (15. Dezember 1984; Thema der Dissertation: Industriebau und Umweltschutz). ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer
Norm: BDG 1979 §177;BDG 1979 Anl1 Z21.4;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs5;
Rechtssatz: Unter Bedachtnahme auf den Charakter des Art VI Abs 5 DRH (Überleitung von Universitätspersonal) als Überleitungsbestimmung und die Konsequenz einer Überleitung, nämlich die
Begründung: eines provisiorischen Dienstverhältnisses iSd § 177 BDG 1979 mit d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Der Beschwerdeführer verbindet seine dagegen erhobene Beschwerde mit dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung und führt dazu aus, durch die Entlassung (Einkommensverlust, kaum Möglichkeit einen neuen Arbeitgeber zu finden) erleide er offenkundig einen unverhältnismäßigen Nachteil. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2;VwGG §30 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/02/16 AW 94/09/0002 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Disziplinarstrafe - Aus § 30 Abs 3 VwGG ergibt sich, daß die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einen Aufschub für den Vollzug des angefochtenen Bescheides bedeutet. Zulässiger Inhalt einer solchen M... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Volksschullehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Ihre Dienststelle ist die Volksschule L. Nach der Geburt ihres gehörlosen Sohnes gewährte die belangte Behörde der Beschwerdeführerin über ihr Ansuchen (im Anschluß an den Urlaub gemäß § 15 Abs. 1 Mutterschutzgesetz) Karenzurlaub nach § 58 Abs. 1 LDG 1984 (Bescheid vom 1. Februar 1988; Dauer 31. Jänner bis 31. August 1988), den sie in der Folge verlängerte (Bescheid v... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: BDG 1979;LDG 1984 §106 Abs1 Z2;LDG 1984 §58 Abs2;LDG 1984 §58 Abs3;PG 1965 §6 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/12/0094 E 16. Oktober 1989 RS 2 Stammrechtssatz Eine Gesetzesbestimmung, die allgemein - abweichend von dem im § 58 Abs 2 LDG normierten Grundsatz der Nichtberücksichtigung der im Karenzurlaub zurückgel... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Universitätsassistent am Institut für Unternehmensführung der Universität XY seit 1. Jänner 1985 in einem zuletzt bis 31. Dezember 1991 befristeten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers vom 6. Mai 1991 auf Überleitung in das provisorische Dienstverhältnis als Universitätsassistent gemäß Art. VI Abs. 5 des Bundesgesetzes vom 25. Februar 1988, BGBl. Nr. 14... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer
Norm: BDG 1979 §177;BDG 1979 Anl1 Z21/4;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs3;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/18 91/12/0155 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Überleitung eines Universitätsassistenten in das provisorische Dienstverhältnis ist, daß zu erwarten ist, daß... mehr lesen...
Der 1930 geborene und seit 1. September 1980 ununterbrochen als Vertragslehrer an der Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule in XY in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehende Beschwerdeführer ersuchte mit an die belangte Behörde gerichtetem Schreiben vom 28. November 1991 unter Angabe von Vergleichsfällen um Zustimmung zur Aufnahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis unter Nachsichterteilung wegen Überschreitung der oberen Altersgrenze bzw. um besche... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §1;AVG §8;BDG 1979;B-VG Art132;JN §1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Einem öffentlich-rechtlichen Bediensteten als Antragsteller, der als Partei im Verwaltungsverfahren berechtigt war, die Entscheidungspflicht ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand als Universitätsassistentin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; sie war an der Fakultät einer Universität tätig. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag der Beschwerdeführerin vom 28. Mai 1991 auf Überleitung in ein provisorisches Dienstverhältnis gemäß Art. VI Abs. 5 und Abs. 7 des Bundesgesetzes vom 25. Februar 1988, BGBl. Nr. 148, (im folgenden kurz: DRH) ab und sprach gleichzeitig aus, daß das zeit... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand ab 1. Oktober 1985 in einem - letztlich mit 30. September 1991 befristeten - öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund als Universitätsassistentin am Institut für Religionswissenschaft der Universität Wien. Am 25. Jänner 1991 beantragte die Beschwerdeführerin die Überleitung in ein provisorisches Dienstverhältnis nach Art. VI Abs. 5 des Hochschullehrer-Dienstrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 148/1988 (DRH). Mit dem angefochtenen Bescheid wies die be... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer
Norm: BDG 1979 §177;BDG 1979 §178;BDG 1979 Anl1 Z21.2;BDG 1979 Anl1 Z21.4;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/17 89/12/0134 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Definitivstellung eines Universitätsassistenten sind die für eine dauernde Verwendung erforderlichen positiven Leistungen sowoh... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer
Norm: BDG 1979 §155 Abs1;BDG 1979 §177;BDG 1979 §178 Abs2;BDG 1979 Anl1 Z21.2;BDG 1979 Anl1 Z21.4;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/18 91/12/0218 3 Stammrechtssatz Der Verwendungserfolg iSd Art VI Abs 5 BG über die Überleitung von Universitätspersonal (DRH BGBl 1988/148) hat im wissenscha... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer
Norm: BDG 1979 §177;BDG 1979 Anl1 Z21.4;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs3;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/18 91/12/0155 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Überleitung eines Universitätsassistenten in das provisorische Dienstverhältnis ist, daß zu erwarten ist, daß... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Universitätsassistent in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er war an der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät einer Universität tätig. Mit dem angefochtenen Bescheid wies dies belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers vom 31. Dezember 1990 auf Überleitung in ein provisorisches Dienstverhältnis gemäß Art. VI Abs. 5 und Abs. 7 des Bundesgesetzes vom 25. Februar 1988, BGBl. Nr. 148, (im folgenden kurz: DRH) ab und... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand vom 1. Juni 1977 bis 31. Mai 1991 als Universitätsassistent an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Universität in einem befristeten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Antrag vom 28. November 1990 begehrte er gemäß Art. VI Abs. 3 des Bundesgesetzes vom 25. Februar 1988, BGBl. Nr. 148 (DRH) die Überleitung in ein definitives Dienstverhältnis. Der zuständige Klinikvorstand Univ. Prof. Dr. A befürwortete das Ansuche... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer
Norm: BDG 1979 §155 Abs1;BDG 1979 §177;BDG 1979 §178 Abs2;BDG 1979 Anl1 Z21/2;BDG 1979 Anl1 Z21/4;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs5;
Rechtssatz: Der Verwendungserfolg iSd Art VI Abs 5 BG über die Überleitung von Universitätspersonal (DRH BGBl 1988/148) hat im wissenschaftlichen Bereich unter Berücksichtigung der dem Antragsteller zur Ve... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer
Norm: BDG 1979 §155 Abs1;BDG 1979 §177;BDG 1979 §178 Abs2;BDG 1979 Anl1 Z21/2;BDG 1979 Anl1 Z21/4;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs5;
Rechtssatz: Da die Erbringung der "erforderlichen Leistung" gem Z 21/4 der Anl 1 zum BDG 1979 in der wissenschaftlichen Tätigkeit (Forschung), die Bewährung im Lehrbetrieb und in der Verwaltung aber auch V... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer72/01 Hochschulorganisation
Norm: BDG 1979 §155 Abs6;BDG 1979 §177;BDG 1979 §189;BDG 1979 Anl1 Z21.4;HSchAssG §4;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs3;UOG 1975 §54;
Rechtssatz: Sind vom Universitätsassistenten jedenfalls wissenschaftliche Arbeiten erbracht worden, ist es Aufgabe der belangten Behörde darzulegen, aus welchen, allenfalls in de... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer72/01 Hochschulorganisation
Norm: BDG 1979 §155 Abs6;BDG 1979 §177;BDG 1979 §189;BDG 1979 Anl1 Z21.4;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs3;UOG 1975 §54; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/18 91/12/0155 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Überleitung eines Universitätsassistenten in das provisorische Dienstverhältnis ist, daß... mehr lesen...