Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Bis zu der mit dem angefochtenen Bescheid verfügten Versetzung in den Ruhestand war er als AHS-Lehrer dem Bundesgymnasium, Bundesrealgymnasium und Wirtschaftskundlichen Realgymnasium für Berufstätige in XXXX, zur Dienstleistung zugewiesen. 2. Am 21.02.2014 meldete sich der BF krank. Am 12.08.2014 ging bei der belangten Behörde ein Gu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die Beschwerdeführerin XXXX (in der Folge kurz "BF") steht seit Jänner 1994 im Justizdienst und wurde mit Wirksamkeit vom 01.05.2011 auf die Planstelle einer Ersten Stellvertreterin des Leiters der Staatsanwaltschaft XXXX (St 1) ernannt. I.2. Die BF befand sich in der Zeit von 12.11.2012 bis einschließlich 31.10.2013 in einem Krankenstand. Auf Veranlassung der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck (belangte Behörde, in der Folge kurz "bB")... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 03.06.2013 der österreichischen Post AG wurde der Beschwerdeführer von der Einleitung des Verfahrens zur amtswegigen Ruhestandsversetzung in Kenntnis gesetzt. In weiterer Folge wurde die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) mit Schreiben vom 12.06.2013 mit der Befunderhebung und der Gutachtenerstellung beauftragt. Der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Helmut Hohl, ersuchte mit Schreiben vom 17.06.2013 bzw.... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Er ist dienstrechtlich in die Verwendungsgruppe PT 4 ernannt. Der BF wurde auf dem Arbeitsplatz eines Finanzberaters dauernd höher verwendet. Seine besoldungsrechtliche Stellung entspricht der Verwendungsgruppe PT 3/2. Wegen seit 14.01.2011 andauernder... mehr lesen...