RS Vwgh 1993/2/17 92/12/0039

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.02.1993
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
64/01 Hochschullehrer

Norm

BDG 1979 §155 Abs1;
BDG 1979 §177;
BDG 1979 §178 Abs2;
BDG 1979 Anl1 Z21.2;
BDG 1979 Anl1 Z21.4;
Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/09/18 91/12/0218 3

Stammrechtssatz

Der Verwendungserfolg iSd Art VI Abs 5 BG über die Überleitung von Universitätspersonal (DRH BGBl 1988/148) hat im wissenschaftlichen Bereich unter Berücksichtigung der dem Antragsteller zur Verfügung gestandenen Zeit (arg "Erfolg") die gesamten in seinem Verwendungsbereich erbrachten diesbezüglichen Leistungen zu bewerten. In die Frage des Verwendungserfolges ist daher auch die Ausarbeitung einer Dissertation miteinzubeziehen, dies insb dann, wenn die Ausarbeitung der Dissertation des Antragstellers im wesentlichen während seiner Tätigkeit als Vertragsassistent bzw Universitätsassistent erfolgt und erst verhältnismäßig knapp vor der Antragstellung auf Überleitung fertiggestellt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992120039.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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