Entscheidungen zu § 109 Abs. 2 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-45 von 45

RS Vwgh 1991/10/21 91/12/0193

Index: 43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs2;HDG 1985 §15 Abs1 Z4;HDG 1985 §2 Abs5;
Rechtssatz: Bei der Ermahnung gemäß § 2 Abs 5 HDG 1985 handelt es sich nicht um eine disziplinäre Maßnahme gegen den Soldaten. Wie sich aus dem klaren Gesetzeswortlaut ergibt, sind Soldaten im Falle der Ermahnung nicht disziplinär zur Verantwortung zu ziehen. Die organisatorischen Bestim... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1991

RS Vwgh 1991/10/21 91/12/0193

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §109 Abs2;HDG 1985 §15 Abs1 Z4;HDG 1985 §2 Abs5;
Rechtssatz: Ermahnungen eines Vorgesetzten gegenüber einem Brigadier sind nicht, was deren Zuständigkeit betrifft, mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit belastet, zumal die Bestimmung des § 15 Abs 1 Z 4 HDG 1985, die die Einsetzung des BML als Disziplinarvor... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1991

RS Vwgh 1991/10/21 91/12/0193

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §109 Abs2;HDG 1985 §2 Abs5;
Rechtssatz: Über die Frage, ob eine Ermahnung zu Recht oder zu Unrecht ausgesprochen wurde, steht dem Beamten kein Recht auf einen Feststellungsbescheid zu (Hinweis E 14.12.1987, 86/12/0147). Schlagworte Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und au... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1991

RS Vwgh 1991/10/21 91/12/0193

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §109 Abs2;BDG 1979 §109 Abs5;HDG 1985 §2 Abs5;
Rechtssatz: Eine Ermahnung iSd § 109 Abs 5 BDG 1979 ist nicht als Bescheid zu erlassen (Hinweis E 14.12.1987, 86/12/0147). Schlagworte Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlas... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/2/21 90/09/0171

Der Beschwerdeführer steht als Hofrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Universität A, wo er als Universitätsdirektor (im rechtskundigen Dienst) in Verwendung steht. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte der Rechnungshof in seinem Bericht über das Ergebnis der Überprüfung der Gebarung der Verwaltungseinrichtungen der Universität A u.a. festgestellt, daß 30 Schreibmaschinen, die vom damaligen Leiter der Wirtschaftsab... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.02.1991

RS Vwgh 1991/2/21 90/09/0171

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz72/01 Hochschulorganisation
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §109 Abs2;BDG 1979 §45 Abs1;BDG 1979 §45 Abs2;UOG 1975 §79 Abs2;UOG 1975 §79 Abs3;UOG 1975 §80 Abs1;
Rechtssatz: Bei den in § 45 Abs 1 BDG 1979 normierten Dienstpflichten des Vorgesetzten wird unterschieden zwischen der Kontrollfunktion (arg: ... "hat darauf zu achten, daß ...") und der Leitungsfunktion (arg: ... "... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.02.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/1/17 90/09/0168

Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Verkehrsabteilung (Außenstelle W) des Landesgendarmeriekommandos für Z. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres den Beschwerdeführer nach durchgeführter mündlicher Verhandlung mit Erkenntnis vom 25. April 1990 schuldig erkannt, er hätte 1. anläßlich von Radarmessungen, zu denen er ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.01.1991

RS Vwgh 1991/1/17 90/09/0168

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §109 Abs2;BDG 1979 §111 Abs1;
Rechtssatz: Sieht der Dienstvorgesetzte im Rahmen des Opportunitätsprinzips von einer Disziplinaranzeige an die Dienstbehörde ab und verhängt er bloß eine Ermahnung, so steht dem Betroffenen dagegen kein Rechtsmittel zu. In einem solchen Falle besteht einerseits die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Dienstaufsic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.01.1991

RS Vwgh 1991/1/17 90/09/0168

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §109 Abs2;BDG 1979 §121 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1;B-VG Art20 Abs1;
Rechtssatz: Das Rechtsinstitut der vom Gesetzgeber (im § 109 Abs 2 BDG 1979) als "Ermahnung" bezeichneten Maßnahme, das als Ausfluß des verfassungsgesetzlich normierten Weisungsrechtes ein dem Dienstvorgesetzten jederzeit zustehendes personal... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.01.1991

RS Vwgh 1991/1/17 90/09/0168

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;BDG 1979 §109 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1;
Rechtssatz: Das Verbot der Doppelbestrafung gilt auch im Disziplinarrecht insofern, als eine rechtswirksam verhängte Disziplinarstrafe die nochmalige Verhängung einer solchen Maßnahme wegen desselben Sachverhaltes rechtens ausschließt. Schlagworte Rechtskraft Umfang d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.01.1991

RS Vwgh 1991/1/17 90/09/0168

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §109 Abs2;VStG §21;
Rechtssatz: Nach der übereinstimmenden Rsp der beiden Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts (Hinweis VfSlg 11053; E 14.12.1987, 86/12/0147, VwSlg 12586/A/1987) kommt einer Ermahnung iSd § 109 Abs 2 BDG 1979 ein normativer Inhalt nicht zu. Sie ist - anders als jene nach § 21 VStG - nicht al... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.01.1991

RS Vwgh 1988/9/6 88/12/0073

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Da dem Bescheid über die Feststellung, dass eine Ermahnung gem § 109 Abs 2 BDG zu Recht erfolgt sei eine Bindungswirkung in einem allfälligen späteren Verfahren zukommen könnte, war entgegen der von der bel Beh in ihrer Gegenschrift vorgebrachten Ansicht, dass mangels einer Parte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.09.1988

RS Vwgh 1988/9/6 88/12/0073

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §109 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/12/0147 E 14. Dezember 1987 VwSlg 12586 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Eine Ermahnung im Sinne des § 109 Abs 2 BDG 1979 ist, da ihr ein normativer Inhalt fehlt, nicht als Bescheid zu erlassen. Schlagworte Bescheidbegriff Mangelnder Besche... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.09.1988

RS Vwgh 1987/12/14 86/12/0147

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §109 Abs2; Beachte Besprechung in: ÖffD 1988/4, S 32;
Rechtssatz: Eine Ermahnung im Sinne des § 109 Abs 2 BDG 1979 ist, da ihr ein normativer Inhalt fehlt, nicht als Bescheid zu erlassen. Schlagworte Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter European Case Law Identifie... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.12.1987

RS Vwgh 1987/12/14 86/12/0147

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §109 Abs2; Beachte Besprechung in: ÖffD 1988/4, S 32;
Rechtssatz: Es ist nicht zulässig, über die Frage, ob eine Ermahnung aus berechtigten Grund erteilt wurde oder nicht, in einem Feststellungsbescheid abzusprechen. Schlagworte Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.12.1987

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